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# taz.de -- Häusliche Gewalt: Löchriges Schutzgesetz
> Manche Männer hauen immer wieder zu, wissen Experten. Und fordern, dass
> Prügelväter ihre Kinder erst wieder sehen dürfen, wenn sie nicht mehr
> zuschlagen.
Bild: Das Umgangsrecht für Täter häuslicher Gewalt ist ein Problem.
BERLIN taz | Kürzlich vor einem Supermarkt in Bonn. Eine Frau übergibt
ihrem Exmann das gemeinsame Kind für einen Papa-Nachmittag. Dann schlägt er
zu. Er prügelt so stark auf die Frau ein, dass Passanten die Polizei rufen.
Kein Einzelfall, sagt Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle
Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in Bonn. Studien zufolge werden 70 Prozent der
Frauen, die sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt haben, vom ihm
erneut geschlagen, wenn sie ihm die Kinder übergeben. Über die Hälfte der
Kinder werden in solchen Situationen misshandelt.
Das Umgangsrecht für Täter häuslicher Gewalt – in der Regel sind das Männ…
– ist ein Problem, kritisiert das ZIF. Die Informationsstelle befasste sich
auf ihrer Jahrestagung am Mittwoch in Frankfurt am Main mit der Frage, wie
gewaltbetroffene Frauen und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
geschützt werden können.
Die Trennungsphase sei für die Betroffenen gefährlicher als die Zeit davor
oder danach, sagt Eva Risse: „Dann weiß der Täter: Jetzt geht sie
wirklich.“ Und schlage daher umso kräftiger und umso häufiger zu. Von den
313 Frauen, die 2011 in Deutschland getötet wurden, wurden laut
polizeilicher Kriminalstatistik 154 vom eigenen aktuellen oder ehemaligen
Lebenspartner getötet – meistens in der Trennungsphase.
Die Mehrheit der Opfer hat mit dem Täter gemeinsame Kinder. Mütter sind vom
Gewaltschutzgesetz, das seit zehn Jahren gilt, kaum geschützt. Im Gegensatz
zu kinderlosen Frauen, die jeden Kontakt zu ihrem Peiniger gerichtlich
verbieten lassen können, sind Mütter gezwungen, immer wieder mit dem
prügelnden Expartner Kontakt zu haben – um den Umgang mit den Kindern zu
regeln.
„Auf diese Weise wird das Gewaltschutzgesetz ausgehöhlt“, sagt Eva Risse,
die im Frauenhaus Bonn arbeitet. ExpertInnen fordern daher, das
Gewaltschutzgesetz zu ändern, so dass Mütter beispielsweise im Namen ihrer
Kinder beantragen können, dass sich der Vater ihnen nicht mehr nähern darf.
Außerdem dürften die sogenannten beschleunigten Verfahren, in denen
Sorgerechtsfälle in der Regel verhandelt werden, in Gewaltbeziehungen nicht
mehr gelten.
Gewöhnlich sollen FamilienrichterInnen etwa einen Monat nach einem Umgangs-
oder Sorgerechtsantrag eine Entscheidung treffen. Häufig geschieht das
auch, ohne die Eltern angehört zu haben.
28 Feb 2013
## AUTOREN
Simone Schmollack
Simone Schmollack
## TAGS
Gewalt
Sorgerecht
häusliche Gewalt
Väterrecht
Sexuelle Gewalt
Mütter
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