Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kameras im NSU-Prozess: Videoanlage bleibt unbenutzt
> Das Münchener Oberlandesgericht hat für den Prozess gegen Beate Zschäpe
> eine Videoanlage angeschafft. Doch die Bilder werden nicht in einen
> Nebensaal übertragen.
Bild: Zeugenaussagen sollen aufgenommen und live an die Wand projiziert werden.
Im NSU-Prozess werden Kameras zum Einsatz kommen. Aber sie werden nur
benutzt, um die Sicht im Gerichtssaal zu verbessern, nicht um den Prozess
in einen Raum für Journalisten zu übertragen. Der Bundestag ist zwar offen
für eine gesetzliche Erlaubnis zur Übertragung, aber diese wird nicht bis
zum Prozessbeginn am 6. Mai kommen.
In Journalistenkreisen geht die Angst um. Seit das Oberlandesgericht (OLG)
München entschieden hat, die 50 Plätze für Medienvertreter neu zu vergeben
und diesmal auszulosen, sind viele Medien besorgt, dass ausgerechnet sie
kein Losglück haben und an den entscheidenden Prozesstagen vor der Tür
stehen werden. Kein Wunder, dass in den Kommentaren von SZ, FAZ und Co. nun
wieder energisch gefordert wird, den Prozess für Journalisten in einen
zweiten Gerichtssaal live zu übertragen.
Doch das OLG bleibt hart. Für eine Übertragung gebe es keine gesetzliche
Grundlage. Auf die zumindest unklare Rechtslage habe inzwischen auch der
Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hingewiesen. Deshalb sei
eine Übertragung innerhalb des Gerichts weiterhin nicht vorgesehen.
Helfen könnte nur der Gesetzgeber, der Bundestag. Er müsste im
Gerichtsverfassungsgesetz klarstellen, dass das Verbot der „öffentlichen
Vorführung“ von Prozessbildern nicht für eine gerichtsinterne Übertragung
gilt.
Nach taz-Informationen berieten am letzten Mittwoch die Fraktionsobleute im
Rechtsausschuss über diesen Vorschlag und zeigten sich grundsätzlich zu
einer Gesetzesänderung bereit. Allerdings soll die Änderung gründlich
vorbereitet und diskutiert werden. Das heißt: Bis zum Beginn des
NSU-Prozesses wird es noch keine Lösung geben.
## Videos an der Wand
Dabei werden im NSU-Prozess durchaus Kameras zum Einsatz kommen. Beim Umbau
des Schwurgerichtssaals wurden in den letzten Monaten auch Kameras
eingebaut, mit denen Zeugenaussagen aufgenommen und live an die Wand
projiziert werden sollen. Die Kameras sind nach Darstellung der
Pressestelle hinter dem Gericht an der Wand montiert. Zu sehen sind die
Bilder an zwei großen modernen Projektionsflächen links und rechts von den
Richtern.
Die Kameras nützen vor allem den 77 Nebenklägern und ihren 53 Anwälten
sowie dem Publikum und den Journalisten. Denn sie sehen nach der geplanten
Sitzordnung die Zeugen nur von hinten, können also nicht beobachten, ob ein
Zeuge bei seiner Aussage errötet, schwitzt oder gequält lächelt. Die
Richter, die Staatsanwälte sowie die Angeklagten und ihre Verteidiger
brauchen dagegen keine Videoanlage, denn sie sehen die Zeugen von vorn oder
von der Seite.
Ob die Gesichter der Zeugen durch die Kameras groß gezoomt werden,
entscheidet der Vorsitzende Richter Johannes Götzl. Vermutlich wird es
einige Tage dauern, bis er sich an die Anlage gewöhnt und einen Modus
gefunden hat. Denn solche Kameras zur Beobachtung von Zeugen, die sich im
selben Gerichtssaal befinden, sind für die Münchener Justiz ein Novum.
Um zu verhindern, dass Zeugen durch die Kameras verunsichert werden, soll
nur dann gefilmt werden, wenn die Zeugen ausdrücklich zugestimmt haben.
Diese sollen auch vorab über die Kameras informiert werden.
22 Apr 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
NSU-Prozess
Journalist
Platzvergabe
Videoaufnahme
Schwerpunkt Rechter Terror
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
NSU-Prozess
NSU-Prozess
NSU-Prozess
UN-Menschenrechtsrat
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
NSU-Prozess
NSU-Prozess
Sabah
NSU-Prozess
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nebenkläger zum NSU-Prozess: „Das Vertrauen ist schwer angegriffen“
Die Erwartungen der Opfer-Familien im NSU-Prozess sind hoch: Die
Nebenkläger wollen, dass behördliches Versagen und die Unterstützer
thematisiert werden.
Auslosungsverfahren NSU-Prozess: „Ebru TV“ und „Brigitte“ statt „FAZ�…
In München sind die Presseplätze für den NSU-Prozess verlost worden. Viele
deutsche Medien gingen leer aus, darunter die „SZ“ und die „Welt“. Auch…
taz ist raus.
Videoübertragung des NSU-Prozesses: Nebenkläger stellt neuen Antrag
Im NSU-Prozess will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum
Gegenstand machen. Er stellt den neuen Antrag zu Beginn der
Hauptverhandlung.
NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung
Aus dem Saal des Oberlandesgerichts wird es keine Übertragung geben. Das
Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Nebenkläger nicht
angenommen.
Deutschland vor UNO-Menschenrechtsrat: Bundesregierung im Kreuzverhör
Am Donnerstag muss sich Deutschland den kritischen Fragen des
UNO-Menschenrechtsrates stellen. Im Fokus: die rassistischen Morde der
NSU-Terrorzelle.
NSU-Motoren-Fanshirts: „Ich werde angeguckt“
Auf Fan-T-Shirts der Neckarsulmer Motorenwerke steht der Aufdruck „NSU“ –
die aber verkaufen sich nicht mehr. Der Händler über mögliche
Verwechslungen.
Nazi-Morde: NSU-Pannen verfolgen Henkel
Staatssekretär des Berliner Innensenators und ein früherer LKA-Chef müssen
vor NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Thüringer Polizei kritisiert
Berliner Ermittler.
Verlegter NSU-Prozess: Streit und Spesen
Nach der Verlegung des NSU-Prozesses erhalten die Nebenkläger eine
Entschädigung für umsonst gezahlte Reisekosten. Zugleich geht der Ärger um
die Vergabe von Medienplätzen weiter – und auch um die Raumfrage wird
gestritten.
NSU-Prozess: BGH-Chef gegen Videoübertragung
Ein Strafprozess folgt eigenen Regeln, sagt BGH-Präsident Klaus Tolksdorf.
Deshalb rät er von einer Videoübertragung des NSU-Prozesses ab.
Chefredakteur über den NSU-Prozess: „So unauffällig wie möglich“
Die türkische Zeitung „Sabah“ klagt vor dem BVerfG wegen der Platzvergabe
beim NSU-Prozess. Chefredakteur Mikdat Karaalioglu erklärt, warum.
Sitzplatzvergabe NSU-Prozess: Letzter Ausweg Video
Der Bundestag könnte das Gerichtsverfassungsgesetz ändern und eine
Videoübertragung des NSU-Prozess zulassen. Christian Ströbele, Grüne, rät
davon ab.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.