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# taz.de -- Auslosungsverfahren NSU-Prozess: „Ebru TV“ und „Brigitte“ s…
> In München sind die Presseplätze für den NSU-Prozess verlost worden.
> Viele deutsche Medien gingen leer aus, darunter die „SZ“ und die „Welt�…
> Auch die taz ist raus.
Bild: Auch die großen internationalen Agenturen Reuters, AP und Agence France-…
BERLIN taz | Nach wochenlangen Streitereien um die Vergabe von
Journalistenplätzen beim NSU-Prozess in München hat nun der Zufall
entschieden. Am Montagvormittag hat ein Notar vor den Augen eines Zeugen -
der frühere Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel - [1][ausgelost], welche
Medien einen festen Sitzplatz in dem Prozess gegen Beate Zschäpe und vier
mutmaßliche Helfer der Terrorzelle NSU bekommen.
Aus drei Körben mit weiteren Unterkörben wurden die gelben, blauen und
pinkfarbenen Zettel gezogen. Dabei gab es feste Kontingente für
Nachrichtenagenturen, ausländische Medien und inländische Medien. Ein
„angemessenes und gerechtes Verfahren“ wie der Präsident des Münchner
Oberlandesgerichts, Karl Huber, befand.
Tatsächlich ist im Ergegbnis der zentrale Fehler des verkorksten ersten
Zulassungsverfahrens für Journalisten behoben worden: Nun werden auch
türkische und griechische Medien einen festen Platz im Gerichtssaal
bekommen. Vermutlich wird die Kritik am Münchner Oberlandesgericht trotzdem
nicht verstummen. Denn während der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
Deutschland mit allen maßgeblichen Anstalten im Prozess dabei ist, gingen
fast alle überregionalen deutschen Tageszeitungen bei der Verlosung der 50
sicheren Presseplätze leer aus.
Nötig geworden war das Verfahren, weil im ersten Anlauf keinerlei türkische
und griechische Medien auf den festen Plätzen gelandet waren - und das,
obwohl eines der zehn NSU-Opfer griechische und acht türkische Wurzeln
hatten. Außerdem musste das Oberlandesgericht München technische Fehler
einräumen: Nicht alle Journalisten waren gleichzeitig informiert worden.
Am Freitag vor zwei Wochen erließ das Bundesverfassungsgericht eine
einstweilige Anordnung und gab dem Münchner Gericht zwei Möglichkeiten:
Mindestens drei zusätzliche Plätze sollten "an Vertreter von ausländischen
Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" vergeben werden. Alternativ
könne das Oberlandesgericht die Sitzplatzvergabe an Journalisten aber auch
noch mal ganz von vorne beginnen.
Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, entschied
sich für letztere Variante, den Neustart. Da dies allerdings nicht
innerhalb von zwei Tagen bewerkstelligt werden konnte, musste der
Prozessbeginn um knapp drei Wochen auf den 6. Mai verschoben werden.
Ging es beim ersten Anlauf noch allein nach der Geschwindigkeit der
Journalisten-Anmeldungen, entschied nun das Los. 927 Journalisten von 324
verschiedenen Medien versuchten sich dabei für den Jahrhundertprozess
anzumelden. Herausgekommen ist nun eine Liste mit 50 fest akkreditierten
Medien, die noch zu Diskussionen führen wird.
## Fast nur kleinere Regionalzeitungen
Wenn am kommenden Montag in München der NSU-Prozess beginnt, werden nun
zwar die türkischen Tageszeitungen Hürriyet und Sabah einen garantierten
Sitz auf der Pressetribüne haben. Dasselbe gilt für den griechischen
Rundfunksender ERT.
Auf die sicheren Plätze für deutsche Tageszeitungen wurden dagegen fast
ausschließlich kleinere Regionalzeitungen wie die Allgäuer Zeitung und die
Lübecker Nachrichten gelost. Mit dabei sind auch kaum bekannte Medien wie
der Onlinedienst hallo-muenchen.de.
Leer aus gingen dagegen große überregionale Blätter wie die FAZ und die
Welt. Auch die taz, die im ersten Anlauf noch auf dem ersten Platz der
Presseplätze gelandet war, hatte kein Losglück.
Er könne verstehen, wenn nun bei manchen Enttäuschung herrsche, sagte
Gerichtspräsident Huber am Montag. Gleichzeitig nahm er jedoch seine
Richter in Schutz und verwahrte sich gegen die aus seiner Sicht viel zu
harschen „Angriffe“ der vergangenen Wochen. Diese seien „ohne Beispiel“,
sagte Huber.
Er hoffe, dass das NSU-Verfahren nun am kommenden Montag nun beginnen
könne, „ein Prozess mit großen Herausforderungen und großen
Schwierigkeiten“.
29 Apr 2013
## LINKS
[1] /!114795/
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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OLG München
Wolfgang Büchner
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