| # taz.de -- Selbstanzeige von Steuersündern: Kabinett beschließt schärfere R… | |
| > Der gesetzliche Rahmen für Straffreiheit bei Selbstanzeigen wird enger | |
| > gesteckt. Das verabschiedete die Bundesregierung, wich von den | |
| > Ursprungsplänen aber ab. | |
| Bild: Nicht jede Selbstanzeige endet straffrei. | |
| BERLIN dpa | Die Bundesregierung macht Ernst mit den ab 2015 geplanten | |
| schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger | |
| Steuerbetrüger. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen | |
| Gesetzentwurf, um die von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben | |
| umzusetzen. Die ursprünglichen Pläne bei der strafrechtlichen | |
| Verjährungsfrist wurden kurzfristig wieder geändert – was in den Ländern | |
| noch Diskussionsbedarf geben könnte. | |
| Die neuen Regeln sind ein Grund, dass sich die Zahl strafbefreiender | |
| Selbstanzeigen im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als | |
| verdoppelt hat. Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes | |
| Schwarzgeld auch offen, weil Staaten sie auffordern, reinen Tisch zu | |
| machen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte: | |
| „Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr | |
| engen Grenzen straffrei bleiben.“ | |
| Ab Januar 2015 wird es für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer, mit | |
| einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu | |
| der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei | |
| bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei | |
| gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer | |
| Strafverfolgung abgesehen. | |
| Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent | |
| Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein | |
| Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen | |
| Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro | |
| Jahr sofort entrichtet werden. | |
| ## Verfolgungsverjährung wird doch nicht verlängert | |
| Der Kabinettsentwurf sieht – entgegen den ursprünglichen Plänen – aber | |
| keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei „einfacher“ | |
| Steuerhinterziehung mehr vor. Die Rede ist weiterhin von fünf Jahren. | |
| Unabhängig davon bleibt es nach Angaben aus der Koalition aber bei der | |
| Ausdehnung des Offenlegungszeitraums auf zehn Jahre als Voraussetzung einer | |
| wirksamen Selbstanzeige. Der Steuerbetrüger muss also für zehn Jahre reinen | |
| Tisch machen. | |
| Der Referentenentwurf sah dagegen noch vor, dass die strafrechtliche | |
| Verjährungsfrist „in allen Fällen der Steuerhinterziehung“ zehn Jahre | |
| beträgt. Diese Version hielt sich teilweise auch noch am Mittwoch. Aus | |
| Sicht der Koalition ändert sich unterm Strich nichts. Der Berliner | |
| Steuerrechtsexperte Frank Hechtner kritisierte dagegen, der Gesetzentwurf | |
| stelle sich klar gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern im Mai. Dort | |
| habe man sich noch darauf verständigt, dass die Strafverfolgungsverjährung | |
| in allen Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre betragen solle. | |
| Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU), | |
| und die zuständige Berichterstatterin der Union, Bettina Kudla, forderten | |
| alle Steuerhinterzieher auf, mit Hilfe der Selbstanzeige zur | |
| Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Für Unternehmen sei es weiter möglich, | |
| strafbefreiende Selbstanzeigen abzugeben. Dies betreffe etwa die | |
| Wiedereinführung der Teilselbstanzeige. | |
| 24 Sep 2014 | |
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