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# taz.de -- Oberster Gerichtshof in den USA: Handys sind privat
> Künftig darf die Polizei in den USA Handys nicht mehr ohne richterlichen
> Beschluss durchsuchen. Das Ausspähen von Daten durch Geheimdienste bleibt
> erlaubt.
Bild: Wenigstens die Polizei darf nicht mehr so einfach ausspähen.
WASHINGTON afp | Das Oberste Gericht in den USA hat die polizeiliche
Durchsuchung von Handys ohne richterlichen Beschluss für verfassungswidrig
erklärt. Auch für Mobiltelefone gelte der im vierten Verfassungszusatz
festgelegte Schutz vor unangemessenen staatlichen Übergriffen auf die
Privatsphäre, entschied der Supreme Court am Mittwoch in Washington. Die
elektronische Ausspähung von Daten durch die US-Geheimdienste ist von dem
Urteil allerdings nicht berührt.
Das Oberste Gericht prüfte zwei voneinander unabhängige Fälle, in denen die
Polizei Verdächtigen über SMS, Telefonnummern und Fotos auf ihren Handys
Verbindungen zur Drogenkriminalität nachweisen konnte. Die beiden Männer
aus den Bundesstaaten Kalifornien und Massachusetts fochten ihre
Verurteilungen an. Nach dem Gang durch die Instanzen landete ihre Berufung
schließlich beim Supreme Court. Das neunköpfige Richtergremium wertete das
Vorgehen der Polizei als Verstoß gegen die Verfassung.
Der Vorsitzende Richter John Roberts erinnerte in der Urteilsbegründung
daran, dass der vierte Zusatzartikel einst als Antwort auf die
willkürlichen Hausdurchsuchungen der britischen Kolonialzeit in Nordamerika
gedacht war. In der heutigen Zeit würden die Menschen große Mengen
persönlicher Daten auf ihren Mobiltelefonen speichern. „Die Tatsache, dass
diese Technologie einem Individuum nun erlaubt, diese Informationen in
seiner Hand zu tragen, macht jene Informationen nicht weniger
schutzwürdig“, erklärte der Vorsitzende Richter.
„Unsere Antwort auf die Frage, was die Polizei tun muss, ehe sie ein bei
einer Festnahme beschlagnahmtes Handy durchsucht, ist entsprechend einfach
– sich einen richterlichen Beschluss besorgen“, schlussfolgerte Roberts.
Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn die Sicherheit der Polizisten in Gefahr
sei oder die Vernichtung von Beweismitteln drohe. Das US-Justizministerium
kündigte an, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, um die Entscheidung des
Supreme Court „voll anzuwenden“.
## Applaus von Bürgerrechtlern
Die Bürgerrechtsgruppe ACLU begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt zum
Schutz der Persönlichkeitsrechte. Der Supreme Court habe anerkannt, dass
„die digitale Revolution unsere Erwartungen an die Privatsphäre verwandelt
hat“, erklärte die Organisation. „Wir haben eine neue Welt betreten, aber
unsere alten Werte sind noch immer gültig und begrenzen die Möglichkeiten
des Staates, sich durch die intimen Details unserer Privatleben zu wühlen.“
Das Urteil bezog sich allerdings nicht auf die massive Überwachung der
Kommunikationsdaten von Menschen rund um die Welt durch den Geheimdienst
NSA. In den USA hatte vor allem die Enthüllung für Empörung gesorgt, dass
die dortigen Mobilfunkanbieter der NSA auf Grundlage geheimer
Gerichtsbeschlüsse systematisch sogenannte Metadaten übermittelten. Damit
erhielt der Geheimdienst die Nummern der Gesprächspartner sowie
Informationen zu Zeit, Ort und Dauer aller Telefonate.
Ein im vergangenen Monat vom US-Repräsentantenhaus verabschiedeter
Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verbindungsdaten künftig bei den
Telefongesellschaften verbleiben müssen. Um auf bestimmte Datensätze
zugreifen zu können, müsste sich die NSA bei einem begründeten Verdacht
einen Beschluss des geheimen Spezialgerichts Foreign Intelligence
Surveillance Court besorgen. Ebenfalls begrenzt werden sollen die
Speicherdauer und der Kreis von Personen um einen Verdächtigen, deren Daten
durchleuchtet werden dürfen. Die Reform, die an den NSA-Aktivitäten im
Ausland aber nichts ändert, benötigt noch die Zustimmung des Senats.
26 Jun 2014
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