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# taz.de -- Finanzminister sind sich einig: Schwerere Zeiten für Steuerbetrüg…
> Wer Steuern hinterzieht und sich selbst anzeigt, muss künftig eine höhere
> Strafen zahlen. Verjährungsfristen werden aber wohl nicht angetastet.
Bild: Da fällt sie, die Ikone. Alice-Schwarzer-Darstellung auf dem Rosenmontag…
KÖLN taz | Steuerbetrüger sollen mit einer Selbstanzeige nicht mehr so
billig davon kommen wie bisher. Darauf haben sich die Finanzminister der
Länder geeinigt. Auf ihrer Konferenz am Freitag in Stralsund wollen sie
einen entsprechen Vorschlag zur Verschärfung des Steuerrechts beschließen.
„Die Weichen sind gestellt“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister
Norbert Walter-Borjans (SPD). Er geht davon aus, dass die neuen Regeln ab
2015 rechtswirksam werden. „Dann gehört die Selbstanzeige light der
Vergangenheit an“, sagte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz.
Kernpunkt ist eine deutliche Erhöhung des Strafzuschlags. Danach soll
künftig ab einer Steuerhinterziehungssumme von 25.000 Euro ein einmaliger
Zuschlag zu den zusätzlich fälligen Zinsen anfallen. Er soll bei 10 Prozent
liegen, erhöht sich ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und ab einer Million
Euro auf 20 Prozent. Bisher mussten Steuerhinterzieher erst ab einer Summe
von 50.000 Euro zahlen – und zwar nur 5 Prozent. Außerdem sollen
Steuerbetrüger in der Selbstanzeige ihre Finanzen künftig für die
zurückliegenden zehn statt fünf Jahre offenlegen.
Auf die Neuregelung hatte sich eine federführende Gruppe der
Länderfinanzminister unter Beteiligung des Bundes in der vergangenen Woche
verständigt. Der Beschluss am Freitag gilt deswegen nur noch als Formsache.
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die entsprechende Gesetzgebung
auf den Weg zu bringen.
Tatsächlich handelt es sich um einen recht mauen Kompromiss. Noch vor
Kurzem hatte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi gefordert, die
strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abzuschaffen.
Davon ist keine Rede mehr. Auch an den Verjährungsfristen wird sich wohl
nichts ändern. Walter-Borjans hatte noch im Februar gefordert: „Es kann
nicht sein, dass jemand jahrzehntelang sein Schwarzgeld mit krimineller
Energie steuersparend im Ausland versteckt und einen Teil der
verschwiegenen Einkünfte nicht nachversteuern muss, weil er sich auf die
Verjährung berufen kann.“
Doch damit stieß er bei seinen Unionskollegen auf taube Ohren. Deshalb wird
ein Fall wie der der Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer auch weiterhin
möglich sein. Die Publizistin hatte in den achtziger Jahren Geld in die
Schweiz gebracht, musste nach ihrer Selbstanzeige jedoch nur für die
vergangenen zehn Jahre Steuern plus Säumniszinsen nachzahlen.
7 May 2014
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Steuerbetrug
Selbstanzeige
Finanzpolitik
Steuerhinterziehung
Bundeskabinett
Steuerflucht
Steuern
Steuerhinterziehung
Uli Hoeneß
Steuerhinterziehung
Alice Schwarzer
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