| # taz.de -- Verfassungsbeschwerde zurückgezogen: BND muss sich nicht sorgen | |
| > Der Anwalt Niko Härting hat seine Verfassungsbeschwerde gegen | |
| > nachrichtendienstliche Massenüberwachung teils zu spät eingereicht. | |
| Bild: Der BND mus sich vorerst für die Überwachung des Email-Verkehrs nicht v… | |
| KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht kann nicht über die | |
| strategische Fernmeldekontrolle des BND entscheiden. Der Berliner Anwalt | |
| Niko Härting hat seine Verfassungsbeschwerde teilweise zu spät eingereicht | |
| und inzwischen zurückgezogen. | |
| Spätestens seit 1968 überwacht der Bundesnachrichtendienst (BND) den | |
| Telefonverkehr von und nach Deutschland. Seit 2001 wird auch der | |
| E-Mail-Verkehr gescannt. Dabei werden anhand von E-Mail-Adressen, | |
| Telefonnummern und inhaltlicher Suchbegriffe bestimmte Nachrichten | |
| ausgefiltert. Darin sucht der BND dann Hinweise auf Terrorismus, unerlaubte | |
| Rüstungsexporte und die illegale Einschleusung von Ausländern. | |
| Das Verfahren nennt sich strategische Fernmeldekontrolle und ist im | |
| G-10-Gesetz geregelt – benannt nach dem Grundgesetzartikel 10, der das | |
| Fernmeldegeheimnis schützt. | |
| Als bekannt wurde, dass der BND im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mails als | |
| vermeintliche Treffer überprüfte, von denen am Ende aber nur zwölf | |
| „nachrichtendienstlich“ relevant waren, klagte der Berliner Anwalt und | |
| Datenschutzexperte Niko Härting. Diese anlasslose Massenüberwachung sei | |
| „völlig unverhältnismäßig“, kritisierte er. | |
| Im Mai 2014 beschäftigte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in | |
| einem viel beachteten Prozess mit Härtings Klage. Rund sieben Stunden | |
| fühlten die Richter dem BND auf den Zahn, kamen am Ende aber zum | |
| überraschenden Schluss, dass Härtings Klage unzulässig sei. Er habe nicht | |
| bewiesen, dass auch E-Mails seiner Kanzlei vom BND überprüft wurden. | |
| Gegen diese Rechtsschutzverweigerung legte Härting Verfassungsbeschwerde | |
| beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Da die Überwachung heimlich | |
| ablaufe, könne von ihm nicht verlangt werden, eine persönliche | |
| Betroffenheit zu beweisen. | |
| ## Die Anlagen kamen zu spät | |
| Die Verfassungsbeschwerde galt als durchaus aussichtsreich. Allerdings hat | |
| Härting seine Verfassungsklage inzwischen zurückgezogen. Was war passiert? | |
| Härting hatte die Beschwerde zwar kurz vor Fristablauf nach Karlsruhe | |
| gefaxt. Die Anlagen, zum Beispiel das angegriffene Urteil, kamen aber | |
| später per Post. | |
| Dem Verfassungsgericht genügt es nicht, dass Härting das Urteil ausgiebig | |
| zitiert hatte, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, wurde dem Anwalt | |
| signalisiert. Also nahm der konsternierte Anwalt seine Klage wieder zurück. | |
| Der BND muss sich also keine Sorgen mehr machen. | |
| Härting tröstet sich nun damit, dass die Verfassungsbeschwerde doch eher | |
| rückwärtsgewandt gewesen sei. „Hätte ich in Karlsruhe gewonnen, dann hätte | |
| das Bundesverwaltungsgericht über die BND-Überwachung im Jahr 2010 | |
| entscheiden müssen.“ | |
| Er wolle sich nun lieber mit neuen Erkenntnissen über die BND-Überwachung | |
| beschäftigen. So sei im NSA-Untersuchungsausschuss die Datei „VERAS“ | |
| (Verkehrsanalysesystem) bekannt geworden, bei der Millionen Verkehrsdaten | |
| (wer kommuniziert wann mit wem wie lange) gespeichert sind. „Dabei werden | |
| Kontakte bis in die fünfte Ebene erfasst: Ist jemand der Bekannte eines | |
| Bekannten eines Bekannten eines Mandaten eines Rechtsanwalts?“ Anwalt | |
| Härting bereitet jetzt eine neue Klage vor. | |
| 21 Oct 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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