# taz.de -- Schwarzgeldkonten in der Schweiz: Staat darf CDs kaufen | |
> Ermittelt wird nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält den | |
> staatlichen Kauf illegal beschaffter Steuerdaten für okay. | |
Bild: Unschön für Steuerbetrüger: CD-Kauf geht juristisch durch. | |
BRAUNSCHWEIG taz | Wenn der Staat illegal kopierte Steuer-Daten ankauft, | |
ist das nicht strafbar. Das erklärte jüngst die Staatsanwaltschaft | |
Düsseldorf. Entsprechende Strafanzeigen gegen NRW-Finanzminister Norbert | |
Walter-Borjans (SPD) hätten keinen Anlass zu Ermittlungen gegeben. Seit | |
2006 kauft der Staat CDs mit Daten vermeintlicher Steuerhinterzieher auf. | |
Die CDs sollen Hinweise auf Schwarzgeldkonten in der Schweiz und | |
Liechtenstein enthalten. | |
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Rheinland-Pfalz für 4,4 | |
Millionen Euro eine CD mit 40.000 Datensätzen von Kunden Schweizer Banken | |
erworben hat. | |
Seit Beginn dieser CD-Ankäufe ist aber umstritten, ob sie rechtlich | |
zulässig sind. Erst am Mittwoch sprach FDP-Fraktions-Chef Rainer Brüderle | |
von „fragwürdigen“ Vorgängen. | |
Bisher gibt es nur wenige Urteile, zum Beispiel des Finanzgerichts Köln und | |
des Landgerichts Düsseldorf, die den Ankauf solcher CDs ausdrücklich für | |
rechtmäßig erklären. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Frage des | |
Ankaufs in einer Entscheidung von November 2010 ausdrücklich offen. Es | |
erklärte nur die "Verwertung" der Daten als Anlass für eine | |
Hausdurchsuchung für rechtmäßig. | |
Im vorigen Sommer erstatteten dann mehrere Piraten-Politiker – unter | |
anderem die NRW-Landtagsabgeordneten Nico Kern und Dirk Schatz sowie der | |
Anwalt Udo Vetter – eine Strafanzeige gegen den Düsseldorfer Finanzminister | |
Norbert Walter-Borjans. Es bestehe der Verdacht, dass er zumindest Beihilfe | |
zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und | |
Geschäftsgeheimnissen begangen habe – ein Delikt aus dem Gesetz gegen den | |
unlauteren Wettbewerb (UWG). | |
## Kein Eigennutz | |
Einige Wochen später zog der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Koblenzer mit | |
einer deutlich ausführlicheren Strafanzeige nach. Er erweiterte die | |
Vorwürfe auf die beteiligten Finanzbeamten und sprach zudem von strafbarer | |
„Untreue“, weil im Haushalt des Finanzministeriums eigentlich kein Geld für | |
den Ankauf solcher Steuer-CDs vorgesehen sei. | |
Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Ende März mitgeteilt, | |
dass sie keinen Anfangsverdacht erkenne. Die Schreiben an die | |
Anzeigenerstatter liegen der taz vor. | |
Ein UWG-Verstoß liege demnach nicht vor, weil das Land weder aus Eigennutz | |
gehandelt habe, noch um der Bank zu schaden. Die Verwertung der Daten zu | |
Steuerzwecken sei auch nicht unbefugt. Eine Beihilfe an einer | |
entsprechenden Tat des Verkäufers komme laut Staatsanwaltschaft ebenfalls | |
nicht in Betracht, da dem Ankäufer dabei „zumindest die wesentlichen | |
Umstände der konkreten Haupttat bekannt sein müssen“. Eine Veruntreuung von | |
Landesgeldern könne nicht vorliegen, so die Ermittler, weil der CD-Ankauf | |
in der Regel zu Steuernachforderungen führe. | |
Anwalt Koblenzer ist aber weiterhin davon überzeugt, dass der Ankauf der | |
CDs „offensichtlich illegal“ ist. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft | |
nannte er „anfängerhaft“. Der Piraten-Abgeordnete Nico Kern, auch er ein | |
Anwalt, nannte die Ausführungen der Ankläger „vertretbar, aber nicht | |
überraschend“, da die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig sei. | |
18 Apr 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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