# taz.de -- Gericht zu Googles Kundendaten: FBI darf mitlesen | |
> Auch ohne konkreten richterlichen Beschluss muss Google in den USA | |
> FBI-Anfragen zu Kundendaten bearbeiten. Die Praxis ist höchst umstritten. | |
Bild: Hier landen die Nutzerdaten: FBI-Hauptquartier in Washington. | |
SAN FRANCISCO ap | Suchmaschinenbetreiber Google muss der amerikanischen | |
Bundespolizei FBI weiter auch ohne richterlichen Beschluss auf Anfrage | |
Kundendaten zur Verfügung stellen. Das entschied eine Bundesrichterin in | |
San Francisco. Sie ließ Verfassungsbedenken von Google nicht gelten. Die | |
Anordnung gilt zunächst, bis ein Berufungsgericht in der Sache entscheidet. | |
Von Datenschützern kam Kritik, da die Entscheidung eine höchst umstrittene | |
Praxis stützt. | |
Das FBI fordert in eigenem Ermessen mit sogenannten Nationalen | |
Sicherheitsschreiben Daten von Telekommunikations- und Internetfirmen sowie | |
Banken und anderen Institutionen an. Den Unternehmen ist es bislang | |
verboten, den Empfang solcher Schreibens öffentlich zu machen. Auch die | |
Kunden, deren Daten weitergegeben werden, dürfen nicht informiert werden. | |
Die Praxis basiert auf dem sogenannten Patriot Act, den der US-Kongress | |
nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen hatte. Im Jahr | |
2011 forderte die Bundespolizei mit 16 511 „Sicherheitsschreiben“ | |
Informationen über 7201 Personen an. | |
Die Anordnung von Bezirksrichterin Susan Illston erging bereits am Dienstag | |
in einem nichtöffentlichen Verfahren. Die Nachrichtenagentur AP erhielt die | |
Gerichtsakten am Freitag. Konkret geht es um 19 Sicherheitsschreiben, die | |
Google anficht. Aus den Akten geht nicht hervor, welche Informationen das | |
FBI genau damit angefordert hat, auch nicht, über wen. | |
## Bürgerechtler enttäuscht | |
Die Richterin entschied, dass Google bis zur Entscheidung des | |
Berufungsgerichts die geforderten Informationen liefern müsse, wenn die | |
Firma nicht einen Formfehler des FBI nachweisen könne. Nach | |
eidesstattlichen Versicherungen von zwei FBI-Beamten entschied die | |
Richterin, dass mindestens 17 der 19 Sicherheitsschreiben in Ordnung seien. | |
Bei den beiden anderen forderte sie zusätzliche Informationen an. Google | |
könnte den Spruch der Richterin anfechten. Das Unternehmen lehnte eine | |
Stellungnahme ab. | |
Die [1][Electronic Frontier Foundation] äußerte sich kritisch über die | |
Entscheidung. Die Stiftung hatte im März bei derselben Richterin in einem | |
anderen Verfahren gegen die Sicherheitsschreiben ein kritisches Urteil | |
erreicht. Damals entschied Illston, die Klausel, dass die Briefe geheim | |
gehalten werden müssen, sei ein Verstoß gegen die Presse- und | |
Meinungsfreiheit. | |
„Wir sind enttäuscht, dass dieselbe Richterin, die diese Schreiben für | |
verfassungswidrig erklärt hat, nun entscheidet, dass man sich trotzdem | |
daran halten muss“, sagte Stiftungsanwalt Kurt Opsah. Bis zur Entscheidung | |
des Berufungsgerichts könne es noch viele Monate dauern, fügte er hinzu. | |
Schon 2007 hatte eine Untersuchung des Justizministeriums ergeben, dass das | |
FBI die Briefe oft missbräuchlich nutzte. So würden Informationen auch ohne | |
die nötige Autorisierung und auch ohne Gefahr im Verzuge angefordert. | |
Danach verschärfte das FBI die Regeln. | |
1 Jun 2013 | |
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