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# taz.de -- Ausnahmen von der EEG-Umlage: Kleine Gebühr, große Entlastung
> Umweltminister Altmaier will Firmen, die sich von höheren Stromkosten
> befreien lassen, für diesen Service zur Kasse bitten. Ein bisschen
> zumindest.
Bild: Stecker raus – die einzige Alternative, die Privathaushalten bleibt, de…
BERLIN taz | Unternehmen, die sich von der Umlage zur Finanzierung der
erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) befreien lassen, sollen dafür künftig
eine Gebühr zahlen. Gestaffelt nach Stromverbrauch und eingesparter
EEG-Umlage sollen die Firmen die Kosten für den Verwaltungsaufwand ab 2013
selbst finanzieren.
Das geht aus dem Entwurf einer Rechtsverordnung hervor, die das
Bundesumweltministerium vorgelegt hat und die nun in der Bundesregierung
beraten wird. Der Entwurf dieser „Verordnung über Gebühren und Auslagen des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zusammenhang mit
der Begrenzung der EEG-Umlage“ liegt der taz vor.
Für 2013 haben insgesamt 2.057 Unternehmen einen Antrag auf Befreiung von
der EEG-Umlage gestellt, heißt es in der Begründung. Die Bearbeitung dieser
Anträge führe bei der zuständigen Stelle, dem BAFA, zu einem Mehraufwand
von 63 Stellen und knapp sechs Millionen Euro. Dieses Geld will sich der
Staat zurückholen und sogar eine „leichte Überkompensation“ erreichen,
indem er Einnahmen von anfangs etwa sieben Millionen Euro plant. Eine
Alternative dazu gebe es nicht, heißt es, weil die Bundeshaushaltsordnung
der Verwaltung ein „sparsames Verhalten“ auferlege.
## Nicht einmal ein halbes Prozent
Die Regelung ist aber keineswegs der Versuch, die stark kritisierten
Ausnahmen von der EEG-Umlage für Unternehmen wieder zurückzunehmen – dafür
sind die Belastungen für die Unternehmen viel zu gering. Denn insgesamt
sollen die Unternehmen, die sich aus der allgemein gültigen Finanzierung
von Energie aus Wind, Solar und Biomasse ausklinken, nur etwa 0,13 bis 0,41
Prozent ihrer Entlastung als Verwaltungsgebühr zahlen. Für einen kleinen
Betrieb, der 3,5 Gigawattstunden Strom im Jahr von der Umlage befreien
lässt, beläuft sich die Summe auf 260 Euro im Jahr – bei einer Einsparung
von 117.000 Euro, rechnet die Verwaltung vor.
Für einen Großverbraucher von 350 Gigawattstunden kommen zwar 22.700 Euro
an Gebühren zusammen, aber die allgemeine Entlastung beträgt auch über 18
Millionen Euro. „Die Entlastungswirkung für stromintensive Unternehmen und
Schienenbahnen wird damit im Ergebnis nicht spürbar geschmälert“, heißt es
in der Begründung der Verordnung. Man rechne nicht mit weniger Anträgen auf
Befreiung von der Umlage.
Opposition und Umweltverbände hatten in der Vergangenheit kritisiert, die
Regierung gewähre zu vielen Firmen Ausnahmen von der EEG-Umlage. Damit
werde die Energiewende fast ausschließlich von den Privathaushalten und
kleinen Betrieben finanziert. Auch wegen der Ausnahmen war die Umlage zum
Januar 2013 auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.
Das Ministerium begründet seinen Vorstoß damit, es werde vorausgesetzt,
dass Behörden dann ihre Kosten an die Bürger weiterreichten, wenn diese ein
„Verwaltungshandeln auf freiwilliger Basis auslösen“. Das allerdings ist
nicht immer der Fall. Einige der größten deutschen Subventionsempfänger
können dies ohne Gebühren tun: Die Anträge von Bauern und
landwirtschaftlichen Betrieben auf „Direktzahlungen“ pro Hektar Ackerland
„kosten nichts“, bestätigte das Agrarministerium.
14 Jan 2013
## AUTOREN
Bernhard Pötter
## TAGS
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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