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# taz.de -- Spitzelei des BND: Gericht prüft anlasslose Überwachung
> Ein Anwalt hat gegen die sogenannte strategische Fernmeldekontrolle des
> BND geklagt. Am Mittwoch urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
Bild: So geht es auch: eine von Demonstranten gelenkte Drohne über dem BND-Neu…
BERLIN taz | Verletzt die anlasslose Telefon- und E-Mail-Überwachung des
BND die Grundrechte? Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
an diesem Mittwoch verhandeln. Geklagt hat der Berliner Anwalt Niko
Härting. Bemerkenswert: Er hat die Klage schon Anfang 2013, also vor
Bekanntwerden der ebenso anlasslosen Überwachung durch den US-Geheimdienst
NSA, eingereicht.
Spätestens seit 1968 überwacht der Bundesnachrichtendienst den
Telefonverkehr von und nach Deutschland. Seit 2001 wird auch der
E-Mail-Verkehr gescannt. Dabei werden anhand bestimmter Suchbegriffe
Hinweise auf Terrorismus, unerlaubte Rüstungsexporte und die illegale
Einschleusung von Ausländern gesucht. Das Ganze nennt sich strategische
Fernmeldekontrolle und ist im G-10-Gesetz geregelt – benannt nach dem
Grundgesetzartikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt.
Anwalt Härting sieht genau dieses Grundrecht durch die anlasslosse
Überwachung aller internationaler Kommunikation „übermäßig“ eingeschrä…
Er macht folgende Rechnung auf: Jährlich gibt es zwischen Deutschland und
dem Ausland einige Milliarden E-Mails. Im Jahr 2010 wurden anhand von
15.000 Suchbegriffen – zu denen die Worte „Bombe“ und „Atom“ gehören…
– vom BND rund 37 Millionen E-Mails als Treffer registriert und näher
überprüft. Allerdings seien letztlich nur ganz 12 E-Mails
„nachrichtendienstlich relevant“ gewesen. Der Rest war völlig harmlos und
bestand ganz überwiegend aus Spam. Härting findet das „völlig
unangemessen“.
„Bei jeder Mail, die ich ins Ausland schicke, muss ich aber damit rechnen,
dass sie vom BND gelesen wird“, kritisiert Härting, „schließlich müssen …
Beamten ja bei einem Treffer irgendwie feststellen, dass sie nicht
nachrichtendienstlich relevant ist“. Damit greife der Staat nicht nur in
seine Grundrechte als Bürger, sondern auch in das Anwaltsgeheimnis ein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die strategische Fernmeldekontrolle 1999
auf Klage unter anderem der taz geprüft und nicht beanstandet. Seitdem
haben sich aber die technischen Bedingungen stark verändert. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die strategische Kontrolle zuletzt 2008
kontrolliert und akzeptiert. Anwalt Härting ist davon überzeugt, dass er
nun, nach den Enthüllungen von Ed Snowden, auf kritischere Richter trifft.
Ein Urteil wird für Mittwochnachmittag erwartet.
28 May 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesnachrichtendienst
Bundesverwaltungsgericht
Schwerpunkt Überwachung
BND
Thomas de Maizière
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NSA-Untersuchungsausschuss
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