# taz.de -- Rüffel für bayerische Justiz: Mollath siegt auch in Karlsruhe | |
> Die Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der | |
> Psychiatrie-Unterbringung im Jahr 2011 hat Erfolg. Das ist eine | |
> Niederlage für Justizministerin Merk. | |
Bild: Gustl Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie Anfang August. | |
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht rügt die bayerische Justiz im | |
Fall Gustl Mollath. Die Weigerung, Mollath aus der Psychiatrie zu | |
entlassen, sei schlecht begründet und damit verfassungswidrig gewesen. Eine | |
Verfassungsbeschwerde Mollaths hatte jetzt Erfolg. | |
Gustl Mollath war von 2006 bis im August 2013 zwangsweise in der | |
Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen, | |
dass Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen | |
Verbündeten seiner Frau zerstochen habe. Er sehe sich im Kampf gegen | |
Schwarzgeld-Verschiebungen, in die seine Frau verwickelt sei, hieß es. | |
Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Wahnvorstellung wurde Mollath zwar | |
freigesprochen, aber zugleich zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. | |
Mollath und seine Unterstützer gingen zweigleisig gegen die Unterbringung | |
vor. Zum einen griffen sie das ursprüngliche Urteil von 2006 an. Damit | |
hatten sie inzwischen Erfolg. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete im | |
August aus formalen Gründen eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der | |
Prozess über Mollaths mutmaßlichen Angriff auf seine Frau und die | |
Reifenstechereien wird nun vor dem Landgericht Regensburg wiederholt, | |
voraussichtlich Anfang nächsten Jahres. | |
Daneben klagte Mollath auch gegen die jährlichen Beschlüsse der bayerischen | |
Justiz, die ihm auf Grundlage von Gutachten bescheinigten, dass er immer | |
noch gefährlich und seine fortauernde Unterbringung noch verhältnismäßig | |
sei. In diesem Kontext beanstandete nun das Bundesverfassungsgericht den | |
Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg für das Jahr 2011. | |
## Mangelhafte Begründung | |
Karlsruhe kritisierte vor allem, dass nicht dargelegt wurde, welche Gefahr | |
von Mollath im Fall einer Freilassung konkret ausgehen könnte. Außerdem | |
wurde nicht ausreichend geprüft, ob die fortdauernde Unterbringung nach | |
damals fünf Jahren noch angemessen ist oder ob es mildere Mittel zum Schutz | |
der Allgemeinheit gegeben hätte. | |
Die mangelhafte Begründung verletze Mollaths Freiheitsrechte, stellten | |
jetzt die Verfassungsrichter fest. Sie folgten damit weitgehend einer | |
Stellungnahme von Generalbundesanwalt Harald Range von Anfang August. | |
Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack begrüßte die Karlsruher Entscheidung | |
und kritisierte die bayerische Justiz, die lange in „stupendem Starrsinn“ | |
an ihren „Fehlentscheidungen“ festgehalten habe. Die schnelle Freilassung | |
Mollaths im August sei nur mit „panikartiger“ Angst vor dem | |
Bundesverfassungsgericht zu erklären. | |
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte die bayerischen Beschlüsse | |
vor dem Bundesverfassungsgericht noch verteidigt. Mollaths Klage sei | |
unbegründet, hieß es in einer Stellungnahme des bayerischen | |
Justizministeriums. Das dürfte der CSU im aktuellen Lantagswahlkampf nun | |
vorgehalten werden. | |
5 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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