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# taz.de -- NSU-Prozess: BGH-Chef gegen Videoübertragung
> Ein Strafprozess folgt eigenen Regeln, sagt BGH-Präsident Klaus
> Tolksdorf. Deshalb rät er von einer Videoübertragung des NSU-Prozesses
> ab.
Bild: Hier geht es zum Gerichtssaal, in dem der NSU-Prozess stattfinden soll.
KARLSRUHE dpa | BGH-Präsident Klaus Tolksdorf hat Bedenken gegen eine
Videoübertragung aus dem Münchner NSU-Prozess geäußert. „Die rechtlichen
Fragen einer solchen Übertragung sind hochschwierig“, sagte er am
Mittwochabend bei einem Pressegespräch in Karlsruhe. Wenn Angeklagte und
Zeugen in Kameras und Mikrofone sprechen müssten, könnte dies eine
zusätzliche Belastung für sie darstellen.
Medienvertreter und Politiker hatten ein solches Verfahren vorgeschlagen,
damit möglichst viele Journalisten auch aus dem Ausland den Prozess gegen
die rechtsextreme Terrorzelle NSU verfolgen können, der am 17. April in
München beginnt.
Im bisher vorgesehenen Verhandlungssaal ist nur Platz für 50 Journalisten,
bei dem umstrittenen Auswahlverfahren war kein Vertreter aus der Türkei zum
Zuge gekommen.
Die Tatsache, dass in anderen europäischen Gerichten und auch beim
Bundesverfassungsgericht solche Video- oder Tonübertragungen in
Pressezimmer üblich sind, ließ Tolksdorf nicht gelten. Dort seien die
Verfahrensbeteiligten meist Medienprofis, in Strafprozessen habe man es
dagegen oft mit einfach gestrickten Menschen zu tun, die durch den Einsatz
von Medien verunsichert werden könnten, sagte der Präsident des
Bundesgerichtshofes. „Videoübertragung passt nicht zu einem
Strafverfahren.“
## Zeugen müssen sich entfalten können
Auch die Verlegung in einen größeren Saal hält Tolksdorf nicht für
geeignet, weil dann ein Schauprozess drohe. „Eine Messehalle bietet nicht
die räumlichen Umstände, in denen sich Zeugen entfalten können“, sagte der
Präsident.
Grundsätzlich müsse sich ein solches Verfahren den Interessen eines
Strafprozesses unterwerfen – „und nicht den Bedürfnissen der Medien,
darüber berichten zu können.“ Zum Münchner Auswahlverfahren wollte sich
Tolksdorf nicht äußern, da das NSU-Verfahren im Falle einer Revision zum
Bundesgerichtshof kommt.
11 Apr 2013
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