# taz.de -- Bayerisches Justizdrama: Generalbundesanwalt hilft Mollath | |
> Harald Range fordert eine neue Prüfung der Psychiatrie-Unterbringung von | |
> Gustl Mollath. Diese Stellungnahme könnte bald die Freiheit bringen. | |
Bild: Schützenhilfe zwar nicht gleich vom Herrgott, aber immerhin aus Karlsruh… | |
FREIBURG taz | Generalbundesanwalt Harald Range setzt sich für Gustl | |
Mollath ein, der seit sieben Jahren in der bayerischen Psychiatrie sitzt. | |
In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht spricht Range von | |
einer Verletzung der Freiheitsrechte Mollaths. Es sei „unzureichend“ | |
begründet worden, warum der Franke immer noch in der Psychiatrie bleiben | |
müsse. | |
Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen, dass Mollath seine Frau | |
geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Verbündeten seiner Frau | |
zerstochen hat. Er sehe sich im Kampf gegen Schwarzgeld-Verschiebungen, in | |
die seine Frau verwickelt sei, hieß es. Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund | |
einer Wahnvorstellung wurde Mollath freigesprochen, aber zugleich in die | |
Psychiatrie eingewiesen. | |
Ein Antrag auf Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens war vorige Woche vom | |
Landgericht Regensburg abgelehnt worden. Mollath hatte Anfang 2012 aber | |
auch Verfassungsbeschwerde gegen seine fortdauernde | |
Psychiatrie-Unterbringung eingereicht. Konkret geht es um einen Beschluss | |
des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, das 2011 feststellte, von Mollath | |
gehe immer noch eine hohe Gefahr erheblicher Straftaten aus. | |
## Keine korrekte Prüfung der Verhältnismäßigkeit | |
Generalbundesanwalt Range kritisiert diesen Beschluss in einer 24-seitigen | |
Stellungnahme, die der taz vorliegt. Das OLG habe keine Belege für die | |
Annahme geliefert, dass von Mollath erhebliche Straftaten drohten. So habe | |
das Gericht nicht dargelegt, welche Gefahr mit welcher Wahrscheinlichkeit | |
konkret von Mollath ausgehe. Das OLG habe nur festgestellt, dass Mollath | |
immer noch „uneinsichtig“ sei und gegenüber seinen Mitpatienten | |
"provozierend und dominant" auftrete. | |
Zitiert wird vom OLG schließlich die Prognose des Sachverständigen | |
Friedemann Pfäfflin, wonach Mollath in Freiheit mit „hoher | |
Wahrscheinlichkeit“ Straftaten begehen werde. Doch auch dies werde nicht | |
näher begründet, kritisiert Range. | |
Das OLG habe sich auch nicht mit Aspekten auseinandergesetzt, die zugunsten | |
Mollaths sprächen, etwa dass es sich beim Konflikt mit seiner Frau um eine | |
Beziehungstat handelte und die Ehe jetzt geschieden sei. Heute äußere | |
Mollath keinerlei Rachegedanken gegen seine Frau. Seine Aggressionen | |
kompensiere er vielmehr mit zahlreichen Klagen und Eingaben. Sein Verhalten | |
in der Psychiatrie sei unauffälliger und angepasster als am Anfang. | |
Lockerungen, zum Beispiel Ausgänge, habe er nicht missbraucht. | |
Range wirft dem OLG Bamberg auch vor, dass es keine korrekte Prüfung der | |
Verhältnismäßigkeit durchgeführt habe. Je länger die zwangsweise | |
Unterbringung in der Psychiatrie fortdauere, desto schwerer wiege | |
schließlich Mollaths Freiheitsrecht in der Abwägung mit den | |
Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit. | |
## Runge: Freiheitsrechte verletzt | |
Der Generalbundesanwalt kommt zum Schluss, dass das OLG Bamberg mit seiner | |
mangelhaften Prüfung die Freiheitsrechte Mollaths aus Artikel 2 und 104 des | |
Grundgesetzes verletzt habe. Eine neue Prüfung und Entscheidung sei | |
erforderlich, so der oberste deutsche Staatsanwalt aus Karlsruhe. | |
Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht Range folgt und | |
noch im August eine entsprechende Entscheidung verkündet. Mollaths Anwalt | |
Michael Kleine-Cosack geht davon aus, dass der 56jährige dann „umgehend | |
freizulassen“ ist. | |
Mit Blick auf die bayerischen Richter erklärte Kleine-Cosack: „Von solchen | |
Juristen gehen weitaus größere Gefahren für den Rechtsstaat aus als von | |
Beschuldigten, denen man ein Bagatelldelikt vorwirft.“ | |
2 Aug 2013 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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