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# taz.de -- Prozess gegen Hoeneß: Knast oder Einstellung?
> Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Plädoyers im Prozess gegen
> Uli Hoeneß gehalten. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.
Bild: Muss er in den Knast oder nicht? Uli Hoeneß auf dem Weg zum Landgericht …
MÜNCHEN taz | Fünf Jahre und sechs Monate. Die Bayernfans im Gerichtssaal
reißen die Augen auf. Einer atmet laut aus, ein anderer schlägt sich die
Hände vors Gesicht. Fünf Jahre und sechs Monate, das ist eine Ansage.
So lange, das hat der Staatsanwalt gerade gefordert, soll Uli Hoeneß ins
Gefängnis. Der Präsident ihres Vereins verzieht keine Miene. Das ganze
Plädoyer über hatte er den Staatsanwalt fixiert und die Lippen
zusammengepresst.
Am frühen Nachmittag werden die Richter das Urteil in seinem Prozess
verkünden. Dann könnte den Fußball-Manager als verurteilten
Steuerhinterzieher das Gefängnis erwarten. Sein Verfahren könnte aber auch
eingestellt werden, dann wäre Hoeneß aus dem Schneider. Auch diese Option
ist noch immer möglich.
Nach drei Verhandlungstagen ging der Prozess vor dem Münchner Landgericht
am Vormittag in die entscheidende Phase. Star-Anwalt Hanns Feigen plädierte
dafür, das Verfahren gegen Hoeneß einzustellen. Die Selbstanzeige, die der
Bayern-Präsident im Janur 2013 einreichte, sei weniger lückenhaft als oft
behauptet. Die Höhe der Steuerschuld – 27,2 Millionen Euro – habe man aus
ihr bereits grob abschätzen können. In der Selbstanzeige steckten zwar
Formfehler. Wirksam bleibe sie trotzdem.
## 27,2 Millionen Euro
Die Verteidigung ist sich allerdings nicht sicher, ob die Richter dieser
Ansicht folgen werden. Für den Fall, dass Hoeneß verurteilt wird, fordern
sie vorsorglich Milde. Die Richtlinie, dass Steuerhinterziehung ab einem
Betrag von einer Million Euro automatisch ins Gefängnis führe, gelte in
diesem Fall nicht. Hoeneß habe sich nämlich offenbart, bevor ihm das
Finanzamt auf die Schliche gekommen war. Deswegen komme statt einer Haft-
nur eine Bewährungsstrafe in Frage.
Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäß anders. Aus der ersten Version
der Selbstanzeige sei die tatsächliche Steuerschuld nicht klar
hervorgegangen. Belege und Unterlagen, mit denen das Finanzamt die exakte
Summe hätte berechnen können, lagen nicht bei. Mehrere Fristen habe Hoeneß
verstreichen lassen, ohne die nötigen Dokumente nachzureichen.
Erst im vergangenen Februar, kurz vor Beginn des Prozess, übergaben seine
Steuerberater einen USB-Stick mit den nötigen Unterlagen an die
Steuerbehörde. Die Selbstanzeige sei somit ohne Zweifel unwirksam. Bei
einer Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro handelt es sich normalerweise um
einen schweren Fall von Steuerhinterziehung. Darauf steht eine Höchststrafe
von zehn Jahren Haft.
Strafmildernd ist laut Staatsanwaltschaft unter anderem zu werten, dass
sich um Hoeneß ein gewaltiger Medienrummel entfacht habe. „Die Belastung
ist deshalb sicherlich höher als für einen normalen Angeklagten“, sagte
Staatsanwalt Achim von Engel. Hoeneß selbst verzichtete auf ein letztes
Wort vor Gericht. „Was mein Anwalt gesagt hat, hätte ich nicht besser
formulieren können“, sagte er. Nun beraten sich die drei Richter mit den
zwei Schöffen, mindestens bis 14 Uhr. Danach werden sie das Urteil
verkünden.
13 Mar 2014
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
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