# taz.de -- Verfassungsbeschwerde zurückgezogen: BND muss sich nicht sorgen | |
> Der Anwalt Niko Härting hat seine Verfassungsbeschwerde gegen | |
> nachrichtendienstliche Massenüberwachung teils zu spät eingereicht. | |
Bild: Der BND mus sich vorerst für die Überwachung des Email-Verkehrs nicht v… | |
KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht kann nicht über die | |
strategische Fernmeldekontrolle des BND entscheiden. Der Berliner Anwalt | |
Niko Härting hat seine Verfassungsbeschwerde teilweise zu spät eingereicht | |
und inzwischen zurückgezogen. | |
Spätestens seit 1968 überwacht der Bundesnachrichtendienst (BND) den | |
Telefonverkehr von und nach Deutschland. Seit 2001 wird auch der | |
E-Mail-Verkehr gescannt. Dabei werden anhand von E-Mail-Adressen, | |
Telefonnummern und inhaltlicher Suchbegriffe bestimmte Nachrichten | |
ausgefiltert. Darin sucht der BND dann Hinweise auf Terrorismus, unerlaubte | |
Rüstungsexporte und die illegale Einschleusung von Ausländern. | |
Das Verfahren nennt sich strategische Fernmeldekontrolle und ist im | |
G-10-Gesetz geregelt – benannt nach dem Grundgesetzartikel 10, der das | |
Fernmeldegeheimnis schützt. | |
Als bekannt wurde, dass der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mails als | |
vermeintliche Treffer überprüfte, von denen am Ende aber nur zwölf | |
„nachrichtendienstlich“ relevant waren, klagte der Berliner Anwalt und | |
Datenschutzexperte Niko Härting. Diese anlasslose Massenüberwachung sei | |
„völlig unverhältnismäßig“, kritisierte er. | |
Im Mai 2014 beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in | |
einem viel beachteten Prozess mit Härtings Klage. Rund sieben Stunden | |
fühlten die Richter dem BND auf den Zahn, kamen am Ende aber zum | |
überraschenden Schluss, dass Härtings Klage unzulässig sei. Er habe nicht | |
bewiesen, dass auch E-Mails seiner Kanzlei vom BND überprüft wurden. | |
Gegen diese Rechtsschutzverweigerung legte Härting Verfassungsbeschwerde | |
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Da die Überwachung heimlich | |
ablaufe, könne von ihm nicht verlangt werden, eine persönliche | |
Betroffenheit zu beweisen. | |
## Die Anlagen kamen zu spät | |
Die Verfassungsbeschwerde galt als durchaus aussichtsreich. Allerdings hat | |
Härting seine Verfassungsklage inzwischen zurückgezogen. Was war passiert? | |
Härting hatte die Beschwerde zwar kurz vor Fristablauf nach Karlsruhe | |
gefaxt. Die Anlagen, zum Beispiel das angegriffene Urteil, kamen aber | |
später per Post. | |
Dem Verfassungsgericht genügt es nicht, dass Härting das Urteil ausgiebig | |
zitiert hatte, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, wurde dem Anwalt | |
signalisiert. Also nahm der konsternierte Anwalt seine Klage wieder zurück. | |
Der BND muss sich also keine Sorgen mehr machen. | |
Härting tröstet sich nun damit, dass die Verfassungsbeschwerde doch eher | |
rückwärtsgewandt gewesen sei. „Hätte ich in Karlsruhe gewonnen, dann hätte | |
das Bundesverwaltungsgericht über die BND-Überwachung im Jahr 2010 | |
entscheiden müssen.“ | |
Er wolle sich nun lieber mit neuen Erkenntnissen über die BND-Überwachung | |
beschäftigen. So sei im NSA-Untersuchungsausschuss die Datei „VERAS“ | |
(Verkehrsanalysesystem) bekannt geworden, bei der Millionen Verkehrsdaten | |
(wer kommuniziert wann mit wem wie lange) gespeichert sind. „Dabei werden | |
Kontakte bis in die fünfte Ebene erfasst: Ist jemand der Bekannte eines | |
Bekannten eines Bekannten eines Mandaten eines Rechtsanwalts?“ Anwalt | |
Härting bereitet jetzt eine neue Klage vor. | |
21 Oct 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
BND | |
Verfassungsbeschwerde | |
Schwerpunkt Überwachung | |
NSA-Untersuchungsausschuss | |
Eikonal | |
BND | |
Bundesnachrichtendienst | |
NSA | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
NSA-Untersuchungsausschuss: „Eikonal“ sollte erst der Anfang sein | |
Jahrelang zapfte der Bundesnachrichtendienst Informationen aus einem | |
Internetkabel ab. Einen Teil bekam die NSA. Selbst beim BND gab es | |
Bedenken. | |
NSA-Untersuchungsausschuss: Daten von Hand sortiert | |
Der BND leitete keine deutschen Kommunikationsdaten weiter, versichert ein | |
Geheimdienstler im Bundestag. Nicht alle glauben das. | |
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Klage gegen BND gescheitert | |
Ein Anwalt hielt die anlasslose Kontrolle des internationalen | |
Email-Verkehrs für übertrieben. Die Richter weisen die Klage aber als | |
"unzulässig" ab. | |
Spitzelei des BND: Gericht prüft anlasslose Überwachung | |
Ein Anwalt hat gegen die sogenannte strategische Fernmeldekontrolle des BND | |
geklagt. Am Mittwoch urteilt das Bundesverwaltungsgericht. | |
DDR-Bürgerrechtler gegen NSA: Die freie Gesellschaft ist bedroht | |
Trotz Stasi-Vergangenheit lässt uns der NSA-Skandal kalt. Die taz rief | |
ehemalige DDR-Bürgerrechtler zum Protest auf. Mehrere Hundert haben | |
inzwischen unterschrieben. |