# taz.de -- Die Neue am Bundesverfassungsgericht: Eine König als Richterin | |
> Auf Vorschlag der SPD wird Doris König voraussichtlich ans BVerfG | |
> gewählt. Zu den Schwerpunkten der 56-Jährigen gehören Europarecht und | |
> Diskriminierung. | |
Bild: Stühlerücken in Karlsruhe: Gertrude Lübbe-Wolff (links hinten) geht, D… | |
FREIBURG taz | Doris König wird – aller Voraussicht nach – neue Richterin | |
am Bundesverfassungsgericht. Am Mittwoch wird der Wahlausschuss des | |
Bundestags auf Vorschlag der SPD die 56-jährige Völker- und | |
Europarechtlerin wählen. | |
König ist seit dem Jahr 2000 als Professorin für Öffentliches Recht an der | |
Bucerius Law School in Hamburg tätig. Seit 2012 ist sie sogar Präsidentin | |
der privaten Hochschule. Im Völkerrecht galt ihr Augenmerk bisher vor allem | |
dem Meer und der Schifffahrt. Für Karlsruhe relevanter ist aber ihr | |
Interesse für das Europarecht und den internationalen Schutz gegen | |
Diskriminierungen, insbesondere von Frauen. | |
Verfassungsrichter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Union hat | |
für die Wahl Königs vorab bereits Zustimmung signalisiert. Dagegen gab es | |
unter sozialdemokratischen Juristen einiges Grummeln, als der SPD-Vorschlag | |
Anfang April bekannt wurde. König habe kaum Erfahrung im Verfassungsrecht, | |
sei zu bürgerlich, nicht durchsetzungsfähig und nicht meinungsstark. | |
Außerdem werde sie bereits im Juni 57 Jahre alt und könne die volle | |
Amtszeit von 12 Jahren gar nicht ausschöpfen, da für Verfassungsrichter die | |
Altersgrenze 68 gilt. | |
Allerdings hatte sich König bei ihrer Vorstellung vor den | |
sozialdemokratischen Mitgliedern des Wahlausschusses (Christine Lambrecht, | |
Eva Högl, Katarina Barley und Thomas Oppermann) am besten präsentiert: | |
fachlich gut vorbereitet und souverän im Auftreten. Für König sprach auch | |
ihre EU-freundliche Grundhaltung. Rund ein halbes Dutzend Konkurrentinnen | |
hatte das Nachsehen. | |
Doris König wird am Zweiten Senat des Gerichts Gertrude Lübbe-Wolff | |
ersetzen, deren zwölfjährige Amtszeit Anfang April endete. Lübbe-Wolff war | |
in Karlsruhe unter anderem für Strafvollzug und den Länderfinanzausgleich | |
zuständig. Ob König diese Materien übernimmt, ist unsicher, da es am | |
Zweiten Senat keine „Erbhöfe“ gibt. | |
Die Aufgaben müssen ohnehin neu verteilt werden, weil demnächst am Zweiten | |
Senat auch Michael Gerhardt ausscheidet, der für das NPD-Verbotsverfahren | |
zuständig gewesen wäre. Auch hier hat die SPD im Bundestag das | |
Vorschlagsrecht. | |
20 May 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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