Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Eigenbedarfskündigung erleic…
> Die Karlsruher Richter billigen die Kündigung einer Mieterin. Der
> Eigentümer will die Wohnung für gelegentliche Treffen mit seiner Tochter
> benutzen.
Bild: Schneller geleert: Der Entscheid der Karlsruher Richter bedeutet für Mie…
FREIBURG taz | Der Eigentümer einer Mietwohnung kann auch dann eine
Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er den Wohnraum nur als
gelegentliche Zweitwohnung nutzen will. Das entschied jetzt das
Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus
Berlin-Friedrichshain wurde abgewiesen.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Eigentümer der
Wohnung ist ein Chefarzt aus Hannover. Er wollte gar nicht richtig in die
Zwei-Zimmer-Wohnung einziehen. Vielmehr sollte die Wohnung nur für
gelegentliche Treffen mit seiner damals 14-jährigen Tochter aus einer
früheren Beziehung dienen. Mit dieser Begründung kündigte er der Mieterin,
die dort 26 Jahren lang gelebt hatte.
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg lehnte die Eigenbedarfs-Kündigung
zunächst als vorgeschoben ab. Angesichts des Arbeitspensums des Arztes und
seiner neuen Familie mit vier Kindern in Hannover werde er wohl nicht oft
nach Berlin zu seiner Tochter kommen.
Dagegen hielt das Landgericht Berlin den Eigenbedarf für glaubwürdig. Die
Kündigung der Mieterin sei also rechtmäßig erfolgt. Eine Revision zum
Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Daran machte sich nun die Verfassungsbeschwerde fest. Es sei noch nicht
höchstrichterlich geklärt, ob die geplante „seltene“ Nutzung einer Wohnung
eine Eigenbedarfskündigung zulässt. Die Beschwerde konnte sich dabei auf
den ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof Dietrich Beyer berufen, der die
Nichtzulassung der Revision als „völlig unakzeptabel“ bezeichnete.
Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts lehnte jetzt
aber die Beschwerde der Mieterin ab. Die Rechtsprechung zur
Eigenbedarfskündigung sei eindeutig. Es genüge, wenn der Eigentümer
„vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ für die eigene Inanspruchnahme
des Wohnraums nenne. Es sei nicht erforderlich, dass er seinen
Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlege. Nur einzelne Amtsgerichte
hätten bisher den Wunsch nach einer Zweitwohnung generell nicht ausreichen
lassen. Das allein führe „noch nicht zu einer erneuten
Klärungsbedürftigkeit einer bereits geklärten Rechtsfrage“, so die
Verfassungsrichter.
Sie konnten sich zumindest im Ergebnis auf eine Stellungnahme des
Bundesgerichtshofs stützen. Die obersten Fachrichter hatten erklärt, es
liege kein Grund für die Zulassung der Revision vor. Das Verfahren habe
keine grundsätzliche Bedeutung. Ob die geplante Nutzung als Zweitwohnung
eine Eigenbedarfskündigung rechtfertige, müsse in jedem Einzelfall
entschieden werden. In der Sache ist der BGH also gemäßigter als das
Verfassungsgericht. (Az.: 1 BvR 2851/13)
9 May 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Mietrecht
Bundesverfassungsgericht
Mietwohnung
Bundesverfassungsgericht
Miete
Luxussanierung
Miete
Mieten
## ARTIKEL ZUM THEMA
Die Neue am Bundesverfassungsgericht: Eine König als Richterin
Auf Vorschlag der SPD wird Doris König voraussichtlich ans BVerfG gewählt.
Zu den Schwerpunkten der 56-Jährigen gehören Europarecht und
Diskriminierung.
SPD-Gesetzentwurf zur Mietbremse: Heiko Maas will es wissen
Bei Wiedervermietungen sollen Mieten künftig gedeckelt werden. Betroffen
sind vor allem Ballungsgebiete wie der Berliner Prenzlauer Berg.
Luxusmodernisierung in Berlin: Ein Lehrstück in Sachen Verdrängung
In der Kopenhagener Straße 46 im Berliner Prenzlauer Berg soll nach der
Sanierung die dreifache Miete gezahlt werden. Der Bezirk ist relativ
machtlos.
Das neue Mietrecht in der Praxis: Schlupflöcher für Vermieter
Die Koalition will Mieter entlasten. Könnte die Neuregelung gegen
Luxussanierung und Kostenexplosion schützen? Eine Analyse aus Sicht einer
Betroffenen.
Kommentar Einigung Mietbremse: Kein gleiches Recht für alle
Die Einigung zum Thema Mieten ist zwiespältig: einerseits ein Schritt nach
vorn, andererseits eine Einladung an Vermieter, zuvor nochmal zuzulangen.
Mieten: Im Doppel für die Mieter
Bei den Koalitionsgesprächen einigen sich Merkel und Gabriel auf
Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Bausenator will Regelung
schnellstmöglich umsetzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.