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# taz.de -- Kommentar Urteil gegen Uli Hoeneß: Keine Schonung, kein Exempel
> Dreieinhalb Jahre Gefängnis für den Steuerbetrüger sind gerechtfertigt.
> Die Diskrepanz zwischen Selbstanzeige und Wirklichkeit war einfach zu
> groß.
Bild: Ulrich H. hinter Gittern.
Das [1][Urteil gegen Uli Hoeneß] ist ausgewogen und angemessen. Hier wurde
kein Fußballheld geschont. Es wurde aber auch kein Exempel statuiert.
Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung – das ist eine Strafe, mit
der zu rechnen war.
Ein Freispruch für Hoeneß wäre nur möglich gewesen, wenn seine
Selbstanzeige aus dem Januar 2013 vollständig gewesen wäre, wenn er damals
also wirklich reinen Tisch gemacht hätte. Aber alle Versuche, die
Selbstanzeige als nur leicht missglückt darzustellen, waren eine Show fürs
Publikum. Hoeneß hat bei der Selbstanzeige eben nicht nur kleinere
Formfehler gemacht, sondern einen Großteil der notwendigen Informationen
überhaupt nicht vorgelegt.
Wie groß der Unterschied zwischen Selbstanzeige und Wirklichkeit war, sieht
man schon an der Abschlagszahlung von Hoeneß. Der Bayern-Präsident zahlte
direkt nach der Selbstanzeige rund 10 Millionen Euro an Steuern nach.
Tatsächlich hat er aber rund das Dreifache an Steuern hinterzogen. Wer hier
behauptet, Hoeneß habe schon im letzten Jahr alles Notwendige offengelegt,
macht sich lächerlich. Hoeneß Verteidiger hat nun Revision angekündigt,
weil er findet, dass die missglückte Selbstanzeige zu wenig berücksichtigt
wurde. Hoeneß dürfe nicht behandelt werden wie ein Steuerhinterzieher, der
gar nicht an der Aufklärung mitwirkte.
Auch das sind Nebelkerzen (die vielleicht nur Hoeneß Position im Verein
retten sollen). Das Gericht hat die Mitwirkung von Hoeneß ja durchaus
strafmildernd gewertet. Es hat genau deshalb keinen „besonders schweren
Fall“ der Steuerhinterziehung angenommen, trotz der gewaltigen Summen. Ohne
die versuchte Selbstanzeige hätte Hoeneß eine deutlich höhere
Freiheitsstrafe erhalten.
Aber natürlich konnte diese Aufklärungshilfe nicht so strafmildernd wirken,
dass am Ende eine Bewährungsstrafe herauskommt. Schließlich handelte Hoeneß
nicht völlig freiwillig, sondern weil Journalisten hinter ihm her waren.
Außerdem ging es um Beträge, für die die meisten von uns ein Leben lang
arbeiten.
13 Mar 2014
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## AUTOREN
Christian Rath
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