# taz.de -- NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung | |
> Aus dem Saal des Oberlandesgerichts wird es keine Übertragung geben. Das | |
> Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Nebenkläger nicht | |
> angenommen. | |
Bild: Weitere Zuschauer sind nicht erwünscht. Basta! | |
KARLSRUHE/MÜNCHEN dpa | Nebenkläger im NSU-Prozess sind mit dem Versuch | |
gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung des | |
Verfahrens in einen weiteren Saal zu erzwingen. | |
Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur | |
Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen | |
Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am | |
Donnerstag mit. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen. | |
In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht | |
ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten | |
verletzt sein könnten. | |
„Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der | |
Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich | |
mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu | |
Sachwaltern der Allgemeinheit“" Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht | |
ersichtlich. | |
Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und | |
Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in | |
einen Nebenraum übertragen wird – was das Oberlandesgericht nicht geplant | |
hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer. | |
25 Apr 2013 | |
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