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# taz.de -- Kommentar Presseplätze im NSU-Prozess: Die Zufallspolitik der Tomb…
> Die Verlierer mosern jetzt zwar, dass auch das Losververfahren Mist sei.
> Doch auf jeden Fall ist es besser als das, was das Oberlandesgericht
> bisher geboten hat.
Bild: OLG-Präsident Karl Huber mit den Losboxen für die verschiedenen Medienk…
Losverfahren sind Mist. Das betonen nun alle Medien, die keinen festen
Platz für das NSU-Verfahren bekommen haben. Niemand weiß es besser als die
taz. Immerhin hatte sich taz-Redakteur Wolf Schmidt im ersten Verfahren als
Allererster gemeldet und ist nun im zweiten Verfahren leider nicht
ausgelost worden.
Auch die FAZ, Die Zeit und viele andere Medien, die einen sicheren Platz
innehatten, wurden jetzt nicht aus dem Loskorb gezogen. C’est la vie.
Trotz allem und trotz des Lospechs muss man das neue Verfahren als besser
als das alte bezeichnen. Denn so wurde über feste Kontingente
sichergestellt, dass auch türkische Medien sicher vom Prozess berichten
können – bei acht türkischen Mordopfern eigentlich eine
Selbstverständlichkeit.
So hätte das Oberlandesgericht (OLG) München gleich verfahren müssen, dann
wären dem Gericht und den Medien viel Ärger und Aufregung erspart
geblieben.
Auch das jetzt vorgesehene Modell der nachträglichen Poolbildung ist ein
Fortschritt. Medien können sich zusammentun und einen Platz teilen.
So wird das ausgeloste SZ-Magazin sicher der mütterlichen Süddeutschen
Zeitung seinen Platz überlassen. Und auch die FAZ, Die Zeit und die taz
werden bis zum Prozessbeginn am 6. Mai hoffentlich noch eine Lösung finden.
## Nachträgliche Klagen ohne Chance
Dass bei der Wiederholung der Akkreditierung viel mehr Medien als zuvor
einen Antrag stellen, war abzusehen. Deshalb wäre auch eine erneute Vergabe
nach dem Windhundverfahren, also nach der Reihenfolge der Antragsstellung,
ein Glücksspiel geworden.
Dann hätten Zehntelsekunden über die Platzierung entschieden. Wäre das
wirklich besser gewesen?
Nachträgliche Klagen gegen die jetzt durchgeführte Platzvergabe haben kaum
eine Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat eine völlig neue
Akkreditierungsrunde für zulässig erklärt. Diese Option hat das
Oberlandesgericht gewählt. Karlsruhe wird nun sicher nicht erklären, dass
es sich Anfang April geirrt hat.
Aus dem gleichen Grund sind die Hoffnungen gering, jetzt auf dem Klageweg
noch eine Verlegung des Prozesses in einen größeren Saal durchzusetzen –
oder die Videoübertragung in einen zweiten Raum.
Karlsruhe hat Anfang April ein außen- und integrationspolitisches Desaster
vermieden, indem es eine Beteiligung von türkischen Medien erzwang. Diese
Korrektur war nötig. Alles andere wird sich schon zurechtrütteln.
29 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
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OLG München
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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Wolfgang Büchner
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