# taz.de -- Mobilfunknummern an Auslandsdienste: BND verteidigt Datenübermittl… | |
> Reicht eine Handynummer aus, um Terrorverdächtige per Drohne zu orten und | |
> zu töten? Der BND bestreitet das. Deshalb sei ein Weiterreichen der Daten | |
> legal. | |
Bild: Kleine Dinger, große Wirkung. | |
BERLIN dpa | Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden | |
und dem US-Geheimdienst sorgt weiter für Konflikte. Der | |
Bundesnachrichtendienst bezeichnete die Weitergabe von Mobilfunknummern | |
terrorverdächtiger Personen an ausländische Geheimdienste als rechtmäßig. | |
„Diese Übermittlungspraxis gibt es im BND seit etwa 2003/2004“, teile ein | |
Sprecher des Bundesnachrichtendienstes am Freitagabend mit. Er dementierte | |
[1][Berichte der Süddeutschen Zeitung] und des NDR-Magazins Panorama, | |
wonach BND-Präsident Gerhard Schindler das Weiterreichen der Nummern eigens | |
angeordnet habe. Die Übermittlungspraxis sei unter Schindler nicht geändert | |
worden, sagte der Sprecher. | |
GSM-Mobilfunknummern sind nach BND-Angaben für eine zielgenaue | |
Lokalisierung nicht geeignet. Experten vermuten dagegen, dass solche Daten | |
beim Einsatz von Kampfdrohnen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder | |
Somalia zur gezielten Tötung von Verdächtigen genutzt werden können. Wenn | |
Daten über einen längeren Zeitraum erhoben würden, seien sie nützlich, um | |
Personen zu orten, sagte der Hamburger Informatikprofessor Hannes Federrath | |
der Süddeutschen. | |
Die Zeitung erwähnt in diesem Zusammenhang die Tötung eines deutschen | |
Terrorverdächtigen in der pakistanischen Region Waziristan durch einen | |
US-Drohnenangriff 2010. Zuvor hätten deutsche Behörden dessen Handynummer | |
und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet. | |
## Pofalla sagt erneut aus | |
Nach BND-Angaben erfolgt die Übermittlung von Mobilfunknummern an nicht | |
genannte Partnerdienste auf der Grundlage des BND-Gesetzes. Dabei werde die | |
Weitergabe der Daten an die Bedingung geknüpft, dass auf ihrer Grundlage | |
nicht gefoltert werde oder eine Verurteilung zum Tode erfolge. Die Daten | |
würden nicht weitergegeben, wenn die „schutzwürdigen Interessen der/des | |
Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen“. | |
Am Montag sagt Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) erneut vor dem | |
Parlamentarischen Kontrollgremium zur Spähaffäre aus. Millionen Menschen in | |
Deutschland hätten einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten | |
passiere, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, | |
Thomas Oppermann (SPD), [2][der Zeitung Die Welt]. „Ich erwarte, dass Herr | |
Pofalla die Ausforschung von Deutschen durch die Amerikaner mittlerweile so | |
weit aufgeklärt hat, dass er das Parlament darüber korrekt informieren | |
kann.“ | |
Die Spähaffäre des US-Geheimdienstes NSA sorgt auch für Misstöne zwischen | |
Bund und Ländern. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) | |
sagte der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart: „Wir haben bis heute keine | |
Informationen von der Bundesregierung über das Ausmaß der Späh-Affäre | |
bekommen.“ | |
Er habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angeschrieben und | |
ihn um Informationen gebeten. Diese seien bis jetzt nicht eingegangen. „Ich | |
finde das bedauerlich. Die anderen Bundesländer haben dasselbe | |
Informationsbedürfnis“, sagte der Stuttgarter Ressortchef. | |
10 Aug 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/kooperation-mit-us-geheimdiensten-unmut-… | |
[2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article118874801/Merkel-muss-deutsch… | |
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