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# taz.de -- Urteil gegen Uli Hoeneß: Keine Bewährung
> Uli Hoeneß ist in erster Instanz verurteilt – zu dreieinhalb Jahren Haft.
> Das Gericht folgte in weiten Teilen der Argumentation der
> Staatsanwaltschaft.
Bild: Sah schon vor dem Urteil nicht sehr erfreut aus: Uli Hoeneß.
MÜNCHEN dpa/afp | Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und
sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das
Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am
Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in
sieben Fällen schuldig. Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in
der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Hoeneß
blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung.
Uli Hoeneß bleibt trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne
Bewährung zunächst auf freiem Fuß. Das Landgericht München II hielt den
gegen Hoeneß bestehenden Haftbefehl zwar aufrecht. Dieser bleibt nach den
Worten von Richter Rupert Heindl aber außer Vollzug gesetzt.
Das Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen
eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von
fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt
höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die
Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision
gehen. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Als Richter Rupert Heindl um 14.07 Uhr das Urteil verkündete, zuckten
Hoeneß' Mundwinkel. Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und war
nach dem Richterspruch völlig erstarrt.
Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren
Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers
fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders
schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen hatte in
seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des
Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige
sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. „Ich habe dem
Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt,
was ich nicht besser hätte formulieren können“, sagte Hoeneß in seinem
Schlusswort.
## Erschütterung für den FC Bayern
Der 62-Jährige legte seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er vor der
Beratung des Gerichts für rund zweieinhalb Stunden zwischen Hoffen und
Bangen verließ. Sein Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen
eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die
Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern
ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2
Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden
anerkannt.
Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit
Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und
Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom
Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball-Club. Kann er seine Ämter
als Präsident und Aufsichtsrat nun behalten?
Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeneß hatte auf der
Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die
„Vertrauensfrage“ zu stellen. „Ich werde mich jedem Votum, das sie treffe…
unterwerfen“, hatte Hoeneß zu den Mitgliedern gesagt. Er wolle ihnen auf
einer außerordentlichen Hauptversammlung „das Recht geben, zu entscheiden,
ob ich noch der richtige Präsident für diesen Verein bin“.
VW-Chef Martin Winterkorn stellte eine schnelle Reaktion des mit weiteren
deutschen Wirtschaftsführern besetzten Aufsichtsrates in Aussicht. Nach dem
Urteilsspruch „muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht“, sagte der
Volkswagen-Chef am Donnerstag – vor dem Urteilsspruch – bei der
Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin.
Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit der im Januar 2013 von
Hoeneß gestellten Selbstanzeige. „Eine wirksame Selbstanzeige, die die
Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor“, meinte der Staatsanwalt.
## Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
„Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur
Steuerehrlichkeit“, sagte hingegen Feigen. „Die Stunde Null dieses
Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß
zur Steuerehrlichkeit“, betonte der Staranwalt. Schon aus der Selbstanzeige
hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen,
argumentierte Anwalt Feigen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen
nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer
Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da
lägen die jetzt veranschlagten 27 Millionen deutlich darunter, betonte
Feigen.
Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen
Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die
Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneß
gewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser
gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.
An den Staatsanwalt gerichtet sagte Feigen, er halte die von ihm beantragte
Strafe „in der Oktave für völlig verfehlt“. Auch die Anklagebehörde habe
festgehalten, „dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden
ergebnislos verlaufen wären“.
Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht
vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte
Ankläger von Engel ein. Der Prozess habe einen „gewaltigen medialen
Wirbelsturm“ ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch
Hoeneß' Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte
Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht
vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine
Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, erklärte von
Engel.
13 Mar 2014
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