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# taz.de -- Durchbruch im UN-Sicherheitsrat: Einigung in kleinen Schritten
> Die Vetomächte des UN-Sicherheitsrates haben sich auf einen Entwurf zur
> Vernichtung syrischer Chemiewaffen geeinigt. Strafen sind nicht geplant.
Bild: Landen syrische Chemiewaffen in dieser russischen Vernichtungsanlage?
GENF taz | Die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates haben sich am
Donnerstagabend endgültig auf den Entwurf für eine Resolution zur
internationalen Kontrolle und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen
geeinigt.
Wie die taz bereits am Donnerstag berichtete, beinhaltet der Entwurf keine
unmittelbare Androhung mit militärischen Maßnahmen oder anderen Sanktionen
gegen Syrien. Er enthält auch keine Schuldzuweisung für den Giftgaseinsatz
vom 21. August oder die Drohung, die Verantwortlichen vor den
Internationalen Strafgerichtshof zu bringen.
Die Resolution hält die Möglichkeit offen, dass Syriens Präsident Assad
Verhandlungspartner bei der geplanten Genfer Syrienkonferenz und vielleicht
sogar Mitglied einer Übergangsregierung sein könnte.
Falls die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag
noch im Laufe des heutigen Tages einen operativen Umsetzungsplan für die
Kontrolle und Vernichtung der syrischen C-Waffen vorlegt, könnte der
Sicherheitsrat die Resolution noch am Abend beschließen. Die Zustimmung
aller zehn nichtständigen Ratsmitglieder gilt in New York als gesichert.
## Resolutionsentwurf gilt für alle Parteien
Laut Resolutionsentwurf beschließt der Sicherheitsrat, dass „Syrien keine
Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonst wie beschaffen,
lagern oder aufbewahren darf und sie auch nicht direkt oder indirekt an
andere Staaten oder nicht-staatliche Gruppen weitergeben darf“. Hierzu
hatte sich die Regierung Assad bereits am 14. September mit dem Beitritt
zum internationalen Chemiwaffenverbotsabkommen von 1993 verpflichtet.
Der Beitritt Syriens wird am 14. Oktober rechtskräftig. Der
Resolutionsentwurf betont zugleich, dass dieses Verbot für „alle Parteien
in Syrien“ gilt – also auch für die Rebellen. Syrien wird in der geplanten
Resolution verpflichtet, mit der UNO und der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OVCW) „voll“ zusammenzuarbeiten.
Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen,
für deren Sicherheit und „uneingeschränkten Zugang“ sorgen sowie die
„relevanten Empfehlungen“ der OVCW erfüllen. Die Kooperationspflicht gilt
dabei erneut für alle Konfliktparteien. Ein Vortruppe der UNO soll die
Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen. Zehn Tage nach Verabschiedung
der Resolution sollen Empfehlungen für die weitere Rolle der UNO bei der
Zerstörung der syrischen Chemiewaffen vorgelegt werden.
## Entwurf entsricht US-russischer Vereinbarung
Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die OCVW binnen 30 Tagen und danach
monatlich dem Sicherheitsrat Bericht über die Umsetzung des Abrüstungsplans
erstattet. Bei Verstößen drohen aber keine automatischen Strafmaßnahmen.
Die Resolution sieht lediglich vor, dass der Sicherheitsrat dann erneut
zusammentritt und über die Verhängung wirtschaftlicher oder militärischer
Sanktionsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta entscheidet.
Dieser Kompromiss entspricht exakt der Vereinbarung, die die Außenminister
der USA und Russlands, John Kerry und Sergey Lavrow, bereits am 14.
September in Genf bei der Vorlage ihres Abrüstungsplans für die syrischen
C-Waffen am getroffen hatten.
In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz
von Chemiewaffen in Syrien eine „Bedrohung für internationalen Frieden und
Sicherheit“ darstellt. Diese Feststellung gemäß Artikel 39 der UN-Charta
ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren
Zeitpunkt Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird
in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht „auf das Schärfste“
verurteilt, „insbesondere die Attacke am 21. August 2013“.
Der Entwurf nimmt allerdings keine Schuldzuweisung vor. Betont wird
lediglich, dass „diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen
verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Auch die von
Frankreich bis zuletzt verlangte Androhung, die Verantwortlichen vor den
Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, ist in dem Resolutionsentwurf
nicht enthalten.
Schließlich erklärt der Sicherheitsrat, dass „die einzige Lösung der
derzeitigen Krise in Syrien ein inklusiver und von Syrien geleiteter
Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012 ist“, und
„unterstreicht die Bedeutung der Einberufung einer weiteren internationalen
Syrien-Konferenz so bald wie möglich“. In dem Abkommen vom Juni 2012 wurde
vereinbart, dass „die Übergangsregierung aus Mitgliedern der derzeitigen
Regierung und der Opposition auf Basis beiderseitigen Einverständnisses
gebildet werden“ soll.
Mit dieser Formulierung wurde seinerzeit auf Drängen Russlands die
Möglichkeit einer Beteiligung Assads sowohl an den Verhandlungen für eine
politische Lösung des Konflikts wie an einer Übergangsregierung offen
gehalten. Inzwischen geht auch die Obama-Administration davon aus, dass
Assad zumindest für die Verhandlungen sowie zur bis Mitte 2014 geplanten
Umsetzung der Chemiewaffenabrüstung noch als Partner unverzichtbar ist.
27 Sep 2013
## AUTOREN
Andreas Zumach
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