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# taz.de -- Prozess gegen Offenburger Neonazi: Einfach draufgehalten
> Ein Rechter überfährt einen Antifaschisten - angeblich aus Notwehr. Er
> wird freigesprochen. Nun rollt der Bundesgerichtshof den Fall neu auf.
Bild: „Strafloser Notwehrexzess“? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Zw…
Der Prozess gegen einen südbadischen Neonazi, der einen jungen Linken
schwer verletzt hatte, muss neu verhandelt werden. Das entschied nun der
Bundesgerichtshof (BGH). Der Freispruch aus erster Instanz wurde
aufgehoben.
Im Oktober 2011 wartete der Offenburger Neonazi an einem Parkplatz bei
Freiburg. Der damals 29-Jährige sollte Besucher zu einer rechten Szeneparty
lotsen. Die Antifa hatte jedoch Wind davon bekommen und versuchte, das zu
verhindern.
Eine Gruppe von fünf jungen Leuten lief vermummt auf Stech zu. Stech
startete seinen Wagen und fuhr auf die Gruppe zu. Ein 21-jähriger Schüler
wurde dabei frontal erfasst und schwer verletzt. Wochenlang musste er in
einer Reha-Einrichtung das Sprechen wieder lernen.
Wenige Tage zuvor hatte Stech, der damals NPD-Mitglied war, in einer
Facebook-Kommunikation davon geschwärmt, wie schön es wäre, eine „Zecke“…
Notwehr zu töten: „ich warte ja nur darauf, dass einer mal angreift! dann
kann ich ihn endlich mal die klinge fressen lassen!“
Die Staatsanwaltschaft Freiburg klagte Stech daraufhin wegen versuchter
Tötung an. Doch das Freiburger Landgericht sprach ihn im Juli 2012 frei. Da
Stech rechtswidrig angegriffen wurde, habe eine Notwehrsituation bestanden
## Einfach in eine andere Richtung fahren können
Dabei hätte er zwar in eine andere Richtung wegfahren können – und auch
müssen, um keine Lebensgefahr für die Angreifer zu verursachen. Diese
Überschreitung der zulässigen Notwehr sei jedoch in Panik erfolgt,
argumentierte Stech. Das Landgericht hielt das für nicht widerlegbar und
billigte Stech einen straflosen „Notwehrexzess“ zu.
Über die Revision der Staatsanwaltschaft und der Antifa-Nebenkläger
verhandelte jetzt der BGH. „Mit solchen Urteilen ist dem Faustrecht Tür und
Tor geöffnet“, argumentierte Nebenklägeranwalt Jens Janssen. Stechs Anwalt
Ulf Köpcke, ein liberaler Strafverteidiger, betonte: In der Revision müsse
die Beweiswürdigung des Landgerichts akzeptiert werden.
Der BGH hob den Freispruch auf. Das Landgericht habe sich nicht mit der
Frage auseinandergesetzt, ob Stech überhaupt mit Verteidigungswillen
gehandelt hat. Nach den Gewaltfantasien sei es „nicht fernliegend, dass er
den Angriff nur zum Anlass genommen hat, um selbst Gewalt auszuüben“, sagte
Richter Norbert Mutzbauer.
Das Landgericht Freiburg muss nun ganz neu verhandeln.
25 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rechtsextremismus
Bundesgerichtshof
Schwerpunkt Neonazis
Schwerpunkt Antifa
Freiburg
Schwerpunkt Überwachung
Bundesverfassungsgericht
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