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# taz.de -- Umlage für Ökostrom: Noch mehr Ausnahmen
> Nächstes Jahr werden 1.550 Betriebe von der EEG-Umlage befreit. Darunter
> sind auch Schokoladenfabriken und Schlachthöfe. Privathaushalte zahlen
> daher mehr.
Bild: Extrahappen: Immer mehr Unternehmen lassen sich von der Ökostromumlage b…
BERLIN taz | Immer mehr Unternehmen müssen höhere Stromkosten nicht zahlen,
weil sie von der Ausnahmeregelung beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
profitieren. Nach Informationen des Spiegel sollen im kommenden Jahr rund
1.550 Betriebe von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen werden, bei
einigen hundert weiteren Betrieben dauere die Prüfung der Anträge noch an.
In diesem Jahr profitierten bereits knapp 780 Firmen von der
Ausnahmeregelung.
Die EEG-Umlage ist das zentrale Instrument zur Förderung der Nutzung
erneuerbarer Energiequellen zur Stromerzeugung. Das Prinzip: Den Betreibern
von Windkraft-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen werden auf Jahre hinaus
festgelegte Preise für jede erzeugte Kilowattstunde bezahlt, selbst wenn
der Strom gar nicht gebraucht wird, weil etwa bei nächtlichem Sturm das
Angebot die Nachfrage übersteigt. Die Differenz zwischen Marktpreis und dem
festgelegten Preis müssen die Verbraucher bezahlen – per EEG-Umlage.
Allerdings zahlen nicht alle Verbraucher die volle EEG-Umlage. Viele
Großverbraucher sind davon weitgehend ausgenommen. Mit dieser
Ausnahmeregelung will die Bundesregierung stromintensive Industrien, etwa
die Aluminiumproduzenten, schützen, die um ihre internationale
Konkurrenzfähigkeit fürchten.
Um in den Genuss der Ausnahmeregelung zu kommen, müssen die Betriebe einen
hohen Stromverbrauch und einen hohen Anteil der Stromkosten zur
Bruttowertschöpfung nachweisen. Dieser Nachweis gelingt nun offenbar immer
mehr Firmen. Das bedeutet auch: Je mehr Firmen von der EEG-Umlage befreit
sind, umso tiefer müssen Privathaushalte und die nicht energieintensiven
Firmen in die Tasche greifen.
## Vattenfall und RAG von Umlage befreit
Kritisiert wird deshalb häufig, dass auch viele Firmen in den Genuss der
EEG-Umlagebefreiung kommen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
So befinden sich laut Spiegel auf der aktuellen Liste auch Kohlegruben der
Energiekonzerne RAG und Vattenfall, Schlachthöfe von Wiesenhof sowie
regionale Wurst- und Käsehersteller, Schokoladenfabriken, Solar- und
Bioenergiefirmen.
Allerdings kann man Firmen kaum vorwerfen, in den Genuss der Ausnahmen
kommen zu wollen; das ist betriebswirtschaftlich rationales Verhalten. Wer
daran etwas ändern will, muss die Ausnahmeregelung zielgenau verschärfen –
oder abschaffen.
23 Dec 2012
## AUTOREN
Richard Rother
## TAGS
EEG-Umlage
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Strompreis
Erneuerbare Energien
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