# taz.de -- Durchbruch im UN-Sicherheitsrat: Einigung in kleinen Schritten | |
> Die Vetomächte des UN-Sicherheitsrates haben sich auf einen Entwurf zur | |
> Vernichtung syrischer Chemiewaffen geeinigt. Strafen sind nicht geplant. | |
Bild: Landen syrische Chemiewaffen in dieser russischen Vernichtungsanlage? | |
GENF taz | Die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates haben sich am | |
Donnerstagabend endgültig auf den Entwurf für eine Resolution zur | |
internationalen Kontrolle und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen | |
geeinigt. | |
Wie die taz bereits am Donnerstag berichtete, beinhaltet der Entwurf keine | |
unmittelbare Androhung mit militärischen Maßnahmen oder anderen Sanktionen | |
gegen Syrien. Er enthält auch keine Schuldzuweisung für den Giftgaseinsatz | |
vom 21. August oder die Drohung, die Verantwortlichen vor den | |
Internationalen Strafgerichtshof zu bringen. | |
Die Resolution hält die Möglichkeit offen, dass Syriens Präsident Assad | |
Verhandlungspartner bei der geplanten Genfer Syrienkonferenz und vielleicht | |
sogar Mitglied einer Übergangsregierung sein könnte. | |
Falls die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag | |
noch im Laufe des heutigen Tages einen operativen Umsetzungsplan für die | |
Kontrolle und Vernichtung der syrischen C-Waffen vorlegt, könnte der | |
Sicherheitsrat die Resolution noch am Abend beschließen. Die Zustimmung | |
aller zehn nichtständigen Ratsmitglieder gilt in New York als gesichert. | |
## Resolutionsentwurf gilt für alle Parteien | |
Laut Resolutionsentwurf beschließt der Sicherheitsrat, dass „Syrien keine | |
Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonst wie beschaffen, | |
lagern oder aufbewahren darf und sie auch nicht direkt oder indirekt an | |
andere Staaten oder nicht-staatliche Gruppen weitergeben darf“. Hierzu | |
hatte sich die Regierung Assad bereits am 14. September mit dem Beitritt | |
zum internationalen Chemiwaffenverbotsabkommen von 1993 verpflichtet. | |
Der Beitritt Syriens wird am 14. Oktober rechtskräftig. Der | |
Resolutionsentwurf betont zugleich, dass dieses Verbot für „alle Parteien | |
in Syrien“ gilt – also auch für die Rebellen. Syrien wird in der geplanten | |
Resolution verpflichtet, mit der UNO und der Organisation für das Verbot | |
chemischer Waffen (OVCW) „voll“ zusammenzuarbeiten. | |
Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen, | |
für deren Sicherheit und „uneingeschränkten Zugang“ sorgen sowie die | |
„relevanten Empfehlungen“ der OVCW erfüllen. Die Kooperationspflicht gilt | |
dabei erneut für alle Konfliktparteien. Ein Vortruppe der UNO soll die | |
Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen. Zehn Tage nach Verabschiedung | |
der Resolution sollen Empfehlungen für die weitere Rolle der UNO bei der | |
Zerstörung der syrischen Chemiewaffen vorgelegt werden. | |
## Entwurf entsricht US-russischer Vereinbarung | |
Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die OCVW binnen 30 Tagen und danach | |
monatlich dem Sicherheitsrat Bericht über die Umsetzung des Abrüstungsplans | |
erstattet. Bei Verstößen drohen aber keine automatischen Strafmaßnahmen. | |
Die Resolution sieht lediglich vor, dass der Sicherheitsrat dann erneut | |
zusammentritt und über die Verhängung wirtschaftlicher oder militärischer | |
Sanktionsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta entscheidet. | |
Dieser Kompromiss entspricht exakt der Vereinbarung, die die Außenminister | |
der USA und Russlands, John Kerry und Sergey Lavrow, bereits am 14. | |
September in Genf bei der Vorlage ihres Abrüstungsplans für die syrischen | |
C-Waffen am getroffen hatten. | |
In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz | |
von Chemiewaffen in Syrien eine „Bedrohung für internationalen Frieden und | |
Sicherheit“ darstellt. Diese Feststellung gemäß Artikel 39 der UN-Charta | |
ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren | |
Zeitpunkt Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird | |
in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht „auf das Schärfste“ | |
verurteilt, „insbesondere die Attacke am 21. August 2013“. | |
Der Entwurf nimmt allerdings keine Schuldzuweisung vor. Betont wird | |
lediglich, dass „diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen | |
verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Auch die von | |
Frankreich bis zuletzt verlangte Androhung, die Verantwortlichen vor den | |
Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, ist in dem Resolutionsentwurf | |
nicht enthalten. | |
Schließlich erklärt der Sicherheitsrat, dass „die einzige Lösung der | |
derzeitigen Krise in Syrien ein inklusiver und von Syrien geleiteter | |
Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012 ist“, und | |
„unterstreicht die Bedeutung der Einberufung einer weiteren internationalen | |
Syrien-Konferenz so bald wie möglich“. In dem Abkommen vom Juni 2012 wurde | |
vereinbart, dass „die Übergangsregierung aus Mitgliedern der derzeitigen | |
Regierung und der Opposition auf Basis beiderseitigen Einverständnisses | |
gebildet werden“ soll. | |
Mit dieser Formulierung wurde seinerzeit auf Drängen Russlands die | |
Möglichkeit einer Beteiligung Assads sowohl an den Verhandlungen für eine | |
politische Lösung des Konflikts wie an einer Übergangsregierung offen | |
gehalten. Inzwischen geht auch die Obama-Administration davon aus, dass | |
Assad zumindest für die Verhandlungen sowie zur bis Mitte 2014 geplanten | |
Umsetzung der Chemiewaffenabrüstung noch als Partner unverzichtbar ist. | |
27 Sep 2013 | |
## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
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