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# taz.de -- Schwarzgeldkonten in der Schweiz: Staat darf CDs kaufen
> Ermittelt wird nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält den
> staatlichen Kauf illegal beschaffter Steuerdaten für okay.
Bild: Unschön für Steuerbetrüger: CD-Kauf geht juristisch durch.
BRAUNSCHWEIG taz | Wenn der Staat illegal kopierte Steuer-Daten ankauft,
ist das nicht strafbar. Das erklärte jüngst die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf. Entsprechende Strafanzeigen gegen NRW-Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) hätten keinen Anlass zu Ermittlungen gegeben. Seit
2006 kauft der Staat CDs mit Daten vermeintlicher Steuerhinterzieher auf.
Die CDs sollen Hinweise auf Schwarzgeldkonten in der Schweiz und
Liechtenstein enthalten.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Rheinland-Pfalz für 4,4
Millionen Euro eine CD mit 40.000 Datensätzen von Kunden Schweizer Banken
erworben hat.
Seit Beginn dieser CD-Ankäufe ist aber umstritten, ob sie rechtlich
zulässig sind. Erst am Mittwoch sprach FDP-Fraktions-Chef Rainer Brüderle
von „fragwürdigen“ Vorgängen.
Bisher gibt es nur wenige Urteile, zum Beispiel des Finanzgerichts Köln und
des Landgerichts Düsseldorf, die den Ankauf solcher CDs ausdrücklich für
rechtmäßig erklären. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Frage des
Ankaufs in einer Entscheidung von November 2010 ausdrücklich offen. Es
erklärte nur die "Verwertung" der Daten als Anlass für eine
Hausdurchsuchung für rechtmäßig.
Im vorigen Sommer erstatteten dann mehrere Piraten-Politiker – unter
anderem die NRW-Landtagsabgeordneten Nico Kern und Dirk Schatz sowie der
Anwalt Udo Vetter – eine Strafanzeige gegen den Düsseldorfer Finanzminister
Norbert Walter-Borjans. Es bestehe der Verdacht, dass er zumindest Beihilfe
zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen begangen habe – ein Delikt aus dem Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG).
## Kein Eigennutz
Einige Wochen später zog der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Koblenzer mit
einer deutlich ausführlicheren Strafanzeige nach. Er erweiterte die
Vorwürfe auf die beteiligten Finanzbeamten und sprach zudem von strafbarer
„Untreue“, weil im Haushalt des Finanzministeriums eigentlich kein Geld für
den Ankauf solcher Steuer-CDs vorgesehen sei.
Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Ende März mitgeteilt,
dass sie keinen Anfangsverdacht erkenne. Die Schreiben an die
Anzeigenerstatter liegen der taz vor.
Ein UWG-Verstoß liege demnach nicht vor, weil das Land weder aus Eigennutz
gehandelt habe, noch um der Bank zu schaden. Die Verwertung der Daten zu
Steuerzwecken sei auch nicht unbefugt. Eine Beihilfe an einer
entsprechenden Tat des Verkäufers komme laut Staatsanwaltschaft ebenfalls
nicht in Betracht, da dem Ankäufer dabei „zumindest die wesentlichen
Umstände der konkreten Haupttat bekannt sein müssen“. Eine Veruntreuung von
Landesgeldern könne nicht vorliegen, so die Ermittler, weil der CD-Ankauf
in der Regel zu Steuernachforderungen führe.
Anwalt Koblenzer ist aber weiterhin davon überzeugt, dass der Ankauf der
CDs „offensichtlich illegal“ ist. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft
nannte er „anfängerhaft“. Der Piraten-Abgeordnete Nico Kern, auch er ein
Anwalt, nannte die Ausführungen der Ankläger „vertretbar, aber nicht
überraschend“, da die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig sei.
18 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
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