| # taz.de -- Prozess gegen Offenburger Neonazi: Einfach draufgehalten | |
| > Ein Rechter überfährt einen Antifaschisten - angeblich aus Notwehr. Er | |
| > wird freigesprochen. Nun rollt der Bundesgerichtshof den Fall neu auf. | |
| Bild: „Strafloser Notwehrexzess“? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Zw… | |
| Der Prozess gegen einen südbadischen Neonazi, der einen jungen Linken | |
| schwer verletzt hatte, muss neu verhandelt werden. Das entschied nun der | |
| Bundesgerichtshof (BGH). Der Freispruch aus erster Instanz wurde | |
| aufgehoben. | |
| Im Oktober 2011 wartete der Offenburger Neonazi an einem Parkplatz bei | |
| Freiburg. Der damals 29-Jährige sollte Besucher zu einer rechten Szeneparty | |
| lotsen. Die Antifa hatte jedoch Wind davon bekommen und versuchte, das zu | |
| verhindern. | |
| Eine Gruppe von fünf jungen Leuten lief vermummt auf Stech zu. Stech | |
| startete seinen Wagen und fuhr auf die Gruppe zu. Ein 21-jähriger Schüler | |
| wurde dabei frontal erfasst und schwer verletzt. Wochenlang musste er in | |
| einer Reha-Einrichtung das Sprechen wieder lernen. | |
| Wenige Tage zuvor hatte Stech, der damals NPD-Mitglied war, in einer | |
| Facebook-Kommunikation davon geschwärmt, wie schön es wäre, eine „Zecke“… | |
| Notwehr zu töten: „ich warte ja nur darauf, dass einer mal angreift! dann | |
| kann ich ihn endlich mal die klinge fressen lassen!“ | |
| Die Staatsanwaltschaft Freiburg klagte Stech daraufhin wegen versuchter | |
| Tötung an. Doch das Freiburger Landgericht sprach ihn im Juli 2012 frei. Da | |
| Stech rechtswidrig angegriffen wurde, habe eine Notwehrsituation bestanden | |
| ## Einfach in eine andere Richtung fahren können | |
| Dabei hätte er zwar in eine andere Richtung wegfahren können – und auch | |
| müssen, um keine Lebensgefahr für die Angreifer zu verursachen. Diese | |
| Überschreitung der zulässigen Notwehr sei jedoch in Panik erfolgt, | |
| argumentierte Stech. Das Landgericht hielt das für nicht widerlegbar und | |
| billigte Stech einen straflosen „Notwehrexzess“ zu. | |
| Über die Revision der Staatsanwaltschaft und der Antifa-Nebenkläger | |
| verhandelte jetzt der BGH. „Mit solchen Urteilen ist dem Faustrecht Tür und | |
| Tor geöffnet“, argumentierte Nebenklägeranwalt Jens Janssen. Stechs Anwalt | |
| Ulf Köpcke, ein liberaler Strafverteidiger, betonte: In der Revision müsse | |
| die Beweiswürdigung des Landgerichts akzeptiert werden. | |
| Der BGH hob den Freispruch auf. Das Landgericht habe sich nicht mit der | |
| Frage auseinandergesetzt, ob Stech überhaupt mit Verteidigungswillen | |
| gehandelt hat. Nach den Gewaltfantasien sei es „nicht fernliegend, dass er | |
| den Angriff nur zum Anlass genommen hat, um selbst Gewalt auszuüben“, sagte | |
| Richter Norbert Mutzbauer. | |
| Das Landgericht Freiburg muss nun ganz neu verhandeln. | |
| 25 Apr 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Rechtsextremismus | |
| Bundesgerichtshof | |
| Schwerpunkt Neonazis | |
| Schwerpunkt Antifa | |
| Freiburg | |
| Schwerpunkt Überwachung | |
| Bundesverfassungsgericht | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Freispruch für Nazi: Notwehr nicht ausgeschlossen | |
| Ein Ex-NPDler mit Gewaltfantasien verletzte mit seinem Auto einen | |
| Antifa-Aktivisten schwer. Nun befand ein Gericht, der Nazi könnte könnte | |
| sich verteidigt haben. | |
| Staatsschutz überwacht Antifa: Verpeilte Suche an der Küste | |
| Offenbar wurden AktivistInnen der „Antifa Recherche“ per GPS observiert. | |
| Die Behörden scheinen das „Outing von Nazis“ zu fürchten. | |
| NPD-Aufmarsch am 1. Mai: Die Quadriga im Blick | |
| Autonome dürfen am 1. Mai gen Brandenburger Tor ziehen. Die NPD ruft zum | |
| Aufmarsch in Schöneweide – Tausende wollen das mit Blockaden verhindern. | |
| Antiterrordatei rechtlich übergeprüft: Keine „Geheimpolizei“ | |
| Die Verfassungsrichter billigen die Zusammenarbeit von Polizei und | |
| Nachrichtendiensten. Aber nur wenn der Bundestag nachbessert. | |
| 1. MAI: Auf Nazigegner wartet Arbeit | |
| Blockade soll einen Aufmarsch der NPD in Schöneweide verhindern. Deren | |
| Landeschef schaut schon mal bei den Antifaschisten vorbei. | |
| Kommentar Notwehr eines Neonazi: Es zählt die Gewaltgeilheit | |
| Das Notwehrrecht ist richtig. Aber es ist nicht dazu da, gewaltgeilen | |
| Neonazis einen Freifahrtschein zum Ausleben ihrer Mordfantasien zu geben. | |
| Prozess gegen Neonazi: „Notwehr“ mit Ansage | |
| Ein Neonazi fantasiert, linke „Zecken“ in Notwehr töten zu wollen. Tage | |
| später fährt er einen Antifaschisten um – angeblich in Notwehr. Am Montag | |
| steht er vor Gericht. |