# taz.de -- Kommentar Betrieblicher Datenschutz: Rückzug ist kein Erfolg | |
> Es ist die Aufgabe einer Volkspartei, den Ausgleich zwischen Interessen | |
> herbeizuführen. Aber die Union lässt ein Gesetz zum betrieblichen | |
> Datenschutz lieber fallen. | |
Es ist eine Bankrotterklärung schwarz-gelber Rechtspolitik. Vermutlich wird | |
es in dieser Wahlperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz mehr | |
geben. Handlungsfähigkeit sieht anders aus. | |
Der DGB wertet den Rückzieher als Sieg seiner Kampagne. Doch ganz so lasch | |
wie angeprangert war der Gesetzentwurf auch nicht. Immerhin haben die | |
Arbeitgeber ihn ebenfalls als Bedrohung empfunden. Hinter den Türen der | |
Unions-Fraktion dürfte der Protest der Wirtschaft wohl auch der | |
einflussreichere gewesen sein. | |
Aus Sicht der Union war es bequem, den Gesetzentwurf vorerst fallen zu | |
lassen. So konnte sie gleich zwei Lobbys auf einmal befriedigen, das lässt | |
man sich in einem Wahljahr nicht entgehen. Eigentlich gehört es aber gerade | |
zu den Aufgaben einer Volkspartei, den Ausgleich der Interessen selbst | |
herbeizuführen und nicht den Gerichten zu überlassen. | |
Denn bis auf Weiteres bleibt es nun dabei, dass die Arbeitsgerichte den | |
Datenschutz in deutschen Betrieben regeln. Das ist besser als nichts, aber | |
völlig unübersichtlich. Deshalb konnte auch niemand verlässlich sagen, ob | |
der Gesetzentwurf gegenüber der Rechtsprechung nun eine Stärkung oder eine | |
Schwächung des Datenschutzes gebracht hätte. Immerhin hätte das geplante | |
Gesetz aber mehr Transparenz geschaffen. Deshalb ist sein Scheitern kein | |
Erfolg. | |
Die flächendeckende und anlasslose Bespitzelung von Beschäftigten bei der | |
Bahn oder bei Lidl war so oder so unzulässig. Die wirklich krassen Fälle | |
bleiben illegal. Wichtiger als ein Gesetz ist hier die Sensibilisierung der | |
Öffentlichkeit gegenüber allen Formen von Überwachung. Rechtsbrüche werden | |
heute mit Empörung und Imageeinbußen bestraft. Diese Sprache verstehen die | |
Unternehmen. | |
29 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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