# taz.de -- Ablehnung des Eilantrags: NSU-Prozess ohne Video | |
> Der Eilantrag zur Videoübertragung des NSU-Prozesses wurde vom | |
> Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pressefreiheit gibt keinen | |
> Anspruch auf Prozessteilhabe. | |
Bild: Das Verfassungsgericht habe nicht zu überprüfen, ob die „beste Vertei… | |
KARLSRUHE/BERLIN Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ordnet keine | |
Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen anderen Gerichtssaal an. Am | |
späten Mittwochnachmittag wurde ein entsprechender Eilantrag abgelehnt. | |
Geklagt hatte Ernst Fricke, ein Rechtsanwalt und Hochschullehrer, der für | |
die Landshuter Rundschau berichten wollte. Ihm müsse entweder ein Platz im | |
Gerichtssaal eingeräumt werden, forderte Fricke, oder in einem Nebenraum, | |
in den das Geschehen übertragen wird. | |
Doch das Verfassungsgericht lehnte den Antrag nun ab. „Ein Anspruch auf | |
Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts | |
lässt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz nicht herleiten“, heißt es | |
in dem Beschluss. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit gibt keinen | |
Anspruch auf Teilhabe am NSU-Prozess. | |
Auch gegen das vom Oberlandesgericht München gewählte Losverfahren hat | |
Karlsruhe keine Bedenken. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der | |
Vorsitzende Richter einen „erheblichen Ermessensspielraum“. Das | |
Verfassungsgericht habe nicht zu überprüfen, ob die „beste | |
Verteilmodalität“ gewählt wurde. | |
## Der Antrag des freien Journalisten | |
Noch nicht entschieden hat Karlsruhe über den Antrag des freien | |
Journalisten Martin Lejeune. Er hatte beim ersten Akkreditierungsverfahren | |
im März einen sicheren Platz im NSU-Prozess ergattert, verlor diesen aber | |
wieder, weil er letzte Woche nicht ausgelost wurde. | |
Die taz behält sich weiterhin vor, gegen die Platzvergabe beim Münchner | |
NSU-Prozess zu klagen. Gleichzeitig bemühe man sich, eine andere Lösung zu | |
finden, um die Berichterstattung zu gewährleisten, so | |
[1][taz-Chefredakteurin] Ines Pohl. | |
Das Münchner OLG räumte derweil für die Auslosung am Montag Fehler ein und | |
kündigte die Nachauslosung eines Sitzplatzes an. Der Prozess soll am Montag | |
beginnen. | |
1 May 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/05/01/presseplatze-beim-nsu-prozess-warum… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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