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# taz.de -- Streit um SPD-Mitgliederentscheid: Gericht entscheidet für Gabriel
> Ist der SPD-Mitgliederentscheid über die Große Koalition
> verfassungsgemäß? Laut Verfassungsgericht schon: es lehnte eine
> Beschwerde dagegen ab.
Bild: Stritten sich über das SPD-Mitgliedervotum: Parteichef Sigmar Gabriel un…
FREIBURG taz | Das SPD-Mitgliedervotum über die Große Koalition kann wie
geplant weitergehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern eine
einstweilige Anordnung gegen die parteiinterne Abstimmung ab. Die Klagen
seien unzulässig und auch unbegründet.
In diesen Tagen haben alle rund 475.000 SPD-Mitglieder Post bekommen. Per
Briefwahl können sie über den Koalitionsvertrag abstimmen, den die SPD mit
der CDU und der CSU ausgehandelt hat. In den letzten Tagen ging dagegen
jedoch eine Handvoll Bürgerklagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin
wurden die Richter aufgefordert, die Abstimmung zu stoppen.
Auslöser war wohl die Kritik des renommierte Staatsrechtlers Christoph
Degenhart an dem SPD-Votum. Er sah das freie Mandat der Abgeordneten
gefährdet, wenn diese von der SPD-Basis per Abstimmung gebunden werde.
Populär wurde Degenharts Kritik durch ein //www.taz.de/!128447/:öffentlich
ausgetragenes Scharmützel der ZDF-Moderatorin Marietta Slomka mit
SPD-Parteichef Sigmar Gabriel. Als dieser von Slomka mehrfach auf die
Kritik angesprochen wurde, sagte er „Tun Sie mir einen Gefallen: lassen Sie
uns den Quatsch beenden.“
Das Bundesverfassungsgericht lehnte nun eine einstweilige Anordnung gegen
die SPD-Abstimmung ab. Ein Eilbeschluss komme schon deshalb nicht infrage,
weil eine Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Erstens sei die SPD nicht
der Staat und auch der Koalitionsvertrag kein staatliches Handeln.
Grundrechte richten sich aber immer gegen den Staat. Zweitens könne ein
Bürger sich nicht auf die Freiheit des Abgeordnetenmandats berufen, das
könnten nur die Abgeordneten selbst.
Doch um keinen Zweifel zu lassen, sagen die Richter auch inhaltlich einige
Worte zur Kritik an der SPD-Abstimmung. Es sei „nicht erkennbar“, dass die
beanstandete Abstimmung für die SPD-Abgeordneten Verpflichtungen begründen
könnte, die über die übliche Fraktionsdisziplin hinausgehen.
Die Einbindung von Abgeordneten in die Fraktion, in der üblicherweise
einheitlich abgestimmt wird, hat das Gericht aber schon bei anderer
Gelegenheit abgesegnet. Schließlich seien die Fraktionen notwendig, um den
parlamentarischen Prozess zu organisieren. Außerdem könnten Abgeordnete im
Einzelfall ja auch von der Mehrheitslinie abweichen. (Az.: 2 BvQ 55/13)
6 Dec 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
SPD
Schwarz-rote Koalition
Bundesverfassungsgericht
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Marietta Slomka
Mitgliederentscheid
Sigmar Gabriel
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ZDF
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