# taz.de -- Maßregelvollzug für Gustl Mollath: Jährlich wird geprüft und an… | |
> Jährlich muss geprüft werden, ob Mollath noch gefährlich und die | |
> Unterbringung verhältnismäßig ist. Nun soll es dazu ein neues Gutachten | |
> geben. | |
Bild: Daueraufgabe für die Justiz: Regelmäßig muss entschieden werden, ob Mo… | |
FREIBURG taz | Der Kampf um die Freiheit von Gustl Mollath findet auf zwei | |
Ebenen statt: Zum einen versuchten seine Anwälte die ursprüngliche | |
Psychiatrie-Einweisung im Jahr 2006 anzugreifen. Ihr Antrag auf eine | |
Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens ist jetzt vorerst gescheitert. | |
Daneben muss aber auch jedes Jahr überprüft und erneut angeordnet werden, | |
ob er in der Psychiatrie bleiben soll. Dabei wird untersucht, ob Mollath | |
weiterhin als gefährlich gilt und ob die weitere Klinikunterbringung noch | |
verhältnismäßig ist. Auch gegen diese Fortdauer-Entscheidungen geht Mollath | |
mit seinen Unterstützern seit 2011 vor. | |
Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Fortdauer-Entscheidung des | |
Landgerichts Bayreuth für das Jahr 2011 bestätigt, aber Mollaths Anwalt | |
Michael Kleine-Cosack hat im Januar 2012 dagegen Verfassungsbeschwerde | |
erhoben. Nach Informationen der taz will das Bundesverfassungsgericht | |
hierüber voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden. | |
In der Verfassungsklage kritisieren die Anwälte, dass die Gefahr, die | |
angeblich von Mollath ausgehe, nicht konkretisiert und ausreichend belegt | |
sei. Mit zunehmender Zeit in der Psychiatrie werde die Unterbringung auch | |
immer unverhältnismäßiger und der Freiheitsanspruch Mollaths immer größer. | |
Zudem könne eine eventuelle Gefahr auch mit milderen Mitteln, etwa | |
Auflagen, abgewehrt werden. | |
## Warten auf ein neues Gutachten | |
Im Juni 2013 hat das Landgericht Bayreuth erneut die Fortdauer der | |
psychiatrischen Unterbringung von Mollath angeordnet. Es gebe keine neue | |
Entwicklung, so die Richter, weil sich Mollath jeder Therapie verweigere. | |
Auch hiergegen hat Mollath Rechtsmittel eingelegt. Da er nicht krank sei, | |
müsse er auch an keiner Therapie teilnehmen. | |
Die Beschwerde hatte zumindest teilweise Erfolg. Mitte Juli entschied das | |
OLG Bamberg, dass bei der Gefährlichkeitsprognose nicht einfach auf alte | |
Gutachten abgestellt werden könne. Das Landgericht Bayreuth müsse ein neues | |
Gutachten einholen. Das wiederum kann dauern. Sollten die Richter dann an | |
der Psychiatrieanordnung festhalten, will Anwalt Kleine-Cosack auch | |
hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen. | |
Parallel hierzu ist eine politische Diskussion über den psychiatrischen | |
Maßregelvollzug entbrannt: Bundesjustizministerin Sabine | |
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat vorgeschlagen, die Begutachtung der | |
in die Psychiatrie eingewiesenen Straftäter zu verbessern. Schon nach zwei | |
(statt bisher fünf) Jahren soll ein externer Gutachter beigezogen werden, | |
der den Betroffenen nicht selbst behandelt. | |
Nach sechs Jahren Unterbringung sollen sogar zwei externe Gutachter | |
einbezogen werden. Nach acht Jahren soll die Unterbringung nur fortgeführt | |
werden, wenn Straftaten drohen, die die Opfer seelisch oder körperlich | |
erheblich schädigen. | |
25 Jul 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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