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# taz.de -- Die Neue am Bundesverfassungsgericht: Eine König als Richterin
> Auf Vorschlag der SPD wird Doris König voraussichtlich ans BVerfG
> gewählt. Zu den Schwerpunkten der 56-Jährigen gehören Europarecht und
> Diskriminierung.
Bild: Stühlerücken in Karlsruhe: Gertrude Lübbe-Wolff (links hinten) geht, D…
FREIBURG taz | Doris König wird – aller Voraussicht nach – neue Richterin
am Bundesverfassungsgericht. Am Mittwoch wird der Wahlausschuss des
Bundestags auf Vorschlag der SPD die 56-jährige Völker- und
Europarechtlerin wählen.
König ist seit dem Jahr 2000 als Professorin für Öffentliches Recht an der
Bucerius Law School in Hamburg tätig. Seit 2012 ist sie sogar Präsidentin
der privaten Hochschule. Im Völkerrecht galt ihr Augenmerk bisher vor allem
dem Meer und der Schifffahrt. Für Karlsruhe relevanter ist aber ihr
Interesse für das Europarecht und den internationalen Schutz gegen
Diskriminierungen, insbesondere von Frauen.
Verfassungsrichter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Union hat
für die Wahl Königs vorab bereits Zustimmung signalisiert. Dagegen gab es
unter sozialdemokratischen Juristen einiges Grummeln, als der SPD-Vorschlag
Anfang April bekannt wurde. König habe kaum Erfahrung im Verfassungsrecht,
sei zu bürgerlich, nicht durchsetzungsfähig und nicht meinungsstark.
Außerdem werde sie bereits im Juni 57 Jahre alt und könne die volle
Amtszeit von 12 Jahren gar nicht ausschöpfen, da für Verfassungsrichter die
Altersgrenze 68 gilt.
Allerdings hatte sich König bei ihrer Vorstellung vor den
sozialdemokratischen Mitgliedern des Wahlausschusses (Christine Lambrecht,
Eva Högl, Katarina Barley und Thomas Oppermann) am besten präsentiert:
fachlich gut vorbereitet und souverän im Auftreten. Für König sprach auch
ihre EU-freundliche Grundhaltung. Rund ein halbes Dutzend Konkurrentinnen
hatte das Nachsehen.
Doris König wird am Zweiten Senat des Gerichts Gertrude Lübbe-Wolff
ersetzen, deren zwölfjährige Amtszeit Anfang April endete. Lübbe-Wolff war
in Karlsruhe unter anderem für Strafvollzug und den Länderfinanzausgleich
zuständig. Ob König diese Materien übernimmt, ist unsicher, da es am
Zweiten Senat keine „Erbhöfe“ gibt.
Die Aufgaben müssen ohnehin neu verteilt werden, weil demnächst am Zweiten
Senat auch Michael Gerhardt ausscheidet, der für das NPD-Verbotsverfahren
zuständig gewesen wäre. Auch hier hat die SPD im Bundestag das
Vorschlagsrecht.
20 May 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
SPD
Länderfinanzausgleich
Mietrecht
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