Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei
> Überraschende Wende: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass
> Mollath aus der Psychiatrie entlassen werden muss. Sein Verfahren wird
> neu aufgerollt.
Bild: Vorerst frei: Gustl Mollath.
MÜNCHEN afp/dpa | Der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der
Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath kommt unverzüglich frei. Das
entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Nürnberg. Das Gericht beschloss
zuvor die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath. Als Konsequenz daraus
müsse dieser freigelassen werden.
Das OLG Nürnberg korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts
Regensburg, das vor knapp zwei Wochen die Wiederaufnahme des Prozesses
gegen Mollath als unzulässig abgelehnt hatte. Das OLG ordnete nun die
Wiederaufnhame an und verfügte, dass diese an einer anderen Kammer des
Landgerichts Regensburg stattfinden muss. Mit der Anordnung der
Wiederaufnahme sei das Urteil gegen Mollath aus dem Jahr 2006 nicht mehr
rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung.
Mollath sieht sich als Justizopfer. Er wurde 2006 nach von ihm bestrittenen
tätlichen Angriffen auf seine inzwischen geschiedene Frau
zwangseingewiesen. Damals wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt
vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank
Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Inzwischen ergaben interne
Prüfungen der Bank, dass ein Teil dieser Vorwürfe zutrifft. Seither sorgt
der Fall bundesweit für Aufsehen.
6 Aug 2013
## TAGS
Gustl Mollath
Justiz
Bayern
Oberlandesgericht
Verfahren
Gustl Mollath
Gustl Mollath
Beate Merk
Gustl Mollath
Harald Range
Gustl Mollath
Gustl Mollath
Gustl Mollath
Gustl Mollath
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rüffel für bayerische Justiz: Mollath siegt auch in Karlsruhe
Die Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der Psychiatrie-Unterbringung
im Jahr 2011 hat Erfolg. Das ist eine Niederlage für Justizministerin Merk.
Strafrechtler über den Fall Mollath: „Fehler müssen zugegeben werden“
Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller wünscht sich, dass die Justiz aus
ihren Versäumnissen lernt. Und sie sollte ihre Gutachter öfter wechseln.
Nach der Freilassung Mollaths: „Unfähig und eine Zumutung“
Nach sieben Jahren Psychiatrie kommt Gustl Mollath bei einem Freund im Raum
Nürnberg unter. Justizministerin Merk bleibt in der Kritik.
Kommentar Freilassung von Mollath: Ein politisches Urteil
Die Entscheidung, den Fall Gustl Mollath neu aufzurollen, ist für Bayerns
Regierung praktisch. Das Thema wird so aus dem Wahlkampf gehalten.
Bayerisches Justizdrama: Generalbundesanwalt hilft Mollath
Harald Range fordert eine neue Prüfung der Psychiatrie-Unterbringung von
Gustl Mollath. Diese Stellungnahme könnte bald die Freiheit bringen.
Maßregelvollzug für Gustl Mollath: Jährlich wird geprüft und angeordnet
Jährlich muss geprüft werden, ob Mollath noch gefährlich und die
Unterbringung verhältnismäßig ist. Nun soll es dazu ein neues Gutachten
geben.
Kommentar zur Bayerischen Justiz: Der Corpsgeist der Richter
Im Fall Mollath wurden viele Fehler begangen. Jüngst ist gegen die
Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden worden. Dennoch ist er bald frei.
Kommentar Mollath: Zum Schutze der Ministerin
CDU und FDP geht es nur darum, dass die Justizministerin nicht vor den
Landtagswahlen fällt. Das Verfahren gegen Mollath muss wieder aufgenommen
werden.
Grünen-Chef in Bayern über Fall Mollath: „Die Richter waren überlastet“
Im Fall Gustl Mollath wirft Grünen-Politiker Martin Runge dem Gericht
„gravierende Verfahrensfehler“ vor. Und findet die Rolle der
Justizministerin „unsäglich“.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.