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# taz.de -- Koalition zu Arbeitnehmerdatenschutz: Heimlich Filmen künftig tabu
> Die Koaltion will die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz
> verbieten, offene Überwachung dagegen ausweiten. Gewerkschaftler
> kritisieren den Kompromiss.
Bild: Was treiben diese Angestellten eigentlich die ganze Zeit?
BERLIN reuters | Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll
verboten werden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
Samstag haben sich Union und FDP überraschend auf ein Gesetz zum
Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Im Gegenzug wollten sich allerdings die
offenen Videoüberwachung ausweiten. Neue Maßstäbe sollen auch für die
Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Xing durch den
Arbeitgeber gelten, zum Beispiel bei Bewerbungsgesprächen. Bei Arbeitgebern
und Gewerkschaften stößt der Kompromisse auf heftige Kritik.
Der Zeitung zufolge soll das Gesetz Ende Januar vom Bundestag verabschiedet
werden. Wegen erheblicher Kritik vonseiten der Arbeitnehmer und -geber war
eigentlich erwartet worden, dass die Novelle von Union und FDP in dieser
Wahlperiode nicht mehr angepackt werden würde.
Der Anlass für den Gesetzentwurf ist eine Serie von Skandalen bei
Einzelhandelsketten, die etwa ihr Kassenpersonal heimlich ausspioniert
hatten, aber auch bei der Deutschen Telekom oder der Bahn. „Eine verdeckte
Bespitzelung von Beschäftigen darf es in diesem Land nicht mehr geben“,
sagte der CSU-Innenexperte Michael Frieser der Zeitung.
Die erlaubte offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz werde an strikte
Vorgaben gebunden, betonte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion,
Gisela Piltz. Vor allem dürfe sie nicht zur Verhaltens- oder
Leistungskontrolle eingesetzt werden. Außerdem müsse die Videoüberwachung
erforderlich sein, zum Beispiel zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit.
„Verboten ist jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im
Sanitärbereich“, sagte Piltz.
Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf kam von Gewerkschaftsseite. Der
Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, bezeichnete ihn „schlicht als
Katastrophe“. Bei der offenen Videoüberwachung bedeuteten die Regelungen
eine Verschlechterung gegenüber der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichtes. Während sie bisher nur vorübergehend und nur aus
konkretem Anlass erlaubt worden sei, solle sie nun ohne zeitliche
Beschränkungen und auch zur Qualitätskontrolle möglich sein: „Das ist
Vorratsdatenspeicherung“, kritisierte er.
## Facebook im Normalfall verboten
Umstritten sind auch die Regelungen zu Facebook und zur sonstigen Nutzung
von Computerdaten. Piltz erklärte, schon bei der Einstellung werde die
Datenerhebung an hohe Voraussetzungen geknüpft. So seien Daten aus sozialen
Netzwerken für den Arbeitgeber Tabu, es sei denn, der Betroffene erlaube es
ausdrücklich. Computerdaten wie Kontonummern dürfen künftig nur noch zur
Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen
abgeglichen werden.
Auch unter Mitwirkung des Betriebsrates dürfen diese Standards nicht
unterschritten werden. Piltz betonte zudem, dass eine verweigerte
Einwilligung in die Datennutzung keine negativen Folgen auslösen dürfe.
Der Arbeitsrechtler Tim Wybitul von der Kanzlei Hogan Lovells sagte der
Zeitung, die Arbeitgeber müssten schnell handeln, um nach Inkrafttreten der
Regelungen im Sommer nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.
Besonders Konzerne müssten ihre Betriebsvereinbarungen ändern, weil sie
keinen geringeren Datenschutz mehr vereinbaren könnten. Die
Arbeitgeberseite kritisiert deshalb sei langem, dadurch werde ihre
Autonomie erheblich eingeschränkt.
12 Jan 2013
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