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# taz.de -- Mobilfunknummern an Auslandsdienste: BND verteidigt Datenübermittl…
> Reicht eine Handynummer aus, um Terrorverdächtige per Drohne zu orten und
> zu töten? Der BND bestreitet das. Deshalb sei ein Weiterreichen der Daten
> legal.
Bild: Kleine Dinger, große Wirkung.
BERLIN dpa | Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden
und dem US-Geheimdienst sorgt weiter für Konflikte. Der
Bundesnachrichtendienst bezeichnete die Weitergabe von Mobilfunknummern
terrorverdächtiger Personen an ausländische Geheimdienste als rechtmäßig.
„Diese Übermittlungspraxis gibt es im BND seit etwa 2003/2004“, teile ein
Sprecher des Bundesnachrichtendienstes am Freitagabend mit. Er dementierte
[1][Berichte der Süddeutschen Zeitung] und des NDR-Magazins Panorama,
wonach BND-Präsident Gerhard Schindler das Weiterreichen der Nummern eigens
angeordnet habe. Die Übermittlungspraxis sei unter Schindler nicht geändert
worden, sagte der Sprecher.
GSM-Mobilfunknummern sind nach BND-Angaben für eine zielgenaue
Lokalisierung nicht geeignet. Experten vermuten dagegen, dass solche Daten
beim Einsatz von Kampfdrohnen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder
Somalia zur gezielten Tötung von Verdächtigen genutzt werden können. Wenn
Daten über einen längeren Zeitraum erhoben würden, seien sie nützlich, um
Personen zu orten, sagte der Hamburger Informatikprofessor Hannes Federrath
der Süddeutschen.
Die Zeitung erwähnt in diesem Zusammenhang die Tötung eines deutschen
Terrorverdächtigen in der pakistanischen Region Waziristan durch einen
US-Drohnenangriff 2010. Zuvor hätten deutsche Behörden dessen Handynummer
und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet.
## Pofalla sagt erneut aus
Nach BND-Angaben erfolgt die Übermittlung von Mobilfunknummern an nicht
genannte Partnerdienste auf der Grundlage des BND-Gesetzes. Dabei werde die
Weitergabe der Daten an die Bedingung geknüpft, dass auf ihrer Grundlage
nicht gefoltert werde oder eine Verurteilung zum Tode erfolge. Die Daten
würden nicht weitergegeben, wenn die „schutzwürdigen Interessen der/des
Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen“.
Am Montag sagt Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) erneut vor dem
Parlamentarischen Kontrollgremium zur Spähaffäre aus. Millionen Menschen in
Deutschland hätten einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten
passiere, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums,
Thomas Oppermann (SPD), [2][der Zeitung Die Welt]. „Ich erwarte, dass Herr
Pofalla die Ausforschung von Deutschen durch die Amerikaner mittlerweile so
weit aufgeklärt hat, dass er das Parlament darüber korrekt informieren
kann.“
Die Spähaffäre des US-Geheimdienstes NSA sorgt auch für Misstöne zwischen
Bund und Ländern. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD)
sagte der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart: „Wir haben bis heute keine
Informationen von der Bundesregierung über das Ausmaß der Späh-Affäre
bekommen.“
Er habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angeschrieben und
ihn um Informationen gebeten. Diese seien bis jetzt nicht eingegangen. „Ich
finde das bedauerlich. Die anderen Bundesländer haben dasselbe
Informationsbedürfnis“, sagte der Stuttgarter Ressortchef.
10 Aug 2013
## LINKS
[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/kooperation-mit-us-geheimdiensten-unmut-…
[2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article118874801/Merkel-muss-deutsch…
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