| # taz.de -- Beschluss im Bundestag: Mehr Rechte für biologische Väter | |
| > Jetzt dürfen auch Männer Kinder sehen, die sie zwar gezeugt haben, die | |
| > aber ein anderer Mann großzieht. Das hat der Bundestag beschlossen. | |
| Bild: Auch gegen den Willen der Mutter können Männer einen Vaterschaftstest d… | |
| BERLIN taz | Erneut erhalten Väter mehr Rechte an ihren Kindern. Der | |
| Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einstimmig beschlossen, dass | |
| biologische, nicht rechtliche Väter jetzt ein Umgangs- und Auskunftsrecht | |
| für ihre Kinder bekommen. | |
| Das heißt: Männer, die ein Kind zwar gezeugt haben, aber rechtlich nicht | |
| der Vater des Kindes sind, weil die Mutter beispielsweise mit einem anderen | |
| Mann verheiratet ist, können jetzt Umgang mit dem Kind haben - auch gegen | |
| den Willen der Mutter und den rechtlichen Vater. | |
| Bislang war das nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Wenn der leibliche Vater | |
| bereits eine enge Bindung zum Kind hatte. Das war beispielsweise schwierig, | |
| wenn die Mutter aus Rücksicht auf die Familie den Kontakt des „echten“ | |
| Vaters zum Kind verwehrt hatte. | |
| Das neue Recht stärkt auch die Situation von Männern, die zum Zeitpunkt der | |
| Schwangerschaft der Frau und der Geburt des Kindes nicht wussten, dass sie | |
| Vater geworden sind. Voraussetzung für den Umgang mit dem Kind und das | |
| Recht aus Auskunft über seine Lebensverhältnisse ist aber, dass das | |
| Kindeswohl durch den „zweiten“ Vater nicht gefährdet ist. | |
| Darüber, was gut oder schlecht für ein Kind ist, gehen die Meinungen | |
| bekanntermaßen auseinander. Im Zweifelsfall muss das ein Gericht prüfen. | |
| Darüber hinaus muss, will ein Mann den Umgang durchsetzen, die biologische | |
| Vaterschaft eindeutig geklärt sein. Gibt es daran Zweifel, können Männer | |
| einen Vaterschaftstest verlangen - seit der Änderung des Kindeschaftsrechts | |
| 2008 auch gegen den Willen der Mutter. | |
| Der jetzige Entscheidung in Deutschland war nötig geworden, weil der | |
| Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in mehreren | |
| Urteilen entschieden hatte, die Väterrechte zu stärken. Das Gesetz muss | |
| noch vom Bundesrat beschlossen werden und kann danach in Kraft treten. | |
| 26 Apr 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Simone Schmollack | |
| Simone Schmollack | |
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