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# taz.de -- Bayerisches Justizdrama: Generalbundesanwalt hilft Mollath
> Harald Range fordert eine neue Prüfung der Psychiatrie-Unterbringung von
> Gustl Mollath. Diese Stellungnahme könnte bald die Freiheit bringen.
Bild: Schützenhilfe zwar nicht gleich vom Herrgott, aber immerhin aus Karlsruh…
FREIBURG taz | Generalbundesanwalt Harald Range setzt sich für Gustl
Mollath ein, der seit sieben Jahren in der bayerischen Psychiatrie sitzt.
In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht spricht Range von
einer Verletzung der Freiheitsrechte Mollaths. Es sei „unzureichend“
begründet worden, warum der Franke immer noch in der Psychiatrie bleiben
müsse.
Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen, dass Mollath seine Frau
geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Verbündeten seiner Frau
zerstochen hat. Er sehe sich im Kampf gegen Schwarzgeld-Verschiebungen, in
die seine Frau verwickelt sei, hieß es. Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund
einer Wahnvorstellung wurde Mollath freigesprochen, aber zugleich in die
Psychiatrie eingewiesen.
Ein Antrag auf Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens war vorige Woche vom
Landgericht Regensburg abgelehnt worden. Mollath hatte Anfang 2012 aber
auch Verfassungsbeschwerde gegen seine fortdauernde
Psychiatrie-Unterbringung eingereicht. Konkret geht es um einen Beschluss
des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, das 2011 feststellte, von Mollath
gehe immer noch eine hohe Gefahr erheblicher Straftaten aus.
## Keine korrekte Prüfung der Verhältnismäßigkeit
Generalbundesanwalt Range kritisiert diesen Beschluss in einer 24-seitigen
Stellungnahme, die der taz vorliegt. Das OLG habe keine Belege für die
Annahme geliefert, dass von Mollath erhebliche Straftaten drohten. So habe
das Gericht nicht dargelegt, welche Gefahr mit welcher Wahrscheinlichkeit
konkret von Mollath ausgehe. Das OLG habe nur festgestellt, dass Mollath
immer noch „uneinsichtig“ sei und gegenüber seinen Mitpatienten
"provozierend und dominant" auftrete.
Zitiert wird vom OLG schließlich die Prognose des Sachverständigen
Friedemann Pfäfflin, wonach Mollath in Freiheit mit „hoher
Wahrscheinlichkeit“ Straftaten begehen werde. Doch auch dies werde nicht
näher begründet, kritisiert Range.
Das OLG habe sich auch nicht mit Aspekten auseinandergesetzt, die zugunsten
Mollaths sprächen, etwa dass es sich beim Konflikt mit seiner Frau um eine
Beziehungstat handelte und die Ehe jetzt geschieden sei. Heute äußere
Mollath keinerlei Rachegedanken gegen seine Frau. Seine Aggressionen
kompensiere er vielmehr mit zahlreichen Klagen und Eingaben. Sein Verhalten
in der Psychiatrie sei unauffälliger und angepasster als am Anfang.
Lockerungen, zum Beispiel Ausgänge, habe er nicht missbraucht.
Range wirft dem OLG Bamberg auch vor, dass es keine korrekte Prüfung der
Verhältnismäßigkeit durchgeführt habe. Je länger die zwangsweise
Unterbringung in der Psychiatrie fortdauere, desto schwerer wiege
schließlich Mollaths Freiheitsrecht in der Abwägung mit den
Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.
## Runge: Freiheitsrechte verletzt
Der Generalbundesanwalt kommt zum Schluss, dass das OLG Bamberg mit seiner
mangelhaften Prüfung die Freiheitsrechte Mollaths aus Artikel 2 und 104 des
Grundgesetzes verletzt habe. Eine neue Prüfung und Entscheidung sei
erforderlich, so der oberste deutsche Staatsanwalt aus Karlsruhe.
Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht Range folgt und
noch im August eine entsprechende Entscheidung verkündet. Mollaths Anwalt
Michael Kleine-Cosack geht davon aus, dass der 56jährige dann „umgehend
freizulassen“ ist.
Mit Blick auf die bayerischen Richter erklärte Kleine-Cosack: „Von solchen
Juristen gehen weitaus größere Gefahren für den Rechtsstaat aus als von
Beschuldigten, denen man ein Bagatelldelikt vorwirft.“
2 Aug 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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Gustl Mollath
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