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# taz.de -- Gericht zu Googles Kundendaten: FBI darf mitlesen
> Auch ohne konkreten richterlichen Beschluss muss Google in den USA
> FBI-Anfragen zu Kundendaten bearbeiten. Die Praxis ist höchst umstritten.
Bild: Hier landen die Nutzerdaten: FBI-Hauptquartier in Washington.
SAN FRANCISCO ap | Suchmaschinenbetreiber Google muss der amerikanischen
Bundespolizei FBI weiter auch ohne richterlichen Beschluss auf Anfrage
Kundendaten zur Verfügung stellen. Das entschied eine Bundesrichterin in
San Francisco. Sie ließ Verfassungsbedenken von Google nicht gelten. Die
Anordnung gilt zunächst, bis ein Berufungsgericht in der Sache entscheidet.
Von Datenschützern kam Kritik, da die Entscheidung eine höchst umstrittene
Praxis stützt.
Das FBI fordert in eigenem Ermessen mit sogenannten Nationalen
Sicherheitsschreiben Daten von Telekommunikations- und Internetfirmen sowie
Banken und anderen Institutionen an. Den Unternehmen ist es bislang
verboten, den Empfang solcher Schreibens öffentlich zu machen. Auch die
Kunden, deren Daten weitergegeben werden, dürfen nicht informiert werden.
Die Praxis basiert auf dem sogenannten Patriot Act, den der US-Kongress
nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen hatte. Im Jahr
2011 forderte die Bundespolizei mit 16 511 „Sicherheitsschreiben“
Informationen über 7201 Personen an.
Die Anordnung von Bezirksrichterin Susan Illston erging bereits am Dienstag
in einem nichtöffentlichen Verfahren. Die Nachrichtenagentur AP erhielt die
Gerichtsakten am Freitag. Konkret geht es um 19 Sicherheitsschreiben, die
Google anficht. Aus den Akten geht nicht hervor, welche Informationen das
FBI genau damit angefordert hat, auch nicht, über wen.
## Bürgerechtler enttäuscht
Die Richterin entschied, dass Google bis zur Entscheidung des
Berufungsgerichts die geforderten Informationen liefern müsse, wenn die
Firma nicht einen Formfehler des FBI nachweisen könne. Nach
eidesstattlichen Versicherungen von zwei FBI-Beamten entschied die
Richterin, dass mindestens 17 der 19 Sicherheitsschreiben in Ordnung seien.
Bei den beiden anderen forderte sie zusätzliche Informationen an. Google
könnte den Spruch der Richterin anfechten. Das Unternehmen lehnte eine
Stellungnahme ab.
Die [1][Electronic Frontier Foundation] äußerte sich kritisch über die
Entscheidung. Die Stiftung hatte im März bei derselben Richterin in einem
anderen Verfahren gegen die Sicherheitsschreiben ein kritisches Urteil
erreicht. Damals entschied Illston, die Klausel, dass die Briefe geheim
gehalten werden müssen, sei ein Verstoß gegen die Presse- und
Meinungsfreiheit.
„Wir sind enttäuscht, dass dieselbe Richterin, die diese Schreiben für
verfassungswidrig erklärt hat, nun entscheidet, dass man sich trotzdem
daran halten muss“, sagte Stiftungsanwalt Kurt Opsah. Bis zur Entscheidung
des Berufungsgerichts könne es noch viele Monate dauern, fügte er hinzu.
Schon 2007 hatte eine Untersuchung des Justizministeriums ergeben, dass das
FBI die Briefe oft missbräuchlich nutzte. So würden Informationen auch ohne
die nötige Autorisierung und auch ohne Gefahr im Verzuge angefordert.
Danach verschärfte das FBI die Regeln.
1 Jun 2013
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[1] http://www.eff.org/
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