# taz.de -- Kameras im NSU-Prozess: Videoanlage bleibt unbenutzt | |
> Das Münchener Oberlandesgericht hat für den Prozess gegen Beate Zschäpe | |
> eine Videoanlage angeschafft. Doch die Bilder werden nicht in einen | |
> Nebensaal übertragen. | |
Bild: Zeugenaussagen sollen aufgenommen und live an die Wand projiziert werden. | |
Im NSU-Prozess werden Kameras zum Einsatz kommen. Aber sie werden nur | |
benutzt, um die Sicht im Gerichtssaal zu verbessern, nicht um den Prozess | |
in einen Raum für Journalisten zu übertragen. Der Bundestag ist zwar offen | |
für eine gesetzliche Erlaubnis zur Übertragung, aber diese wird nicht bis | |
zum Prozessbeginn am 6. Mai kommen. | |
In Journalistenkreisen geht die Angst um. Seit das Oberlandesgericht (OLG) | |
München entschieden hat, die 50 Plätze für Medienvertreter neu zu vergeben | |
und diesmal auszulosen, sind viele Medien besorgt, dass ausgerechnet sie | |
kein Losglück haben und an den entscheidenden Prozesstagen vor der Tür | |
stehen werden. Kein Wunder, dass in den Kommentaren von SZ, FAZ und Co. nun | |
wieder energisch gefordert wird, den Prozess für Journalisten in einen | |
zweiten Gerichtssaal live zu übertragen. | |
Doch das OLG bleibt hart. Für eine Übertragung gebe es keine gesetzliche | |
Grundlage. Auf die zumindest unklare Rechtslage habe inzwischen auch der | |
Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hingewiesen. Deshalb sei | |
eine Übertragung innerhalb des Gerichts weiterhin nicht vorgesehen. | |
Helfen könnte nur der Gesetzgeber, der Bundestag. Er müsste im | |
Gerichtsverfassungsgesetz klarstellen, dass das Verbot der „öffentlichen | |
Vorführung“ von Prozessbildern nicht für eine gerichtsinterne Übertragung | |
gilt. | |
Nach taz-Informationen berieten am letzten Mittwoch die Fraktionsobleute im | |
Rechtsausschuss über diesen Vorschlag und zeigten sich grundsätzlich zu | |
einer Gesetzesänderung bereit. Allerdings soll die Änderung gründlich | |
vorbereitet und diskutiert werden. Das heißt: Bis zum Beginn des | |
NSU-Prozesses wird es noch keine Lösung geben. | |
## Videos an der Wand | |
Dabei werden im NSU-Prozess durchaus Kameras zum Einsatz kommen. Beim Umbau | |
des Schwurgerichtssaals wurden in den letzten Monaten auch Kameras | |
eingebaut, mit denen Zeugenaussagen aufgenommen und live an die Wand | |
projiziert werden sollen. Die Kameras sind nach Darstellung der | |
Pressestelle hinter dem Gericht an der Wand montiert. Zu sehen sind die | |
Bilder an zwei großen modernen Projektionsflächen links und rechts von den | |
Richtern. | |
Die Kameras nützen vor allem den 77 Nebenklägern und ihren 53 Anwälten | |
sowie dem Publikum und den Journalisten. Denn sie sehen nach der geplanten | |
Sitzordnung die Zeugen nur von hinten, können also nicht beobachten, ob ein | |
Zeuge bei seiner Aussage errötet, schwitzt oder gequält lächelt. Die | |
Richter, die Staatsanwälte sowie die Angeklagten und ihre Verteidiger | |
brauchen dagegen keine Videoanlage, denn sie sehen die Zeugen von vorn oder | |
von der Seite. | |
Ob die Gesichter der Zeugen durch die Kameras groß gezoomt werden, | |
entscheidet der Vorsitzende Richter Johannes Götzl. Vermutlich wird es | |
einige Tage dauern, bis er sich an die Anlage gewöhnt und einen Modus | |
gefunden hat. Denn solche Kameras zur Beobachtung von Zeugen, die sich im | |
selben Gerichtssaal befinden, sind für die Münchener Justiz ein Novum. | |
Um zu verhindern, dass Zeugen durch die Kameras verunsichert werden, soll | |
nur dann gefilmt werden, wenn die Zeugen ausdrücklich zugestimmt haben. | |
Diese sollen auch vorab über die Kameras informiert werden. | |
22 Apr 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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