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# taz.de -- Generalbundesanwalt und NSA: Kein Verfahren wegen Spähaffäre
> Generalbundesanwalt Harald Range sagt die Spionage-Ermittlungen gegen die
> NSA ab. Eine Totalblamage, findet die Opposition.
Bild: Die Spähattacke aufs Kanzlerin-Handy bleibt juristisch folgenlos.
BERLIN taz/dpa | Monatelang liefen die Vorprüfungen bei der
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe – nun hat Behördenchef Harald Range
[1][laut einem Bericht] der Süddeutschen Zeitung entschieden: Weder wegen
des vermuteten massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger noch wegen der
jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel
durch amerikanische Geheimdienste will der Generalbundesanwalt ein
förmliches Ermittlungsverfahren einleiten.
Die Begründung: Es gebe keine Möglichkeiten, an belastbares Material über
die Aktivitäten der amerikanischen NSA und des britischen GCHQ zu kommen,
schreibt die Süddeutsche unter Berufung auf Kreise der Bundesanwaltschaft.
Die Suche nach Originaldokumenten sei ebenso erfolglos verlaufen wie jene
nach Zeugen. Ein Ermittlungsverfahren hätte deshalb nur symbolischen
Charakter gehabt.
Die Bundesregierung hatte der Karlsruher Behörde laut SZ freie Hand
gegeben. So hätten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Außenminister
Frank-Walter Steinmeier (SPD) sich darauf verständigt, Ermittlungen dürften
nicht aus außenpolitischen Gründen gestoppt werden.
Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, forderte
die Bundesregierung auf, diese Entscheidung nicht hinzunehmen. "Ein
Rechtsstaat darf nicht mit zweierlei Maß messen", sagte sie. Deshalb sei
jetzt Justizminister Maas gefordert - der sei gegenüber dem
Generalbundesanwalt schließlich weisungsbefugt. "Eine schwierige Beweislage
ist kein Grund, mit den Ermittlungen gar nicht erst zu beginnen",
kritisierte Keul. Und der Whistleblower Edward Snowden sei als Zeuge nicht
einmal angehört worden.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele nannte die
Entscheidung im Deutschlandradio „völlig unverständlich“. Schließlich wi…
„die ganze Welt“, dass Merkels Handy abgehört worden sei. Deshalb mache
sich der Generalbundesanwalt „lächerlich“. Keiner bezweifele die Echtheit
der NSA-Urkunde, auf der die Telefonnummer von Merkels Handy aufgeführt
war. Wie könne Range da behaupten, es gebe keinen Anfangsverdacht?
In einer ersten Stellungnahme teilte der Generalbundesanwalt mit, die
abschließende Entscheidung werde bald offiziell bekannt gegeben. Dann
würden auch die Gründe dargelegt. Bislang hätten einer abschließenden
Bewertung der Vorgänge noch einige offene Anfragen und Abklärungen
entgegengestanden. Dazu gehörte auch die Frage, ob die Große Koalition
einer Befragung von Ex- NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin zustimmen
würde. Die Regierung hatte das Anfang Mai abgelehnt.
28 May 2014
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[1] http://www.sueddeutsche.de/politik/abgehoertes-merkel-handy-generalbundesan…
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