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# taz.de -- Rüffel für bayerische Justiz: Mollath siegt auch in Karlsruhe
> Die Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der
> Psychiatrie-Unterbringung im Jahr 2011 hat Erfolg. Das ist eine
> Niederlage für Justizministerin Merk.
Bild: Gustl Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie Anfang August.
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht rügt die bayerische Justiz im
Fall Gustl Mollath. Die Weigerung, Mollath aus der Psychiatrie zu
entlassen, sei schlecht begründet und damit verfassungswidrig gewesen. Eine
Verfassungsbeschwerde Mollaths hatte jetzt Erfolg.
Gustl Mollath war von 2006 bis im August 2013 zwangsweise in der
Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen,
dass Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen
Verbündeten seiner Frau zerstochen habe. Er sehe sich im Kampf gegen
Schwarzgeld-Verschiebungen, in die seine Frau verwickelt sei, hieß es.
Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Wahnvorstellung wurde Mollath zwar
freigesprochen, aber zugleich zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen.
Mollath und seine Unterstützer gingen zweigleisig gegen die Unterbringung
vor. Zum einen griffen sie das ursprüngliche Urteil von 2006 an. Damit
hatten sie inzwischen Erfolg. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete im
August aus formalen Gründen eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der
Prozess über Mollaths mutmaßlichen Angriff auf seine Frau und die
Reifenstechereien wird nun vor dem Landgericht Regensburg wiederholt,
voraussichtlich Anfang nächsten Jahres.
Daneben klagte Mollath auch gegen die jährlichen Beschlüsse der bayerischen
Justiz, die ihm auf Grundlage von Gutachten bescheinigten, dass er immer
noch gefährlich und seine fortauernde Unterbringung noch verhältnismäßig
sei. In diesem Kontext beanstandete nun das Bundesverfassungsgericht den
Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg für das Jahr 2011.
## Mangelhafte Begründung
Karlsruhe kritisierte vor allem, dass nicht dargelegt wurde, welche Gefahr
von Mollath im Fall einer Freilassung konkret ausgehen könnte. Außerdem
wurde nicht ausreichend geprüft, ob die fortdauernde Unterbringung nach
damals fünf Jahren noch angemessen ist oder ob es mildere Mittel zum Schutz
der Allgemeinheit gegeben hätte.
Die mangelhafte Begründung verletze Mollaths Freiheitsrechte, stellten
jetzt die Verfassungsrichter fest. Sie folgten damit weitgehend einer
Stellungnahme von Generalbundesanwalt Harald Range von Anfang August.
Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack begrüßte die Karlsruher Entscheidung
und kritisierte die bayerische Justiz, die lange in „stupendem Starrsinn“
an ihren „Fehlentscheidungen“ festgehalten habe. Die schnelle Freilassung
Mollaths im August sei nur mit „panikartiger“ Angst vor dem
Bundesverfassungsgericht zu erklären.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte die bayerischen Beschlüsse
vor dem Bundesverfassungsgericht noch verteidigt. Mollaths Klage sei
unbegründet, hieß es in einer Stellungnahme des bayerischen
Justizministeriums. Das dürfte der CSU im aktuellen Lantagswahlkampf nun
vorgehalten werden.
5 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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