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# taz.de -- Verfassungsbeschwerde zurückgezogen: BND muss sich nicht sorgen
> Der Anwalt Niko Härting hat seine Verfassungsbeschwerde gegen
> nachrichtendienstliche Massenüberwachung teils zu spät eingereicht.
Bild: Der BND mus sich vorerst für die Überwachung des Email-Verkehrs nicht v…
KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht kann nicht über die
strategische Fernmeldekontrolle des BND entscheiden. Der Berliner Anwalt
Niko Härting hat seine Verfassungsbeschwerde teilweise zu spät eingereicht
und inzwischen zurückgezogen.
Spätestens seit 1968 überwacht der Bundesnachrichtendienst (BND) den
Telefonverkehr von und nach Deutschland. Seit 2001 wird auch der
E-Mail-Verkehr gescannt. Dabei werden anhand von E-Mail-Adressen,
Telefonnummern und inhaltlicher Suchbegriffe bestimmte Nachrichten
ausgefiltert. Darin sucht der BND dann Hinweise auf Terrorismus, unerlaubte
Rüstungsexporte und die illegale Einschleusung von Ausländern.
Das Verfahren nennt sich strategische Fernmeldekontrolle und ist im
G-10-Gesetz geregelt – benannt nach dem Grundgesetzartikel 10, der das
Fernmeldegeheimnis schützt.
Als bekannt wurde, dass der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mails als
vermeintliche Treffer überprüfte, von denen am Ende aber nur zwölf
„nachrichtendienstlich“ relevant waren, klagte der Berliner Anwalt und
Datenschutzexperte Niko Härting. Diese anlasslose Massenüberwachung sei
„völlig unverhältnismäßig“, kritisierte er.
Im Mai 2014 beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in
einem viel beachteten Prozess mit Härtings Klage. Rund sieben Stunden
fühlten die Richter dem BND auf den Zahn, kamen am Ende aber zum
überraschenden Schluss, dass Härtings Klage unzulässig sei. Er habe nicht
bewiesen, dass auch E-Mails seiner Kanzlei vom BND überprüft wurden.
Gegen diese Rechtsschutzverweigerung legte Härting Verfassungsbeschwerde
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Da die Überwachung heimlich
ablaufe, könne von ihm nicht verlangt werden, eine persönliche
Betroffenheit zu beweisen.
## Die Anlagen kamen zu spät
Die Verfassungsbeschwerde galt als durchaus aussichtsreich. Allerdings hat
Härting seine Verfassungsklage inzwischen zurückgezogen. Was war passiert?
Härting hatte die Beschwerde zwar kurz vor Fristablauf nach Karlsruhe
gefaxt. Die Anlagen, zum Beispiel das angegriffene Urteil, kamen aber
später per Post.
Dem Verfassungsgericht genügt es nicht, dass Härting das Urteil ausgiebig
zitiert hatte, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, wurde dem Anwalt
signalisiert. Also nahm der konsternierte Anwalt seine Klage wieder zurück.
Der BND muss sich also keine Sorgen mehr machen.
Härting tröstet sich nun damit, dass die Verfassungsbeschwerde doch eher
rückwärtsgewandt gewesen sei. „Hätte ich in Karlsruhe gewonnen, dann hätte
das Bundesverwaltungsgericht über die BND-Überwachung im Jahr 2010
entscheiden müssen.“
Er wolle sich nun lieber mit neuen Erkenntnissen über die BND-Überwachung
beschäftigen. So sei im NSA-Untersuchungsausschuss die Datei „VERAS“
(Verkehrsanalysesystem) bekannt geworden, bei der Millionen Verkehrsdaten
(wer kommuniziert wann mit wem wie lange) gespeichert sind. „Dabei werden
Kontakte bis in die fünfte Ebene erfasst: Ist jemand der Bekannte eines
Bekannten eines Bekannten eines Mandaten eines Rechtsanwalts?“ Anwalt
Härting bereitet jetzt eine neue Klage vor.
21 Oct 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BND
Verfassungsbeschwerde
Schwerpunkt Überwachung
NSA-Untersuchungsausschuss
Eikonal
BND
Bundesnachrichtendienst
NSA
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