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# taz.de -- Altersversorgung in Deutschland: Hysterie um die Frühverrentung
> Angeblich befördert die Rente mit 63 die Frühverrentung. Deswegen
> arbeitet die Regierung an Details – die neue Ungerechtigkeiten schaffen
> könnten.
Bild: Kann man das noch mit 60?
BERLIN taz | Jetzt geht es um die Details: In der Großen Koalition
diskutiert man weiter darüber, wie eine angeblich drohende Welle von
Frühverrentungen durch die Rente mit 63 verhindert werden kann. Das
Bundesarbeitsministerin sei aber „zuversichtlich“, dass es zum
„verabredeten Zeitplan“ zu einer Regelung komme, sagte ein Sprecher. Am 23.
Mai soll das Rentenpaket inklusive der Mütterrente im Bundestag
verabschiedet werden.
Um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen, muss man zuvor 45 Jahre
gearbeitet haben, inklusive der Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I.
Das heißt, ein Beschäftigter, der 43 Jahre lang gearbeitet hat und im Alter
von 61 Jahren noch zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit geht, erfüllt die
Bedingungen und kann dann mit 63 in eine abschlagsfreie Rente wechseln.
Vor genau dieser Form der „Frühverrentung“, also dem faktischen
Berufsaustritt mit 61, warnen die Arbeitgeber und Unionspolitiker, weil
diese angeblich den Fachkräftemangel in den Betrieben verstärke.
In den Fraktionen diskutiert man deshalb jetzt über den „rollierenden
Stichtag“. Danach würden bei der Rente mit 63 die Zeiten der
Arbeitslosigkeit nur noch bis maximal zwei Jahre vor dem Wechsel in die
frühe Rente angerechnet, ein Ausscheiden via Arbeitslosengeld wäre damit so
nicht möglich.
## Verfassungsrechtliche Bedenken
Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mit einzubeziehen sei aber
verfassungsrechtlich bedenklich, warnte der rentenpolitische Sprecher der
Grünen, Markus Kurth. Schließlich gebe es auch langjährig Beschäftigte, die
mit 61 unfreiwillig ihre Arbeit verlören. Diese dürfe man nicht „hinten
runterfallen“ lassen.
Auch die SPD-Fraktionsvizechefin Carola Reimann erklärte, es dürfe mit
einer Regelung gegen die unerwünschte Frühverrentung nicht zu einer
„Benachteiligung von Arbeitnehmern kommen, die kurz vor Renteneintritt ganz
unfreiwillig arbeitslos werden, etwa durch die Insolvenz ihres Betriebes“.
Das wäre möglicherweise auch verfassungsrechtlich problematisch.
Die Debatte in der Bundesregierung betrifft aber nur die künftige
abschlagsfreie Rente mit 63 und deren Voraussetzungen. Viele Beschäftigte
werden bisher schon arbeitslos, bevor sie in eine Rente mit Abschlägen
wechseln. Das durchschnittliche sogenannte Erwerbsaustrittsalter liegt bei
61 Jahren, geht aus Zahlen des IAQ-Instituts in Duisburg-Essen hervor.
16 May 2014
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
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