# taz.de -- Energiewende vorm Verfassungsgericht: Unzulässige Beschwerden | |
> Eine Papierfabrik hatte dagegen geklagt, dass die Netzagentur Zugriff auf | |
> das hauseigene Kraftwerk hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht das | |
> anders. | |
Bild: Wer hier einspeist kann (zumindest theoretisch) von der Netzagentur abges… | |
KARLSRUHE/BERLIN taz | Wenige Stunden vor dem Energiegipfel im Kanzleramt | |
hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde | |
gegen einen Teil des Energiewende-Pakets abgewiesen. | |
Eine Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel, die mit einem eigenen | |
Kraftwerk Strom produziert, hatte gegen das Energiewirtschaftsgesetz | |
geklagt. Begründung: Sie fürchte um Ausfälle bei der Papierherstellung. | |
Das Gesetz sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich | |
ohne Rücksprache Kraftwerke an- oder abschalten dürfen, um die Netze zu | |
stabilisieren. Das kann nötig werden, wenn zu viel oder zu wenig Strom | |
eingespeist wird, da etwa Wind- und Solarenergie wetterabhängig sind. Das | |
Unternehmen habe nicht ausreichend begründet, dass es durch die Regelung | |
„gegenwärtig und unmittelbar“ betroffen sei, urteilten die Karlsruher | |
Richter. | |
Bei taz-Recherchen zu Anfang des Jahres war kein einziger Fall bekannt | |
gewesen, in dem die Übertragungsnetzbetreiber tatsächlich ein Kraftwerk | |
abgeschaltet hätten, das zu einem produzierenden Unternehmen gehört. | |
Das Energiewirtschaftsgesetz gehört neben dem Gesetz zur steuerlichen | |
Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und dem | |
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu den tragenden Elementen der | |
Energiewende. Wenn am Dienstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und | |
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den Ministerpräsidenten | |
der Länder sowie dem Vorsitzenden der Bundesnetzagentur zusammentreffen, | |
steht vor allem die Reform der Ökostromförderung, also des EEG auf dem | |
Plan. (Mit Material von dpa) | |
1 Apr 2014 | |
## AUTOREN | |
Beate Willms | |
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