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# taz.de -- Fall Alice Schwarzer: Noch mehr Steuern hinterzogen?
> Nach der Selbstanzeige von Alice Schwarzer läuft noch ein
> Ermittlungsverfahren gegen die Feministin. Medien berichten, es geht um
> Steuern aus selbstständiger Arbeit.
Bild: Im Fokus der Ermittlungsbehörden: Alice Schwarzer.
KÖLN dpa | Gegen die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer läuft auch nach ihrer
Selbstanzeige und Steuernachzahlung ein steuerliches Ermittlungsverfahren.
Das teilte der Anwalt der 71-jährigen Publizistin, Christian Schertz, am
Freitag mit und reagierte damit auf Berichte der Nachrichtenmagazine
Spiegel und Focus. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft hätten im Mai
unter anderem Schwarzers Haus im Bergischen Land bei Köln durchsucht,
berichteten die Magazine. Schertz bestätigte die Durchsuchungen am 20. Mai.
Zugleich heißt es in seiner Mitteilung: „Die heute in den Medien
angestellten Mutmaßungen über die Höhe einer möglichen zusätzlichen
Steuerschuld sind falsch.“ Konkreter wurde der Anwalt nicht. Die
Staatsanwaltschaft in Köln äußerte sich in der Sache nicht. „Das Thema
Steuerhinterziehung kommentieren wir grundsätzlich nicht.“
Die Herausgeberin und Chefredakteurin der Emma hatte Anfang Februar
eingeräumt, seit den 1980er Jahren ein Schweizer Konto geführt, es aber
erst 2013 beim Finanzamt angegeben zu haben. Sie habe 200.000 Euro für die
vergangenen zehn Jahre nachgezahlt, plus Säumniszinsen. Laut Focus und
Spiegel gibt es nun den Verdacht, dass sie dem Fiskus zusätzlich Steuern
aus selbstständiger Arbeit vorenthalten haben könne. Angeblich geht es um
einen sechsstelligen Betrag.
Schertz erklärte: „Im Zusammenhang mit der eingereichten Nacherklärung
wurde – wie gesetzlich vorgesehen – ein steuerliches Ermittlungsverfahren
eingeleitet, was derzeit entgegen der ersten Annahme noch andauert.“
Details nannte er nicht. Er habe im Namen seiner Mandantin Strafanzeige
gegen Unbekannt bei der Kölner Staatsanwaltschaft gestellt, „da erneut
offenbar Informationen in kürzester Zeit aus den Behörden direkt an die
Medien durchgestochen worden sind.“ Er habe Schwarzer geraten, sich nicht
zur Sache zu äußern. Sie werde weiter mit den Behörden zusammenarbeiten.
## Vorraussetzungen für Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Der
Düsseldorfer Steueranwalt Arne Lißewski sagte, sollte Schwarzer eine
zusätzliche Einkunftsquelle vollständig verschwiegen haben, würde das
bedeuten, dass ihre Selbstanzeige unwirksam würde. Er ergänzte, der
Bundesgerichtshof sei sehr streng bei der Beurteilung der Frage, ob eine
Selbstanzeige vollständig und damit wirksam sei oder nicht: „Liegt die auf
Grundlage der Selbstanzeige berechnete Steuer um mehr als fünf Prozent
daneben - also unter der tatsächlich hinterzogenen Summe - ist die
Selbstanzeige unvollständig und unwirksam.“
Der Fall Schwarzer hatte schon zu Jahresbeginn hohe Wellen geschlagen –
ebenso wie der von Uli Hoeneß. Dieser ist wegen Steuerhinterziehung
verurteilt worden, weil er dem Fiskus mehr als 28 Millionen Euro Steuern
vorenthalten hatte. Seine Selbstanzeige hatte das Münchner Landgericht als
unzureichend bewertet, seit diesem Montag sitzt Hoeneß im Gefängnis in
Landsberg.
Auch als Folge dieser prominenten Fälle sollen ab Januar 2015 die
Strafzuschläge für Steuersünder spürbar erhöht werden. Die
Länder-Finanzminister beschlossen zugleich aber Anfang Mai, an der
umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten.
6 Jun 2014
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