# taz.de -- Kommentar Väterrechte: Kontaktverbot für Schläger | |
> Es ist richtig, die Väterrechte grundsätzlich zu stärken. Nur hat dieser | |
> Trend den Nachteil, dass er auch gewalttätigen Vätern zugute kommt. | |
Ein Mann, der seine Frau schlägt, muss nicht unbedingt ein schlechter Vater | |
sein. So sehen das viele FamilienrichterInnen. Und sorgen häufig dafür, | |
dass betroffene Frauen weiter der Gewalt ihres Expartners ausgesetzt sind – | |
übers Kind. | |
Väter haben in Deutschland inzwischen mehr Rechte an ihren Kindern. Das ist | |
grundsätzlich richtig. Das Problem dabei: Von der rechtlichen Neuregelung | |
profitieren auch Gewalttäter. | |
Die wohlmeinenden FamilienrichterInnen sind da leider einem Irrglauben | |
aufgesessen: Untersuchungen haben längst gezeigt, dass gewaltbereite | |
Partner nicht nur „ihre“ Frauen angreifen, sondern vielfach auch die | |
Kinder. So erleben laut einer Untersuchung des Kriminologischen | |
Forschungsinstituts Niedersachsen nur etwa 5 Prozent der Jugendlichen in | |
Haushalten mit Gewalt diese nicht direkt. Unabhängig davon können Kinder | |
allein vom Anblick der Gewalt an ihrer Mutter so traumatisiert werden, dass | |
dieses Erleben ebenfalls als Gewalt einzustufen ist. Dazu zählt auch | |
psychische Gewalt. | |
An dieser Schieflage ändert auch das Gewaltschutzgesetz nichts, das seit | |
über zehn Jahren Opfer häuslicher Gewalt erfolgreich schützen kann. Es | |
kommt nämlich vor allem kinderlosen Frauen zugute, Mütter bleiben bislang | |
weitgehend ungeschützt. Solange sie gezwungen sind, wegen der Kinder immer | |
wieder in Kontakt mit dem Schläger zu treten, dreht sich die Gewaltspirale | |
weiter. Auch das ist bewiesen: Viele Täter nutzen Situationen, in denen sie | |
mit ihrem Opfer und ihren Kindern zusammentreffen, immer wieder aus. | |
Konsequenter Opferschutz wird nur erreicht, wenn das Umgangsrecht geändert | |
wird: Täter sollten erst wieder Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen, wenn | |
sie zeigen, dass sie der Gewalt abgeschworen haben. | |
27 Feb 2013 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
Simone Schmollack | |
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