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# taz.de -- Online-Anbieter Azov-Films: „Erwarte, dass es an der Tür klopft…
> In den Foren wurden Kunden des Online-Anbieters, bei dem auch Edathys
> Name auftaucht, früh vor Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
> gewarnt.
Bild: Gut vernetzt: Übers Internet kommt die „Ware“ und dann auch die Warn…
BERLIN taz | Die Kundschaft des kanadischen Online-Anbieters Azov-Films war
alarmiert, viele Monate bevor die Nachricht von der Hausdurchsuchung bei
dem SPD-Politiker Sebastian Edathy das politische Berlin erschütterte:
Womit musste man rechnen, wenn man vermeintlich „legale“ DVDs bei dem in
die Schlagzeilen geratenen Versandhandel aus Toronto bestellt hatte?
In einschlägigen Pädophilen-Foren hatten sich Betroffene via Internet schon
seit Mitte 2011 über diese Frage ausgetauscht – im englischsprachigen Raum,
aber auch in Deutschland.
So berichtete ein besorgter Forenteilnehmer der Community in einem
englischsprachigen Onlineforum, er habe einen Rechtsanwalt in Sachen
Azov-Films konsultiert und wolle dessen Einschätzung allen potenziell
Betroffenen zur Verfügung stellen. Der Anwalt soll demnach Azov-Kunden
gewarnt haben: „Erwarte, dass es an der Tür klopft.“
Gerade wer mehrfach Filme bei Azov bestellt habe, müsse Überraschungsbesuch
von Ermittlern befürchten. Die Betroffenen sollten deshalb sicherstellen,
dass sie bis dahin alle kinderpornografischen Filme oder Fotos aus ihrer
Wohnung schafften.
Azov-Kunden in Deutschland, zu denen auch der ehemalige
Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gehörte, konnten also früh gewarnt
sein – unabhängig davon, ob sie Insiderinformationen aus den
Sicherheitsbehörden von Tippgebern zugespielt bekamen oder nicht. Denn auch
in deutschsprachigen Szeneforen setzten schon frühzeitig juristische
Diskussionen über den Fall des kanadischen Versandhändlers ein.
Unter Überschriften wie „Haben Azov-Kunden in Deutschland
Hausdurchsuchungen zu erwarten?“ oder „Tipps für Azov-Films-Kunden“
tauschten dort User im Juli 2011 beziehungsweise im Oktober 2012 ihre
Informationen und Einschätzungen zur deutschen Rechtslage aus.
## Gerichtsdokumente aus den USA
Ein Teilnehmer mahnte, auch hierzulande könnten Kunden ins Visier der
Ermittler geraten. Hausdurchsuchungen bei allen in der beschlagnahmten
Kundenkartei aufgelisteten Käufern seien nicht ausgeschlossen. Verlinkt
wurden auch Gerichtsdokumente aus US-Verfahren gegen Azov-Kunden mit
Details über die strafrechtliche Bewertung durch dortige
Sicherheitsbehörden.
Eine unzweideutige Empfehlung an alle Betroffenen lautete: „Wer also dort
mal was bestellt hat, sollte spätestens jetzt dafür sorgen, dass jegliches
verfängliches Material aus seiner Wohnung und Datenträger verschwindet.“
In den Foren fand die aufgeschreckte Kundschaft darüber hinaus auch
praktische Verhaltenstipps im Vorfeld beziehungsweise während einer
Polizeirazzia – und obendrein detaillierte Handreichungen, welche Software
geeignet sei, verfängliche Spuren auf dem Laptop zu tilgen.
Denn, so eine Einschätzung aus der Szene: Ermittelt werde bei solchen
Videos „in der Regel auf jeden Fall“, auch wenn die Filme womöglich legal
seien.
19 Feb 2014
## AUTOREN
Astrid Geisler
## TAGS
Pädophilie
Versandhandel
Internetforum
Sebastian Edathy
Sexuelle Gewalt
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Strafgesetz
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Sebastian Edathy
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