# taz.de -- Prozess gegen Offenburger Neonazi: Einfach draufgehalten | |
> Ein Rechter überfährt einen Antifaschisten - angeblich aus Notwehr. Er | |
> wird freigesprochen. Nun rollt der Bundesgerichtshof den Fall neu auf. | |
Bild: „Strafloser Notwehrexzess“? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Zw… | |
Der Prozess gegen einen südbadischen Neonazi, der einen jungen Linken | |
schwer verletzt hatte, muss neu verhandelt werden. Das entschied nun der | |
Bundesgerichtshof (BGH). Der Freispruch aus erster Instanz wurde | |
aufgehoben. | |
Im Oktober 2011 wartete der Offenburger Neonazi an einem Parkplatz bei | |
Freiburg. Der damals 29-Jährige sollte Besucher zu einer rechten Szeneparty | |
lotsen. Die Antifa hatte jedoch Wind davon bekommen und versuchte, das zu | |
verhindern. | |
Eine Gruppe von fünf jungen Leuten lief vermummt auf Stech zu. Stech | |
startete seinen Wagen und fuhr auf die Gruppe zu. Ein 21-jähriger Schüler | |
wurde dabei frontal erfasst und schwer verletzt. Wochenlang musste er in | |
einer Reha-Einrichtung das Sprechen wieder lernen. | |
Wenige Tage zuvor hatte Stech, der damals NPD-Mitglied war, in einer | |
Facebook-Kommunikation davon geschwärmt, wie schön es wäre, eine „Zecke“… | |
Notwehr zu töten: „ich warte ja nur darauf, dass einer mal angreift! dann | |
kann ich ihn endlich mal die klinge fressen lassen!“ | |
Die Staatsanwaltschaft Freiburg klagte Stech daraufhin wegen versuchter | |
Tötung an. Doch das Freiburger Landgericht sprach ihn im Juli 2012 frei. Da | |
Stech rechtswidrig angegriffen wurde, habe eine Notwehrsituation bestanden | |
## Einfach in eine andere Richtung fahren können | |
Dabei hätte er zwar in eine andere Richtung wegfahren können – und auch | |
müssen, um keine Lebensgefahr für die Angreifer zu verursachen. Diese | |
Überschreitung der zulässigen Notwehr sei jedoch in Panik erfolgt, | |
argumentierte Stech. Das Landgericht hielt das für nicht widerlegbar und | |
billigte Stech einen straflosen „Notwehrexzess“ zu. | |
Über die Revision der Staatsanwaltschaft und der Antifa-Nebenkläger | |
verhandelte jetzt der BGH. „Mit solchen Urteilen ist dem Faustrecht Tür und | |
Tor geöffnet“, argumentierte Nebenklägeranwalt Jens Janssen. Stechs Anwalt | |
Ulf Köpcke, ein liberaler Strafverteidiger, betonte: In der Revision müsse | |
die Beweiswürdigung des Landgerichts akzeptiert werden. | |
Der BGH hob den Freispruch auf. Das Landgericht habe sich nicht mit der | |
Frage auseinandergesetzt, ob Stech überhaupt mit Verteidigungswillen | |
gehandelt hat. Nach den Gewaltfantasien sei es „nicht fernliegend, dass er | |
den Angriff nur zum Anlass genommen hat, um selbst Gewalt auszuüben“, sagte | |
Richter Norbert Mutzbauer. | |
Das Landgericht Freiburg muss nun ganz neu verhandeln. | |
25 Apr 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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