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# taz.de -- Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz: Offenes Bespitzeln wird legiti…
> Die Gewerkschaften kritisieren das neue Gesetz zur Überwachung am
> Arbeitsplatz. Auch die Piraten bemängeln die Einschränkung der
> Persönlichkeitsrechte.
Bild: Erwischt beim Arbeiten.
BERLIN taz | Nach langen Debatten will die schwarz-gelbe Koalition den
Datenschutz am Arbeitsplatz neu regeln. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett
vor zwei Jahren beschloss, wurde jetzt noch einmal überarbeitet. Trotzdem
hagelt es Kritik, unter anderem vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter
Schaar. „Die Änderungen bringen Verbesserungen, überwiegend aber
Verschlechterungen“, sagt er.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Regierung auf die Überwachungsskandale
bei Unternehmen wie Aldi, Lidl, Bahn und Telekom. Die Bespitzelung von
ArbeitnehmerInnen werde mit den Koalitionsplänen aber nicht verhindert,
sondern lediglich legalisiert, kritisierte IG-Metall-Justiziar Thomas
Klebe.
Heimliche Videoüberwachung soll zwar verboten werden. Doch Beschäftigte
dürfen weiterhin gefilmt werden, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Kameras, die beispielsweise vor Straftaten schützen, dürfen nach wie vor
aufzeichnen, wenn es kein „milderes Mittel“ gibt. Leistungs- und
Verhaltenskontrollen hingegen rechtfertigen keinen Einsatz von
Videokameras.
Schaar lobte das Verbot von heimlicher Überwachung, befürchtet aber im Zuge
dessen eine „deutliche Erweiterung der offenen Videoüberwachung im
Arbeitsverhältnis“. Zudem kritisierte er, dass die Regeln zur Datenerhebung
im Bewerbungsverfahren nicht eingegrenzt, sondern sogar gelockert wurden.
So dürfen sich laut neuem Entwurf Personalchefs etwa auf Facebook alles
ansehen, was allgemein verfügbar ist. Außerdem blieben die neuen Regeln
hinter der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen
Datenschutz-Grundverordnung zurück. Es sei nicht akzeptabel, so Schaar,
dass ein Arbeitgeber nicht allgemein zugängliche Daten bei Dritten erheben
dürfe.
## Piraten kritisieren mögliche Diskriminierung
Laut der Piratenpartei seien die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten
stark eingeschränkt: Fragen zu laufenden Verfahren in Bewerbungsgesprächen,
zu Bluttests oder ärztlichen Untersuchungen seien in Bewerbungsgesprächen
erlaubt.
Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piraten in Niedersachsen, sagt:
„Das neue Gesetz verstößt nicht nur gegen die rechtsstaatliche
Unschuldsvermutung, sondern öffnet Diskriminierung Tür und Tor“, kritisiert
sie. „Das Arbeitnehmerüberwachungsgesetz gehört daher auf direktem Weg in
den Schredder.“
14 Jan 2013
## AUTOREN
Julia Maria Amberger
Julia Amberger
## TAGS
Datenschutz
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Arbeitnehmer
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