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# taz.de -- Abgabe auf Solarstrom: Klage gegen EEG-Umlage
> Die Solarindustrie zieht vors Verfassungsgericht. Ihrer Ansicht nach
> verstößt die Ökostrom-Abgabe gegen das Gleichbehandlungsprinzip und
> belastet die Falschen.
Bild: Wer Sonne im Stromnetz haben will, muss künftig wohl bald mehr bezahlen
DÜSSELDORF rtr | Solarindustrie und Verbraucherschützer haben
Verfassungsklage gegen die Ökostromreform angekündigt. Es gebe erhebliche
Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur
Selbstversorgung gegen das im Grundgesetz verankerte
Gleichbehandlungsprinzip verstoße, teilten der Bundesverband
Solarwirtschaft (BSW) und die Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch
mit.
„Große Teile der Industrie werden weiterhin von der
Energiewende-Finanzierung befreit. Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet,
wird dagegen zur Kasse gebeten“, kritisierte der BSW-Hauptgeschäftsführer
Carsten Körnig.
Der Energieexperte der Verbraucherzentrale, Holger Krawinkel, nannte eine
Abgabe auf Solarstrom Unsinn. Die Eigenerzeugung sei ein wesentlicher
Bestandteil der Energiewende. „Doch die aktuellen Pläne bremsen die
Verbraucher aus, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen“,
kritisierte er.
Der am Dienstag vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur EEG-Novelle sieht
vor, ab August den Eigenverbrauch des Solarstroms mit 50 Prozent der
EEG-Umlage zu belasten. Das entspricht nach Angaben des BSW derzeit rund
3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des
Vermieters beziehen, würden sogar die volle EEG-Umlage zahlen.
Ausgenommen sind lediglich Betreiber von Kleinstanlagen etwa auf
Eigenheimen. Dieses Segment machte nach BSW-Angaben im vergangenen Jahr
aber nur knapp ein Fünftel der neu installierten Leistung aus. Damit würde
also der Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen
finanziell belastet.
9 Apr 2014
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