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# taz.de -- Inklusion in Schulen: Weit unter den Erwartungen
> In vielen Bundesländern herrschen noch rechtliche Vorbehalte gegen den
> gemeinsamen Schulbesuch behinderter und nichtbehinderter Kinder vor.
Bild: Behindert oder nicht behindert – das sollte keine Rolle mehr spielen, w…
BERLIN taz | Der Anspruch ist klar: „Jeder Mensch mit Behinderung hat das
Recht, mit anderen Menschen zusammen zu lernen.“ So steht es in der
UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache. Deutschland
ratifizierte die Konvention im Jahre 2009.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten könne aber keine Rede davon sein, „dass das
deutsche Schulrecht die verbindlichen Vorgaben des Rechts auf inklusive
Bildung hinreichend oder gar vollständig umsetzt.“ Zu diesem Fazit kommen
Wissenschaftler des Instituts für Menschenrechte in einer am Mittwoch
publizierten Studie.
Für die Schulgesetzgebung und somit auch für die rechtlichen
Rahmenbedingungen des gemeinsamen Unterrichts behinderter und
nichtbehinderter Kinder sind die Länder zuständig. Auf einen gemeinsamen
Inklusions-Fahrplan haben sie bewusst verzichtet, jedes Land fährt sein
eigenes Tempo. Als sie die Schulgesetze der 16 Länder untersuchten stellten
die Juristen Sven Mißling und Oliver Ückert denn auch erhebliche
Unterschiede fest.
Lediglich in Hamburg, Bremen und Thüringen steht der individuelle Anspruch
der Kinder oder ihrer Eltern im Regelfall eine allgemeinbildende Schule mit
gemeinsamem Unterricht zu besuchen tatsächlich im Gesetz. In
Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gilt dagegen
unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch eine Sonderschulpflicht.
Zudem machen allen Länder außer Hamburg den Rechtsanspruch davon abhängig,
ob ausreichend Räume, Personal oder Geld da sind. Falls nicht, kann das
Kind also jederzeit wieder auf die Sonderschule verwiesen werden.
## Anteil der Förderschüler nicht gesunken
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, ist enttäuscht. „Insgesamt bleibt der
Umsetzungsstand hinter den Erwartungen, die man an die Implementierung des
Menschenrechts auf inklusive Bildung fünf Jahre nach Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention stellen darf, zurück.“ Es seien noch
erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Bundesweit besuchen derzeit rund 355.000 Schüler weiterhin Förderschulen.
Der Anteil der Kinder an dieser Schulform ist gemessen an der Gesamtzahl
der Schüler seit Jahren nahezu stabil. Im Jahr 2012 lag die
Förderschulbesuchsquote laut Kultusministerkonferenz (KMK) bei 4,8 Prozent.
Der Grund dafür ist der insgesamt gestiegene Anteil von Schülern mit
sonderpädagogischer Förderung: Während im Jahr 2003 laut KMK die Quote 5,6
Prozent betrug, lag sie im Jahr 2012 bereits 6,6 Prozent. „Die Bemühungen
um Inklusion konnten bisher das Ausmaß des „Ausschließens“ kaum mindern�…
urteilt der Bildungsforscher Klaus Klemm. (mit dpa)
20 Mar 2014
## AUTOREN
Anna Lehmann
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