| # taz.de -- Durchbruch im UN-Sicherheitsrat: Einigung in kleinen Schritten | |
| > Die Vetomächte des UN-Sicherheitsrates haben sich auf einen Entwurf zur | |
| > Vernichtung syrischer Chemiewaffen geeinigt. Strafen sind nicht geplant. | |
| Bild: Landen syrische Chemiewaffen in dieser russischen Vernichtungsanlage? | |
| GENF taz | Die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates haben sich am | |
| Donnerstagabend endgültig auf den Entwurf für eine Resolution zur | |
| internationalen Kontrolle und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen | |
| geeinigt. | |
| Wie die taz bereits am Donnerstag berichtete, beinhaltet der Entwurf keine | |
| unmittelbare Androhung mit militärischen Maßnahmen oder anderen Sanktionen | |
| gegen Syrien. Er enthält auch keine Schuldzuweisung für den Giftgaseinsatz | |
| vom 21. August oder die Drohung, die Verantwortlichen vor den | |
| Internationalen Strafgerichtshof zu bringen. | |
| Die Resolution hält die Möglichkeit offen, dass Syriens Präsident Assad | |
| Verhandlungspartner bei der geplanten Genfer Syrienkonferenz und vielleicht | |
| sogar Mitglied einer Übergangsregierung sein könnte. | |
| Falls die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag | |
| noch im Laufe des heutigen Tages einen operativen Umsetzungsplan für die | |
| Kontrolle und Vernichtung der syrischen C-Waffen vorlegt, könnte der | |
| Sicherheitsrat die Resolution noch am Abend beschließen. Die Zustimmung | |
| aller zehn nichtständigen Ratsmitglieder gilt in New York als gesichert. | |
| ## Resolutionsentwurf gilt für alle Parteien | |
| Laut Resolutionsentwurf beschließt der Sicherheitsrat, dass „Syrien keine | |
| Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonst wie beschaffen, | |
| lagern oder aufbewahren darf und sie auch nicht direkt oder indirekt an | |
| andere Staaten oder nicht-staatliche Gruppen weitergeben darf“. Hierzu | |
| hatte sich die Regierung Assad bereits am 14. September mit dem Beitritt | |
| zum internationalen Chemiwaffenverbotsabkommen von 1993 verpflichtet. | |
| Der Beitritt Syriens wird am 14. Oktober rechtskräftig. Der | |
| Resolutionsentwurf betont zugleich, dass dieses Verbot für „alle Parteien | |
| in Syrien“ gilt – also auch für die Rebellen. Syrien wird in der geplanten | |
| Resolution verpflichtet, mit der UNO und der Organisation für das Verbot | |
| chemischer Waffen (OVCW) „voll“ zusammenzuarbeiten. | |
| Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen, | |
| für deren Sicherheit und „uneingeschränkten Zugang“ sorgen sowie die | |
| „relevanten Empfehlungen“ der OVCW erfüllen. Die Kooperationspflicht gilt | |
| dabei erneut für alle Konfliktparteien. Ein Vortruppe der UNO soll die | |
| Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen. Zehn Tage nach Verabschiedung | |
| der Resolution sollen Empfehlungen für die weitere Rolle der UNO bei der | |
| Zerstörung der syrischen Chemiewaffen vorgelegt werden. | |
| ## Entwurf entsricht US-russischer Vereinbarung | |
| Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die OCVW binnen 30 Tagen und danach | |
| monatlich dem Sicherheitsrat Bericht über die Umsetzung des Abrüstungsplans | |
| erstattet. Bei Verstößen drohen aber keine automatischen Strafmaßnahmen. | |
| Die Resolution sieht lediglich vor, dass der Sicherheitsrat dann erneut | |
| zusammentritt und über die Verhängung wirtschaftlicher oder militärischer | |
| Sanktionsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta entscheidet. | |
| Dieser Kompromiss entspricht exakt der Vereinbarung, die die Außenminister | |
| der USA und Russlands, John Kerry und Sergey Lavrow, bereits am 14. | |
| September in Genf bei der Vorlage ihres Abrüstungsplans für die syrischen | |
| C-Waffen am getroffen hatten. | |
| In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz | |
| von Chemiewaffen in Syrien eine „Bedrohung für internationalen Frieden und | |
| Sicherheit“ darstellt. Diese Feststellung gemäß Artikel 39 der UN-Charta | |
| ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren | |
| Zeitpunkt Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird | |
| in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht „auf das Schärfste“ | |
| verurteilt, „insbesondere die Attacke am 21. August 2013“. | |
| Der Entwurf nimmt allerdings keine Schuldzuweisung vor. Betont wird | |
| lediglich, dass „diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen | |
| verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Auch die von | |
| Frankreich bis zuletzt verlangte Androhung, die Verantwortlichen vor den | |
| Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, ist in dem Resolutionsentwurf | |
| nicht enthalten. | |
| Schließlich erklärt der Sicherheitsrat, dass „die einzige Lösung der | |
| derzeitigen Krise in Syrien ein inklusiver und von Syrien geleiteter | |
| Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012 ist“, und | |
| „unterstreicht die Bedeutung der Einberufung einer weiteren internationalen | |
| Syrien-Konferenz so bald wie möglich“. In dem Abkommen vom Juni 2012 wurde | |
| vereinbart, dass „die Übergangsregierung aus Mitgliedern der derzeitigen | |
| Regierung und der Opposition auf Basis beiderseitigen Einverständnisses | |
| gebildet werden“ soll. | |
| Mit dieser Formulierung wurde seinerzeit auf Drängen Russlands die | |
| Möglichkeit einer Beteiligung Assads sowohl an den Verhandlungen für eine | |
| politische Lösung des Konflikts wie an einer Übergangsregierung offen | |
| gehalten. Inzwischen geht auch die Obama-Administration davon aus, dass | |
| Assad zumindest für die Verhandlungen sowie zur bis Mitte 2014 geplanten | |
| Umsetzung der Chemiewaffenabrüstung noch als Partner unverzichtbar ist. | |
| 27 Sep 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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