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# taz.de -- Vorfall am Bundesverfassungsgericht: Der falsche Briefträger
> Ein Anwalt benutzt den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichts und
> liegt danach gefesselt am Boden. Die Bundespolizei schweigt über die
> Gründe.
Bild: Der profilierte Menschenrechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erstatt…
BERLIN taz | Ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht wurde der
dunkelhäutige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah nach eigener
Darstellung von einem Bundespolizisten „angegriffen und verletzt“. Der
Vorfall ereignete sich am 14. April kurz nach Mittag. Der Anwalt warf in
den Briefkasten des Gerichts am Schlossbezirk eine Vollmacht ein. Als er
weggehen wollte, winkte ihn ein wachhabender Bundespolizist heran.
Er wollte wissen, was der Mann eingeworfen habe. Der Anwalt entgegnete, das
gehe ihn nichts an. Der Polizist wollte nun den Ausweis des Anwalts sehen.
Dieser jedoch wollte weggehen. Der Polizist ergriff den Mann und zog ihn zu
seinem Wachhäuschen. Der Anwalt rief um Hilfe. Der Polizist drehte ihm den
Arm auf den Rücken und warf ihn auf den Boden. Zwei weitere Polizisten
kamen hinzu und legten ihm Handschellen an. Nach 15 Minuten wurden die
Handfesseln wieder entfernt, und der Anwalt konnte gehen.
So schildert David Schneider-Addae-Mensah den Vorfall am nächsten Tag in
einem Brief an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Es bereite ihm Sorge,
„dass der Rechtssuchende offenbar nicht mehr gefahrlos den Briefkasten des
Gerichts benutzen kann“, so der Anwalt.
Schneider-Addae-Mensah, Sohn eines Ghanaers und einer Bayerin, ist ein
profilierter Menschenrechtsanwalt. Viele seiner Fälle betreffen die Rechte
von psychisch Kranken. 2009 erreichte er mit einer Klage den zeitweisen
Stopp der Zwangsmedikamentation von psychisch gestörten Straftätern.
## Polizist angezeigt
Die Bundespolizei konnte auf Nachfrage nicht mitteilen, warum sie den
Einwurf eines Briefs so verdächtig fand und auf welcher Rechtsgrundlage der
Ausweis des 42-jährigen Anwalts kontrolliert werden sollte. Allerdings hat
die Polizei bereits Ermittlungen gegen Schneider-Addae-Mensah aufgenommen –
wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er habe die
beteiligten Polizisten als „Drecksbullen“ bezeichnet.
Außerdem habe er sich ständig losgerissen, als ihn die Polizisten zu ihrem
Postenhaus „begleiteten“. Schneider-Addae-Mensah bestreitet beides in einer
eidesstattlichen Erklärung und hat seinerseits den mutmaßlichen Angreifer
angezeigt – wegen falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger,
Freiheitsberaubung, Körperverletzung im Amt, Nötigung und Verleumdung.
Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt. Wegen seiner
Hautfarbe wird er häufig kontrolliert. Er verwickle die Beamten dann in
Diskussionen. Im aktuellen Fall habe er aber kein Indiz dafür, dass seine
Hautfarbe eine Rolle spielte. Er fand den Polizisten eher psychisch
auffällig.
4 May 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Bundespolizei
Anzeige
Körperverletzung
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Hunde
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anzeigen.
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