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# taz.de -- Falschaussage im Brechmittel-Prozess: Konsequenzen für Henning Sch…
> Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt wegen Falschaussage gegen Bremens
> früheren Bürgermeister Henning Scherf (SPD) im Brechmittel-Prozess.
Bild: Kam zu spät, hat gepoltert und womöglich gelogen: Henning Scherf war Mi…
BREMEN taz | Bremens ehemaliger Bürgermeister Henning Scherf (SPD) muss
sich wegen seiner Zeugenaussage im Brechmittel-Prozess verantworten. Die
Staatsanwaltschaft Bremen hat am Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen ihn
eingeleitet, wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage.
Am 16. September hatte Scherf sich als Zeuge im Prozess um den Tod von Laye
Condé verspätet und über die Gründe offensichtlich gelogen: Der Richterin
hatte er erklärt, von einer Vorverlegung des Termins nichts gewusste zu
haben und bis kurz zuvor noch im Ausland gewesen zu sein. Wie Radio Bremen
recherchierte, war Scherf allerdings bereits mehrere Tagen zuvor nach
Deutschland zurückgekehrt. Wegen der Verspätung hatte die vorsitzende
Richterin Scherf bereits zu einem Ordnungsgeld von 150 Euro verdonnert.
Im Prozess angeklagt war der Polizeiarzt Igor V.. Er hatte im Dezember 2004
dem des Drogenhandels verdächtigen Condé im Polizeigewahrsam Brechmittel
und Wasser eingeflößt. Dadurch sollten verschluckte Kokainkügelchen als
Beweise gesichert werden. Auch nachdem Condé einige Drogenkügelchen
erbrach, wurde die Prozedur fortgesetzt. Er fiel dadurch ins Koma und
verstarb am 7. Januar 2005. Der Prozess ist seit November eingestellt, weil
der Polizeiarzt Igor V. zu krank war für weitere Verhandlungstage. V. hat
die Auflage, der Mutter Condés Geld zu zahlen.
Scherf schuf rechtliche Grundlage
Die Brechmittel-Zwangsprozedur wurde in Bremen jahrelang viele Male
durchgeführt, hauptsächlich traf es Menschen schwarzer Hautfarbe. 1992
schuf Henning Scherf als Justizsenator die rechtliche Grundlage dafür. 2006
stufte der Europäische Gerichtshof diese Praxis als Folter ein.
Vor Gericht hatte Scherf keine Reue gezeigt. Der Tod Condés sei 2005 „eine
große Überraschung“ gewesen, sagte er da. Und: „Bis zu diesem
katastrophalen Fall gab es überhaupt keine Schwierigkeit.“ Die
Brechmittel-Vergabe sei „lange Jahre gelaufen, ohne dass es Komplikationen
gegeben“ habe und „Beweissicherungs-Alltag“ gewesen. Sowohl die Richterin
als auch der Verteidiger hatten Scherf daraufhin mit dem Verlauf der
jahrelang öffentlich geführten Kontroverse um die Brechmittelvergabe
konfrontiert. Auch wiesen sie Scherf darauf hin, dass Bremen eines der
wenigen Bundesländer war, welches die Prozedur selbst nach dem Tod von
Achidi John fortsetzte, der 2001 in Hamburg an den Folgen einer
Brechmittelvergabe starb.
Auch inhaltliche Aussagen werden geprüft
Während die Staatsanwaltschaft den Schwerpunkt auf Scherfs Falschangaben zu
seiner Verspätung als Zeuge im Auge legt, zeigte die antirassistische
„Initiative in Gedenken an Laye Condé“ Scherf nachträglich wegen seiner
Aussagen an, von Problemen nichts gewusst zu haben. Auch diese inhaltlichen
Angaben würden nun überprüft, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft,
Frank Passade zur taz.
Eine uneidliche Falschaussage vor Gericht wird mit einer Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
6 Jan 2014
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
Brechmittel
Bremen
Gericht
Prozess
Laye Condé
Falschaussagen
Lesestück Meinung und Analyse
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