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# taz.de -- Kommentar zur Bayerischen Justiz: Der Corpsgeist der Richter
> Im Fall Mollath wurden viele Fehler begangen. Jüngst ist gegen die
> Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden worden. Dennoch ist er bald
> frei.
Bild: Gustl Mollath ist seit sieben Jahren in der Psychiatrie.
MÜNCHEN taz | Nach sieben Jahren Unterbringung in der Psychiatrie muss
Gustl Mollath endlich entlassen werden. Die weitere Unterbringung dieses
vermutlich für die Allgemeinheit nicht gefährlichen Mannes wird mit jedem
zusätzlichen Tag immer unverhältnismäßiger.
Auf welchem juristischen Wege die Freilassung erfolgt, ist dabei inzwischen
zweitrangig. Für Mollath war es zwar ein Anliegen, das ursprüngliche
Verfahren, das ihn in die Psychiatrie gebracht hat, ganz neu aufzurollen
und zu zeigen, dass er von Beginn an ein Justizopfer war. Eine
Wiederaufnahme des Verfahrens war aber von Beginn an die
unwahrscheinlichste Möglichkeit.
Insofern kommt der ablehnende Beschluss aus Regensburg nicht überraschend.
Die Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens
ist laut Gesetz nur in wenigen krassen Fällen möglich. Zum Beispiel wenn
das ursprüngliche Urteil auf einer falschen Urkunde beruhte oder völlig
neue Beweismittel auftauchen oder die ursprünglichen Richter eine
Rechtsbeugung begangen haben oder Ähnliches mehr.
Das Regensburger Urteil ist mit seinen 115 Seiten ziemlich gründlich, an
entscheidenden Stellen aber erstaunlich schludrig. So werden
offensichtliche Sachverhaltsmanipulationen der ursprünglichen Richter als
„Sorgfaltsmängel“ beschönigt. Dabei geht es etwa um die wichtige Frage, ob
Mollath regelmäßig die Reifen seiner vermeintlichen Gegner auf besonders
perfide Weise aufgeschlitzt hat. Das ursprüngliche Urteil behauptet dies,
ohne dass es hierfür konkrete Belege gab.
## Noch mehr Eisen im Feuer
Was in den vergangenen Monaten deutlich wurde: Die bayerische Justiz ist
weitgehend unfähig, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Das ist aber
keine Hörigkeit gegenüber der Bayerischen Staatsregierung, wie immer wieder
unterstellt wird. Im Gegenteil: Die Landesregierung wäre heilfroh, wenn sie
die Causa Mollath endlich los wäre, gerade jetzt im Wahlkampf. Es ist eher
eine Art Corpsgeist der Richter, einander nicht wehzutun.
Doch auch wenn es mit der [1][Wiederaufnahme des Verfahrens] nicht klappt:
Mollath hat noch mehr Eisen im Feuer. Sobald festgestellt ist, dass er
nicht (mehr) gefährlich ist oder dass die Unterbringung nun wirklich
unverhältnismäßig lange andauert, ist er zu entlassen. Es ist nur noch eine
Frage der Zeit.
24 Jul 2013
## LINKS
[1] /Gerichtsentscheid-zu-Gustl-Mollath/!120540/
## AUTOREN
Christian Rath
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