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# taz.de -- Europäische Menschenrechtskonvention: Die EU will sich kontrollier…
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll auch über EU-Recht
> entscheiden können. Der Entwurf eines Abkommens liegt vor.
Bild: Könnte vom Abkommen profitieren: Flüchtling in Lampedusa, Italien.
KARLSRUHE taz | Die EU wird der Europäischen Menschenrechtskonvention
beitreten. Der Entwurf eines entsprechenden Abkommens liegt seit
vergangener Woche auf dem Tisch. Dean Spielmann, der Präsident des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), stellte die Pläne am
Dienstag abend bei einer Veranstaltung in Karlsruhe vor.
Der Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Einrichtung des Europarats, dem
47 Mitglieder angehören. Der Europarat ist also deutlich größer als die EU,
weil auch Staaten wie Russland, die Türkei, Norwegen und die Schweiz
Mitglied sind. Der in Straßburg angesiedelte Gerichtshof wacht über die
Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. In den letzten Jahren
hat er auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beanstandet,
zum Beispiel bei der Sicherungsverwahrung oder bei Väterrechten.
„Bisher bestand im europäischen Grundrechtsschutz eine Lücke“, konstatier…
der aus Luxemburg stammende EGMR-Präsident Spielmann. Denn die EU und ihre
wachsende Rechtsordnung unterliegen bisher nicht der Kontrolle des
Gerichtshofs für Menschenrechte. Das soll nun aber anders werden.
Schon im EU-Lissabon-Vertrag ist der Beitritt der EU zum Straßburger
Menschenrechts-Kontrollsystem vorgesehen. Nach dreiährigen Verhandlungen
sind jetzt auch die Details geklärt, die nicht ganz einfach waren. Denn
erstmals tritt mit der EU eine internationale Organisation bei.
## Es könnte noch lange dauern
Nach dem Beitritt können sich die Europäer auch an den Straßburger
Gerichtshof wenden, wenn sie sich durch EU-Recht in ihren Menschenrechten
verletzt sehen. Die EU wird wie eine Art großer Nationalstaat behandelt,
die EU-Grundrechte-Charta wie eine nationale Verfassung und der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wie ein nationales Verfassungsgericht. Die
EU darf, wie die Nationalstaaten auch, einen Richter für Straßburg
benennen.
Ein denkbares Szenario könnte so aussehen, dass zunächst der EuGH über die
EU-Vorratsdatenspeicherung entscheidet. Wenn er keinen Verstoß gegen die
EU-Grundrechte-Charta erkennt, dann könnte noch der Straßburger Gerichtshof
für Menschenrechte angerufen werden.
Allerdings wurde der EGMR in den letzten Jahren zunehmend großzügiger in
seiner Kontrolle – auch um seine Akzeptanz bei den Staaten Europas nicht zu
gefährden. Er lässt es nun oft ausreichen, dass seine Vorgaben prinzipiell
akzeptiert werden – auch wenn sie vor Ort eigenständig ausgelegt werden.
Bis der EU-Beitritt zur Menschenrechtskonvention vollständig realisiert
ist, wird es wohl „noch einige Jahre“ dauern, so Spielmann. Der
Vertragsentwurf wird nun vom EuGH geprüft. Wenn dieser keine Änderungen
verlangt, muss der EU-Ministerrat den Beitritt einstimmig beschließen. Dann
müssen auch noch alle 47 Staaten des Europarats den Beitritt ratifizieren.
Ein Staat wie Großbritannien, für den derzeit alle europäischen
Institutionen ein rotes Tuch sind, könnte da noch einiges chaotisieren.
10 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EU
Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof
Sicherungsverwahrung
Väter
UN-Menschenrechtsrat
Menschenrechte
Eurokrise
Todesstrafe
NGOs
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