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# taz.de -- Hartz IV-Bezieher in sozialen Netzwerken: Der Arbeitsagentur gefäl…
> Schnüffeln Jobcenter in Facebook herum? Die Arbeitsagentur sagt, das
> passiert nicht, fragt aber den Datenschutzbeauftragten, ob's doch ginge.
Bild: Noch schaut die Arbeitsagentur nicht durch's virtuelle Guckloch.
KÖLN taz | Bei Beratungs- und Kontrollbesuchen in Jobcentern lässt der
Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, nun auch prüfen, ob über
Facebook oder anderen sozialen Netzwerken „Kunden“ hinterhergeschnüffelt
wird.
„Wir haben diesen Punkt in den Prüfkatalog aufgenommen“, sagte eine
Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten der taz. Auf die Idee gebracht
haben die Schaar-Behörde die Arbeitsvermittler selbst. „Geschäftsführer und
behördliche Datenschutzbeauftragte von Jobcentern der Arbeitsagentur haben
die Frage an uns herangetragen, ob sie in sozialen Netzwerken recherchieren
dürfen“, sagte die Sprecherin.
„Soziale Netzwerke sind in aller Regel keine Informationsquellen für
Jobcenter“, heißt es in einer Stellungnahme Schaars. Nur „in absoluten
Ausnahmefällen“ dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken von
Hartz-IV- oder Sozialleistungsbeziehern erheben. Dann müssten jedoch
bereits erste konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
In jedem Fall müsste der Betroffene von einer Datenerhebung informiert
werden. „Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten
Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher
Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen�…
so Schaar. Bereits Recherchen mittels Suchmaschinen hält der
Datenschutz-Beauftragte für nicht zulässig. „Betroffene, die eine
missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten,
können sich jederzeit an mich wenden."
## Rein technisch nicht möglich
Die Ausforschung von Erwerbslosen via Facebook, Google & Co. gehöre „nicht
zu unserer Praxis und wird auch künftig nicht dazugehören“, sagte eine
Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Fakt ist, dass in den
Jobcentern nicht so gehandelt wird.“ Schon rein technisch sei dies nicht
möglich, da der Zugang zu sozialen Netzwerken auf Jobcentercomputern
gesperrt sei.
Die BA ist an 306 Jobcentern direkt beteiligt, 104 weitere werden von den
Kommunen in Eigenregie betrieben. Auch dort hält die BA-Sprecherin
solcherlei Nachforschungen für „extrem unwahrscheinlich“.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat bislang keine Erkenntnisse
darüber, dass Arbeitsagenturen soziale Netzwerke zu Recherchezwecke nutzen.
„Wir haben keine Beschwerden in diesem Bereich“, sagte seine Sprecherin.
Bei den Landesdatenschutzbeauftragten, die sich regelmäßig austauschen, sei
das Problem ebenfalls noch nicht aufgetreten.
24 May 2013
## AUTOREN
Pascal Beucker
Anja Krüger
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Soziale Netzwerke
Hartz IV
Berlin
Bundesrechnungshof
FBI
Schwerpunkt Meta
Aufstocker
Arbeitslosigkeit
Jobcenter
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