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# taz.de -- Selbstanzeige von Steuersündern: Kabinett beschließt schärfere R…
> Der gesetzliche Rahmen für Straffreiheit bei Selbstanzeigen wird enger
> gesteckt. Das verabschiedete die Bundesregierung, wich von den
> Ursprungsplänen aber ab.
Bild: Nicht jede Selbstanzeige endet straffrei.
BERLIN dpa | Die Bundesregierung macht Ernst mit den ab 2015 geplanten
schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger
Steuerbetrüger. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen
Gesetzentwurf, um die von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben
umzusetzen. Die ursprünglichen Pläne bei der strafrechtlichen
Verjährungsfrist wurden kurzfristig wieder geändert – was in den Ländern
noch Diskussionsbedarf geben könnte.
Die neuen Regeln sind ein Grund, dass sich die Zahl strafbefreiender
Selbstanzeigen im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als
verdoppelt hat. Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes
Schwarzgeld auch offen, weil Staaten sie auffordern, reinen Tisch zu
machen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte:
„Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr
engen Grenzen straffrei bleiben.“
Ab Januar 2015 wird es für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer, mit
einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu
der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei
bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei
gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer
Strafverfolgung abgesehen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent
Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein
Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen
Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro
Jahr sofort entrichtet werden.
## Verfolgungsverjährung wird doch nicht verlängert
Der Kabinettsentwurf sieht – entgegen den ursprünglichen Plänen – aber
keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei „einfacher“
Steuerhinterziehung mehr vor. Die Rede ist weiterhin von fünf Jahren.
Unabhängig davon bleibt es nach Angaben aus der Koalition aber bei der
Ausdehnung des Offenlegungszeitraums auf zehn Jahre als Voraussetzung einer
wirksamen Selbstanzeige. Der Steuerbetrüger muss also für zehn Jahre reinen
Tisch machen.
Der Referentenentwurf sah dagegen noch vor, dass die strafrechtliche
Verjährungsfrist „in allen Fällen der Steuerhinterziehung“ zehn Jahre
beträgt. Diese Version hielt sich teilweise auch noch am Mittwoch. Aus
Sicht der Koalition ändert sich unterm Strich nichts. Der Berliner
Steuerrechtsexperte Frank Hechtner kritisierte dagegen, der Gesetzentwurf
stelle sich klar gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern im Mai. Dort
habe man sich noch darauf verständigt, dass die Strafverfolgungsverjährung
in allen Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre betragen solle.
Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU),
und die zuständige Berichterstatterin der Union, Bettina Kudla, forderten
alle Steuerhinterzieher auf, mit Hilfe der Selbstanzeige zur
Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Für Unternehmen sei es weiter möglich,
strafbefreiende Selbstanzeigen abzugeben. Dies betreffe etwa die
Wiedereinführung der Teilselbstanzeige.
24 Sep 2014
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