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# taz.de -- Datenschutz am Arbeitsplatz: Nicht so dringend
> Gewerkschaften und Arbeitgeber waren mit dem Entwurf für ein Gesetz über
> Arbeitnehmer-Datenschutz unzufrieden. Jetzt wurde die Abstimmung
> verschoben.
Bild: Auch der Nikolaus hat ein Recht auf Privatsphäre bei der Arbeit
FREIBURG taz | Der Versuch, den Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gesetzlich zu regeln, ist überraschend vorerst gescheitert.
Eigentlich sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung an diesem Freitag
im Bundestag beschlossen werden. Am Dienstag jedoch hat die schwarz-gelbe
Koalition die Abstimmung auf unbestimmte Zeit verschoben. Die
Gewerkschaften jubeln, und die Arbeitgeber reiben sich vor Genugtuung die
Hände.
Lange Zeit gab es im Bundesdatenschutzgesetz keine speziellen Regelungen
für den Datenschutz im Betrieb. Rechtliche Vorgaben fanden sich nur in
verstreuten Gerichtsurteilen. Als sich in den letzten Jahren jedoch die
Fälle skandalöser Bespitzelung von Arbeitnehmern häuften, wurde die
Forderung populär, endlich ein Gesetz über den Beschäftigten-Datenschutz zu
schaffen.
Unter der schwarz-roten Koalition reichte es im Jahr 2009 dann aber nur zu
einer Generalklausel im Bundesdatenschutzgesetz. Ein detaillierter
Gesetzentwurf des damaligen Arbeitsministers Olaf Scholz (SPD) kam zu spät.
Einen weiteren Anlauf unternahm 2010 der neue Innenminister Thomas de
Maizière (CDU), der einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegte. Darin ist
geregelt, welche Daten ein Unternehmen im Bewerbungsverfahren, während des
Arbeitsverhältnisses, zur Aufdeckung von Straftaten und zur Sicherung von
Arbeitsabläufen sammeln darf. Datenschützerisches Highlight war das Verbot
heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
## Opposition überrumpelt
Sein Nachfolger Hans-Peter Friedrich (CSU) ließ das ambitionierte Projekt
allerdings erst einmal liegen. Umso größer war die Überraschung, als Anfang
dieses Jahres die Koalitionsfraktionen sich auf eine gemeinsame Linie
einigten, einen zwölfseitigen Änderungsantrag zu de Maizières Gesetzentwurf
einbrachten und schließlich eine kurzfristige Beschlussfassung im Bundestag
planten.
Was als Beleg schwarz-gelber Handlungsfähigkeit gelten sollte, ging aber
nach hinten los. Die Opposition sah sich überrumpelt. Die Gewerkschaften
fanden die geplanten Regelungen zu unbestimmt und kritisierten, dass damit
„George Orwell am Arbeitsplatz“ erlaubt werde – schließlich könnten die
Mitarbeiter von Call-Centern ständig bei der Arbeit belauscht werden.
Videoüberwachung sei sogar häufiger möglich, wenn sie nur angekündigt
werde. Den Arbeitgebern ging der Gesetzentwurf dagegen zu weit. Sie
wollten, dass sich die Unternehmen in Betriebsvereinbarungen mit ihrem
Betriebsrat auch auf niedrigere Datenschutz-Standards einigen können.
## Union vor Zerreißprobe
Angesichts des Proteststurms war eine erste Beratung im Innenausschuss des
Bundestags Mitte Januar abgesagt worden. Vor allem die Unionsfraktion stand
vor einer Zerreißprobe. Ihr Arbeitnehmerflügel forderte eine Verschärfung
des Gesetzes – ihr Wirtschaftsflügel eine Deregulierung.
An diesem Dienstag fand nun ein Datenschutz-Krisengespräch der Koalition
statt, an dessen Ende nur eine weitere Verschiebung verkündet werden
konnte. „Angesichts der Bedeutung des Vorhabens für den betrieblichen
Frieden erscheint es uns richtig, wenn wir nun versuchen, die
Meinungsverschiedenheiten in weiteren Gesprächen abzubauen“, sagte
Unionsfraktionsvize Günter Krings.
Derzeit ist völlig offen, ob ein neuer Anlauf in dieser Wahlperiode
unternommen wird. Der DGB wertete den Rückzieher als Erfolg. Er hatte in
einer Onlinepetition 30.000 Unterschriften gesammelt.
29 Jan 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
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Schwerpunkt Überwachung
Arbeitnehmer
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Videoüberwachung
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