# taz.de -- Schärfere Gesetze für Fotos: Nackte Kinder auf dem Index | |
> Der SPD-Justizminister schlägt eine Verschärfung des Strafrechts vor. Der | |
> Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen soll bestraft | |
> werden. | |
Bild: Fotografieren am Strand könnte künftig ein Problem werden. | |
FREIBURG taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) reagiert auf die Affäre | |
Edathy. Er will das „gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern und | |
Jugendlichen unter Strafe stellen“. Jetzt müsse nur noch geklärt werden, | |
„wie“ der Gesetzgeber dabei vorgehen soll. Jedenfalls dürfe „niemand mit | |
den Körpern von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen“, so Maas. | |
Der Minister betonte zwar, dass Debatten über Strafverschärfungen „nicht | |
mit Blick auf konkrete Einzelfälle“ geführt werden sollen. Aber natürlich | |
wurde Maas’ Initiative vom Fall des Exabgeordneten Sebastian Edathy | |
ausgelöst. | |
Edathy hatte in Kanada Bilder von nackten und halbnackten sitzenden, | |
spielenden und tobenden Jungs gekauft. Nach Darstellung von Edathys Anwalt | |
hat das Bundeskriminalamt die bestellten Videos und Fotoserien geprüft und | |
kam zum Schluss, dass diese allesamt „strafrechtlich nicht relevant“ seien. | |
Diese Strafbarkeitslücke will Maas nun schließen. Bei der CDU/CSU kann er | |
dabei auf Unterstützung hoffen. Innen-Staatssekretär Günter Krings sagte | |
schon am Vortag, die gewerbliche Verbreitung von Kindernacktfotos solle | |
verboten werden. | |
Wer die bisherige Rechtslage verstehen will, muss bis ins Jahr 2006 | |
zurückgehen. Damals entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das bloße | |
Abfotografieren des kindlichen Pos und der Geschlechtsorgane noch keine | |
Kinderpornografie sei, weil hier weder Handlungen am Kind noch Handlungen | |
des Kindes fotografiert würden, wie es der Gesetzeswortlaut voraussetze. | |
## Strafgesetz verschärft | |
2008 reagierte der Bundestag und änderte das Strafgesetzbuch (§ 184b). | |
Strafbar sind nun auch Darstellungen sexueller Handlungen des Kindes, die | |
es weder an sich noch an anderen vornimmt. Damit sollte das sogenannte | |
Posing erfasst werden. | |
Der BGH entschied im November 2013, dass aber nach wie vor „nicht jede | |
Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils“ als | |
Kinderpornografie strafbar ist. Erforderlich sei vielmehr ein „Posieren in | |
sexualbetonter Körperhaltung“. Was das ist, ließ er offen. | |
Damit half er Polizei und Staatsanwaltschaft wenig. Die Ermittler versuchen | |
schon seit Jahren, Kriterien für die Abgrenzung von strafbarer | |
Kinderpornografie zu legalen Nacktbildern zu finden, etwa ob die | |
Darstellung „aufreizend“ ist, ob auf die Geschlechtsorgane „fokussiert“ | |
werde, ob die Posen „natürlich“ oder „provokativ“ seien. Die Darstellu… | |
nackter schlafender Kinder sei aber jedenfalls erlaubt, da der Schlaf keine | |
Handlung sei. | |
## Probleme bei der Abgrenzung | |
Der Vorstoß von Maas wirkt da wie ein Befreiungsschlag, indem einfach alle | |
kommerziellen Nacktbilder von Kinder bestraft werden sollen. Es stellen | |
sich dann aber schnell neue Abgrenzungsprobleme. Muss das Kind zum Beispiel | |
ganz nackt sein oder soll auch die Darstellung von Kindern in (knapper) | |
Badebekleidung verboten sein? | |
Entscheidend ist für Maas jedenfalls, dass mit den Nacktbildern nicht | |
„gewerbsmäßig“ gehandelt werden darf. Auf keinen Fall will Maas Eltern | |
kriminalisieren, wenn sie ihre Kinder in der Badewanne oder am Strand | |
fotografieren. Nur wenn Eltern solche Fotos regelmäßig verkaufen, dürfte | |
ein gewerbsmäßiges Handeln vorliegen. Nicht erfasst wäre dann aber, wenn | |
ein pädophiler Vater Strandbilder seiner Kinder in einschlägigen Foren mit | |
Gleichgesinnten austauscht. | |
Umgekehrt könnte das Kommerzkriterium auch zu weit gehen. Bei der Werbung | |
für Badeferien müsste künftig genau beachtet werden, dass nirgends | |
unbekleidete Kinder zu sehen sind. Und falls auch die Darstellung von | |
Kindern und Jugendlichen in Badekleidung verboten werden soll, dürfte | |
hierfür jedenfalls nicht mehr mit Fotos geworben werden. | |
## Schutz vor sexuelle Ausbeutung | |
Maas will sich bei seinem Vorstoß Zeit lassen. Einen anderen Gesetzentwurf | |
will Maas allerdings noch „vor Ostern“, also bis Ende April, präsentieren. | |
Darin soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller | |
Ausbeutung umgesetzt werden. Hier hat Maas es eilig, weil die | |
Umsetzungsfrist eigentlich schon im November 2013 abgelaufen war. | |
Zwei Punkte stehen hier im Mittelpunkt. Zum einen soll jedes Betrachten von | |
Kinderpornografie im Internet strafbar gemacht werden, unabhängig davon, | |
was im Arbeitsspeicher oder Cache des Computers gespeichert wird. | |
Zum anderen soll das Cyber-Grooming, also das sexuell motivierte Ansprechen | |
von Kindern im Internet, eindeutig strafbar gemacht werden. Chatnachrichten | |
und Telefongespräche sollen deshalb künftig wie Schriften und Videos | |
behandelt werden. | |
18 Feb 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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