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# taz.de -- Presseplätze bei NSU-Prozess: Mindestens vier türkische Medien
> Die Presseplätze beim NSU-Prozess werden verlost. Kontingente, zum
> Beispiel für türkische Medien, sollen Vielfalt sicherstellen. Ein
> Journalist will klagen.
Bild: Vom NSU-Prozess wird unter Garantie jetzt auch auf türkisch berichtet.
FREIBURG taz | Nun können auch türkische Medien sicher vom NSU-Prozess am
Oberlandesgericht (OLG) München berichten. Zehn von fünfzig Presseplätzen
sind für internationale Medien reserviert, davon sollen mindestens vier
Plätze an türkisch-sprachige Medien gehen. Innerhalb der Kontingente wird
jeweils gelost. Anträge können bis Dienstag mittag gestellt werden.
Die Neuregelung des Akkreditierungsverfahrens war nötig geworden, weil das
Bundesverfassungsgericht vor einer Woche in einem Eilbeschluss entschied,
dass auch türkische Medien einen sicheren Platz im Gerichtssaal bekommen
sollen. Bis dahin hatte kein einziger türkischer Journalist einen der 50
begehrten Presse-Plätze ergattert - obwohl doch acht von zehn
NSU-Mordopfern türkischen Hintergrund hatten.
Johannes Götzl, der Vorsitzende des 6. OLG-Strafsenats, hat daraufhin am
Montag entschieden, dass die Akkreditierung nicht um einige Plätze für
türkische Medien ergänzt wird, sondern dass ein ganz neues
Akkreditierungsverfahren stattfinden soll. Der Prozessbeginn wurde deshalb
vom 17. April auf den 6. Mai verschoben.
Götzls neue Regelungen, die am Freitag morgen bekannt gemacht wurden, sehen
nun zwei wichtige Änderungen vor: Die Presseplätze werden nicht mehr nach
Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern ausgelost. Gleichzeitig werden
aber viele Kontingente gebildet, um sicherzustellen, dass
unterschiedlichste Medien zum Zug kommmen. So werden zunächst drei große
Gruppen gebildet: „In- und ausländische Nachrichtenagenturen“ (5 Plätze),
„deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien“ (10
Plätze) sowie „auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland“ (35
Plätze).
## Absurde Ergebnisse möglich
Innerhalb jeder Gruppe gibt es wieder Unterkontingente. So sind von den
zehn Plätzen für internationale Medien vier Plätze für türkischsprachige
Medien reserviert. Je ein Platz geht an griechisch- und persisch-sprachige
Medien, weil ein Mordopfer Grieche war und bei einem Sprengstoffanschlag in
Köln eine Deutsch-Iranerin schwer verletzt wurde.
Das Losverfahren ist sicher zulässig, könnte aber natürlich auch zu
absurden Ergebnissen führen, zum Beispiel dass ausgerechnet die größten
deutschen und türkischen Medien nicht ausgelost werden. Hier soll aber die
Möglichkeit einer „nachträglichen Poolbildung“ helfen. Wer ausgelost wurd…
kann seinen Platz auch anderen Medien zur Verfügung stellen. Das stellt
sicher, dass am Ende wohl alle zum Zuge kommen, ist aber auch ein Anreiz
mit möglichst vielen Strohbewerbern (freien Journalisten, befreundeten
Medien) ins Losrennen zu gehen.
Alle, die bisher einen Platz sicher hatten (taz-Redakteur Wolf Schmidt
stand sogar auf Platz eins der alten Liste), haben diesen nun verloren. Der
freie Journalist Martin Lejeune will dagegen zwar beim
Bundesverfassungsgericht klagen. Er dürfte aber keine Chance haben, da
Karlsruhe die Wiederholung des Akkreditierungsverfahrens ausdrücklich als
Möglichkeit genannt hatte.
19 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
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