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# taz.de -- Kommentar Mollath: Zum Schutze der Ministerin
> CDU und FDP geht es nur darum, dass die Justizministerin nicht vor den
> Landtagswahlen fällt. Das Verfahren gegen Mollath muss wieder aufgenommen
> werden.
Der Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Fall Mollath hat
seine Arbeit beendet. Für CSU und FDP waren die Entscheidungen des Beamten
aus dem Jahr 2003 vertretbar. Zu diesem Ergebnis kann nur kommen, wer sich
in den in den letzten vier Wochen Augen und Ohren zugehalten hat – oder wer
partout eine Ministerin schützen will.
So räumte Florian Hermann (CSU), der Ausschussvorsitzende, nach der letzten
Sitzung nur ein: „Die Entscheidungen der Ermittler von damals hätten auch
anders getroffen werden können.“
Können? Wohl eher müssen! Die Befragung von Steuerfahndern und Richtern vor
dem Ausschuss hat klar gezeigt: Die Beamten, deren Aufgabe es gewesen wäre,
sich mit Mollaths zum Teil wirren, aber stichhaltigen Anzeigen und
Schriftsätzen auseinandersetzen, waren überlastet und reagierten deshalb
mit Abwehr.
Womöglich waren sie froh, als der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer am
Landgericht Nürnberg-Fürth beim Finanzamt anrief und ausrichten ließ, dass
ein Verfahren anhängig sei, in dem Mollath auf seinen Geisteszustand
überprüft werde. Damit war der Fall für sie erledigt: „Weitere Ermittlungen
scheinen nicht veranlasst“ vermerkte der zuständige Beamte. Eine
grundlegend falsche Entscheidung.
Die Steuerfahnder verhinderten damit, dass den Vorwürfen Mollaths, die
Nürnberger Mitarbeiter der Hypovereinsbank seien systematisch an dem
anonymen Transfer von Kapital in die Schweiz involviert, nachgegangen
wurde. Wie sich bei den Ermittlungen, die 2012 eingeleitet wurden,
herausstellte, wäre man durchaus fündig geworden.
Noch schwerer aber wiegt, dass Gustl Mollath so nicht mehr beweisen konnte,
dass seine Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind. Just diese Vorwürfe
haben zu seiner Einweisung in die Psychatrie geführt – wo er seit nunmehr
sieben Jahren gegen seinen Willen sitzt.
All diese Versäumnisse erkennen CSU und FDP in ihrem Abschlussbericht nicht
an. Stattdessen verweisen sie, ebenso wie die bayerische Justizministerin
Beate Merk (CSU), auf die Unabhängigkeit der Gerichte und darauf, dass nur
ein Wideraufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg mögliche Fehler
und Versäumnisse der Gerichte korrigieren kann.
Am 19. Juli will das Gericht darüber entscheiden. Kommt es tatsächlich zum
Prozess, begänne dieser wohl erst nach der bayerischen Landtagswahl am 15.
September. Und dann ist Justizministerin Merk längst nicht mehr im Amt.
10 Jul 2013
## AUTOREN
Marlene Halser
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